HRB 22912

Sushi Box Bonn GmbH

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Weberstraße 1, 53113 Bonn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bonn
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
01.07.2020
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Dorothea Schwarz

Oerlinghausen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Yokoso Sushi Box Bonn GmbH Bonn

Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb von Sushi-Restaurants sowie von Sushi-Abhol- und Lieferservices sowie sonstiger Gastronomiebetriebe und Catering, auch mit Abhol- und Lieferservices, sowie alle damit zusammenhän-genden Nebentätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Aufhebung des Verfahrens 99 IN 65/20 · Sushi Box Bonn GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
99 IN 65/20
Wirksam am
15.09.2026
Registerbezug
Bonn, HRB 22912
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 65/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22912 eingetragenen Sushi Box Bonn GmbH, Weberstr. 1, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorothea Schwarz, Detmolder Str. 34, 33813 Oerlinghausen

wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.
Hinsichtlich des Insolvenzhinterlegungskontos und der Vorsteuererstattungsansprüche für die Jahre 2024 und 2025 bleibt die Beschlagnahme aufrechterhalten.
Vorsorglich wird diesbezüglich die Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

99 IN 65/20
Amtsgericht Bonn, 15.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 99 IN 65/20 · Sushi Box Bonn GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
99 IN 65/20
Wirksam am
10.03.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 22912
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 65/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22912 eingetragenen Sushi Box Bonn GmbH, Weberstr. 1, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorothea Schwarz, Detmolder Str. 34, 33813 Oerlinghausen

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, Willy-Brandt-Allee 18, 53113 Bonn

werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Gründe:

Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 18.06.2020 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse XXX EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXX EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von XXX Gläubigern auf XXX EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 125 % und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.12.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .

99 IN 65/20
Amtsgericht Bonn, 10.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 99 IN 65/20 · Sushi Box Bonn GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
99 IN 65/20
Wirksam am
02.01.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 22912
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 65/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22912 eingetragenen Sushi Box Bonn GmbH, Weberstr. 1, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorothea Schwarz, Detmolder Str. 34, 33813 Oerlinghausen

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
03.03.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

99 IN 65/20
Amtsgericht Bonn, 30.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 99 IN 65/20 · Sushi Box Bonn GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
99 IN 65/20
Wirksam am
30.04.2024
Registerbezug
Bonn, HRB 22912
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 65/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22912 eingetragenen Sushi Box Bonn GmbH, Weberstr. 1, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorothea Schwarz, Detmolder Str. 34, 33813 Oerlinghausen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

99 IN 65/20
Amtsgericht Bonn, 30.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22912 HRB 22912: Sushi Box Bonn GmbH, Bonn, Weberstraße 1, 53113 Bonn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (99 IN 65/20) vom 18.06.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die…
HRB 22912: Sushi Box Bonn GmbH, Bonn, Weberstraße 1, 53113 Bonn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (99 IN 65/20) vom 18.06.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 22912 HRB 22912: Yokoso Sushi Box Bonn GmbH, Bonn, Weberstraße 1, 53113 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die …
HRB 22912: Yokoso Sushi Box Bonn GmbH, Bonn, Weberstraße 1, 53113 Bonn. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Sushi Box Bonn GmbH.
Neueintragungen
HRB 22912 HRB 22912: Yokoso Sushi Box Bonn GmbH, Bonn, Weberstraße 1, 53113 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2017. Geschäftsanschrift: Weberstraße 1, 53113 Bonn. Gegenstand: …
HRB 22912: Yokoso Sushi Box Bonn GmbH, Bonn, Weberstraße 1, 53113 Bonn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2017. Geschäftsanschrift: Weberstraße 1, 53113 Bonn. Gegenstand: der Betrieb von Sushi-Restaurants sowie von Sushi-Abhol- und Lieferservices sowie sonstiger Gastronomiebetriebe und Catering, auch mit Abhol- und Lieferservices, sowie alle damit zusammenhän-genden Nebentätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwarz, Dorothea, Oerlinghausen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.