HRB 3468
Suxul GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ingolstadt
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Registerdaten
- Sitz
- Ingolstadt
- Datenstand
- 2024-12-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Buck GmbH Ingolstadt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 140/23 · Suxul GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 140/23
- Wirksam am
- 18.04.2023
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 3468
In dem Verfahren über den Antrag d.
Suxul GmbH, Theresienstraße 31, 85049 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführerin Buck Sandra, geboren am XX.XX.XXXX, c/o Suxul Buck GmbH, Theresienstraße 31, 85049 Ingolstadt
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 3468
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 18.04.2023 um 07:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Marc-André Kuhne, Herzogstraße 60, 80803 München, Telefon: +49(89)21703950, Telefax: +49(89)217039549, Email: muenchen@dkr-partner.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 18.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3468 HRB 3468:Suxul GmbH, Ingolstadt, Theresienstraße 31, 85049 Ingolstadt.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Simsek, Mustafa, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 3468 HRB 3468:Suxul GmbH, Ingolstadt, Theresienstraße 31, 85049 Ingolstadt.Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2015 hat die Satzung um § 12 (Abfindung) ergänzt.
HRB 3468 HRB 3468:Suxul GmbH, Ingolstadt, Theresienstraße 31, 85049 Ingolstadt.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Albrich, Volker, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 3468 Buck GmbH, Ingolstadt, Theresienstraße 31, 85049 Ingolstadt. Firma von Amts wegen berichtigt: Neue Firma: Suxul GmbH.
HRB 3468 Buck GmbH, Ingolstadt, Theresienstraße 31, 85049 Ingolstadt. Bestellt: Geschäftsführer: Buck, Sandra, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich i…
HRB 3468 Buck GmbH, Ingolstadt, Theresienstraße 31, 85049 Ingolstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Buck, Sandra, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Buck, Verena, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX; Simsek, M…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.