HRB 189956

Surve Mobility GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Chargery GmbH Berlin
  2. Surve Mobillity GmbH Berlin

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36s IN 6223/21 · Surve Mobility GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 6223/21
Wirksam am
01.02.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 189956
36s IN 6223/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Surve Mobility GmbH,
Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Anders, Christian Lang und Paul Stuke
Geschäftszweig: Entwicklung, Vermarktung und Betrieb von Mobilitätslösungen und Services
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189956

- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 28.06.2022 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderungen Tabellenblattnummer 40 bis 173 und 197 bis 205 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36s IN 6223/21 · Surve Mobility GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 6223/21
Wirksam am
19.01.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 189956
36s IN 6223/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Surve Mobility GmbH,
Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Anders, Christian Lang und Paul Stuke
Geschäftszweig: Entwicklung, Vermarktung und Betrieb von Mobilitätslösungen und Services
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189956

- Schuldnerin -

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Kühn
Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin

2. Sein Aufgabengebiet umfasst die Prüfung der hinsichtlich der zu den laufenden Nummern 40 bis 173 und Nummern 197 bis 205 angemeldeten Forderungen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36s IN 6223/21 · Surve Mobility GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 6223/21
Wirksam am
14.12.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 189956
36s IN 6223/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Surve Mobility GmbH, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Anders, Christian Lang und Paul Stuke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189956
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 13.12.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 206 - 208 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.01.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 6223/21 · Surve Mobility GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 6223/21
Wirksam am
27.01.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 189956
36s IN 6223/21

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Surve Mobility GmbH,
Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Anders, Christian Lang und Paul Stuke
Geschäftszweig: Entwicklung, Vermarktung und Betrieb von Mobilitätslösungen und Services
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189956

- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.01.2023 beschlossen:

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur vergleichsweisen Erledigung der streitigen Forderungen und Gegenforderungen mit der UMI Urban Mobilty GmbH. Die Erledigung erfolgt mittels Zahlung eines Vergleichsbetrages als Einmalzahlung in Höhe von 126.500,00 EUR durch die UMI Urban Mobility
wird bestimmt auf

Dienstag, 14.02.2023, 10:10 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 6223/21 · Surve Mobility GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 6223/21
Wirksam am
18.02.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 189956
36s IN 6223/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Surve Mobility GmbH,
Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Anders, Christian Lang und Paul Stuke

Geschäftszweig: Entwicklung, Vermarktung und Betrieb von Mobilitätslösungen und Services
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189956

- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 17.02.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 189956 B HRB 189956 B: Surve Mobility GmbH, Berlin, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufg…
HRB 189956 B: Surve Mobility GmbH, Berlin, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36s IN 6223/21 · Surve Mobility GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36s IN 6223/21
Wirksam am
17.11.2021
Registerbezug
Berlin, HRB 189956
36s IN 6223/21

In dem Verfahren über den Antrag

Surve Mobility GmbH, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Anders, Christian Lang und Paul Stuke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 189956
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 17.11.2021 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kurfürstendamm 26 a, 10719 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 189956 B HRB 189956 B: Surve Mobility GmbH, Berlin, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.09.2021 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in Ziffer 3 (S…
HRB 189956 B: Surve Mobility GmbH, Berlin, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.09.2021 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in Ziffer 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile und Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2021 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach Erhöhung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.09.2021 nunmehr 565,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 11.10.2026. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
Veränderungen
HRB 189956 B HRB 189956 B: Surve Mobility GmbH, Berlin, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2021 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in Ziffer 3 (S…
HRB 189956 B: Surve Mobility GmbH, Berlin, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2021 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in Ziffer 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile und genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2021 ermächtigt, das Stammkapital der Geseilschaft bis zum 01.06.2026 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 400 durch Ausgabe von bis zu 400 neuen Geschäftsanteilen irn Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 gegen Bareiniagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2021/I)
Veränderungen
HRB 189956 B HRB 189956 B: Surve Mobility GmbH, Berlin, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin. Firma: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Surve Mobil…
HRB 189956 B: Surve Mobility GmbH, Berlin, Köpenicker Straße 125, 10179 Berlin. Firma: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Surve Mobility GmbH

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.