HRA 41927

Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Seligenstadt

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Registerdaten

Sitz
Seligenstadt
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 72/20 · Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 72/20
Wirksam am
15.11.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41927
8 IN 72/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRA 41927), vertr. d.: 1. Suttner Immobilien GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 47281), Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt, (persönlich haftende Gesellschafterin ), vertr. d.: 1.1. Stefanie und Alfred Suttner, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 23.12.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 14.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 41927 HRA 41927: Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Seligenstadt, Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 41927: Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Seligenstadt, Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 72/20 · Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 72/20
Wirksam am
28.08.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41927
Geschäftsnummer: 8 IN 72/20

Am 26.08.2020 um 16:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Kortenbacher Weg 20,
63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main, HRA 41927), vertr. d.: 1. Suttner
Immobilien GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 47281), Kortenbacher Weg 20, 63500
Seligenstadt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefanie
und Alfred Suttner, (Geschäftsführer).

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer
Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069
985 555, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 16.10.2020.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.10.2020.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.

§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder

beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-

walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit

zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-

fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 06.11.2020 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.

Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben
aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der
ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten
Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO für den Fall, dass
kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter
Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, folgendes:

Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche
vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die
beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine
diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.

Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine
Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das
Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder
im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist
und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung für den Fall, dass kein
Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter Gläubigerausschuss
nicht beibehalten wird, als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist bzw. wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist
nicht erhoben werden.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 72/20 · Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 72/20
Wirksam am
27.08.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41927
8 IN 72/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Kortenbacher Weg 20, 63500
Seligenstadt (AG Offenbach am Main, HRA 41927),

vertreten durch:

Suttner Immobilien GmbH, Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt, (persönlich
haftende Gesellschafterin), (AG Offenbach am Main, HRB 47281),

diese vertreten durch die Geschäftsführer Stefanie und Alfred Suttner,

wird heute um 16:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323
Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach - 26.08.20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 72/20 · Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 72/20
Wirksam am
21.02.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41927
Az.: 8 IN 72/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Suttner
Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt
(AG Offenbach am Main , HRA 41927), vertr. d.: Suttner Immobilien GmbH,
Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt, (persönlich haftende
Gesellschafterin), ist am 20.02.20 gegen die Antragstellerin die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt,
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980,
Fax: 069/365 069 985 555 bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 20.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 41927 Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Seligenstadt, Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Suttner Immobilien GmbH, Seligenstadt (Amtsgericht Off…
Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Seligenstadt, Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Suttner Immobilien GmbH, Seligenstadt (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47281). Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Gebrüder Suttner GmbH, Mühlheim am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 4994).
Neueintragungen
HRA 41927 Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Seligenstadt, Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt. (die Vermögensverwaltung, insbesondere die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Immobili…
Suttner Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Seligenstadt, Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt. (die Vermögensverwaltung, insbesondere die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von Immobilien jeglicher Art und unabhängig von deren Belegenheit im In- und Ausland.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kortenbacher Weg 20, 63500 Seligenstadt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Gebrüder Suttner GmbH, Mühlheim am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 4994).

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