HRB 2863

Sutor Schuh GmbH

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Opalstr. 19, 84032 Altdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Altdorf
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
30.05.2022
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Fritz Sutor

Landshut

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Larissa Kropmeier-Wittenbeck

Landshut

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Schuhen, Lederwaren, Mode-, Sport-, Freizeit - und Gebrauchsartikeln aller Art sowie deren Import und Export.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 3/26 · Sutor Schuh GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 3/26
Wirksam am
09.06.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 2863
IN 3/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sutor Schuh GmbH, Opalstraße 19, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 2863
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg

erlässt das Amtsgericht Amtsgericht Landshut am 08.06.2026 folgenden Beschluss:

Die Tabelle im Sinne des § 175 InsO, sowie die dazugehörigen Dokumente im Sinne des § 5 Absatz 4 Satz 2 InsO werden in Papierform geführt und aufbewahrt.Die Unterschrift für die geprüften Tabellenblätter wird im Wege des Gesamtbeurkundungsvermerks geleistet.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 09.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 3/26 · Sutor Schuh GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 3/26
Wirksam am
30.03.2026
Registerbezug
Landshut, HRB 2863
IN 3/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

Sutor Schuh GmbH, Opalstraße 19, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Liebich Steffen
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 2863
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
Geschäftszweig/Beschäftigung: Handel mit Schuhen, Lederwaren, Mode-, Sport-, Freizeit- und Gebrauchsartikeln aller Art sowie deren Import und Export
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.03.2026 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Schartl Oliver
Erchinger Weg 1c, 85399 Hallbergmoos
Telefon: +49(811)99866 30
Telefax: +49(811)99866 31
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.05.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
6. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 08.06.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 23, Erdgeschoss, Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstr. 25, 84028 Landshut

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 08.06.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 23, Erdgeschoss, Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstr. 25, 84028 Landshut
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern:
Manuela Tauber, Rottenburger Straße 18, 84030 Ergolding
Nico Schulz, Weinbergstraße 54, 17268 Templin
Lewin Berner, Finkenweg 4, 74399 Walheim

11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.01.2026 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 27.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2863 HRB 2863: Sutor Schuh GmbH, Altdorf, Opalstr. 19, 84032 Altdorf. Einzelprokura: Kropmeier-Wittenbeck, Larissa, Landshut, *XX.XX.XXXX.
HRB 2863: Sutor Schuh GmbH, Altdorf, Opalstr. 19, 84032 Altdorf. Einzelprokura: Kropmeier-Wittenbeck, Larissa, Landshut, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2863 HRB 2863:Sutor Schuh GmbH, Altdorf, Opalstr. 19, 84032 Altdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2015 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um…
HRB 2863:Sutor Schuh GmbH, Altdorf, Opalstr. 19, 84032 Altdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2015 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 416,24 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen, Ausschließung eines Gesellschafters), 12 ( Anteilsbewertung, Hinauszahlung des Abfindungsentgelts) und 15 (Stimmrecht) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Stammkapital: 1.023.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 2863 Sutor Schuh GmbH, Altdorf (Opalstr. 19, 84032 Altdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat die Änderung des § 15 (bisher: Bekanntmachungen, nunmehr: Stimmrecht) der Satzung beschlossen.
Sutor Schuh GmbH, Altdorf (Opalstr. 19, 84032 Altdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat die Änderung des § 15 (bisher: Bekanntmachungen, nunmehr: Stimmrecht) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 2863 Sutor Schuh GmbH, Altdorf (Opalstr. 19, 84032 Altdorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hayler, Rolf, Landshut, *XX.XX.XXXX.
Sutor Schuh GmbH, Altdorf (Opalstr. 19, 84032 Altdorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hayler, Rolf, Landshut, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.