VR 194

SV 08 Auerbach e.V.

Amtsgericht Amberg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Auerbach i.d.Opf.

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Registerdaten

Sitz
Auerbach i.d.Opf.
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sportverein "Rot - Weiß" Welluck eingetragener Verein Welluck

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 194 Sportverein "Rot - Weiß" Welluck eingetragener Verein, Welluck (Welluck 10 b, 91275 Auerbach). Der Allgemeine Sportverein e.V. Auerbach - ASV mit Sitz in Auerbach/Opf. (AG Amberg VR 187) ist als übertragende…
Sportverein "Rot - Weiß" Welluck eingetragener Verein, Welluck (Welluck 10 b, 91275 Auerbach). Der Allgemeine Sportverein e.V. Auerbach - ASV mit Sitz in Auerbach/Opf. (AG Amberg VR 187) ist als übertragender Verein auf Grund Verschmelzungsvertrags vom 19.03.2008 sowie Beschlusses seiner Mitgliederversammmlung vom 10.02.2008 und der Mitgliederversammlung des Sportvereins "Rot-Weiß" Welluck eingetragener Verein vom 13.02.2008 mit diesem Verein durch Aufnahme verschmolzen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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