HRB 161533

surprise surprise GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-16

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67h IN 295/24 · surprise surprise GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 295/24
Wirksam am
19.02.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 161533
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 295/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533 eingetragenen surprise surprise GmbH, ehemals: Simon-von-Utrecht-Str. 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Schulze, und Herrn Henning Wolfgang Otto Heinrich Manninga,

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67h IN 295/24
Amtsgericht Hamburg, 18.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67h IN 295/24 · surprise surprise GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 295/24
Wirksam am
05.12.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 161533
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 295/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533 eingetragenen surprise surprise GmbH, Simon-von-Utrecht-Str. 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Schulze, und Herrn Henning Wolfgang Otto Heinrich Manninga,

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind die Konzeption, Entwicklung und der Vertrieb von Content-Media

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.12.2024, um 10:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 27.02.2025, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

67h IN 295/24
Amtsgericht Hamburg, 04.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67h IN 295/24 · surprise surprise GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 295/24
Wirksam am
08.10.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 161533
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 295/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 161533 eingetragenen surprise surprise GmbH, Simon-von-Utrecht-Str. 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Schulze und Herrn Henning Wolfgang Otto Heinrich Manninga

Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind die Konzeption, Entwicklung und der Vertrieb von Content-Media

ist am 08.10.2024, um 13:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 295/24
Amtsgericht Hamburg, 08.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 161533 HRB 161533: surprise surprise GmbH, Hamburg, Simon-von-Utrecht-Straße 1, 20359 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in…
HRB 161533: surprise surprise GmbH, Hamburg, Simon-von-Utrecht-Straße 1, 20359 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in Ziffer 4.1 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.717,00 EUR auf 39.094,00 EUR. Ziffer. 4.2 (Genehmigtes Kapital) wurde neu eingefügt. 39.094,00 EUR. Die Geschäftsführer sind ermächtigt, mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung bis zum Ablauf von sechs (6) Monaten ab dem 07.12.2021 das Stammkapital der Gesellschaft im Nennbetrag von insgesamt bis zu EUR 3.500,00 gegen Geldeinlagen zu erhöhen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 3.500 neuer Geschäftsanteile zu einem Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 (Genehmigtes Kapital).
Veränderungen
HRB 161533 HRB 161533: surprise surprise GmbH, Hamburg, Simon-von-Utrecht-Straße 1, 20359 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in…
HRB 161533: surprise surprise GmbH, Hamburg, Simon-von-Utrecht-Straße 1, 20359 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in der jetzigen Ziffer 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.377,00 EUR auf 33.377,00 EUR. 33.377,00 EUR.
Veränderungen
HRB 161533 HRB 161533: surprise surprise GmbH, Hamburg, Simon-von-Utrecht-Str. 1 c/o große freiheit GRÜNDERETAGEN, 20359 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Simon-von-Utrecht-Straße 1, 20359 Hamburg.
HRB 161533: surprise surprise GmbH, Hamburg, Simon-von-Utrecht-Str. 1 c/o große freiheit GRÜNDERETAGEN, 20359 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Simon-von-Utrecht-Straße 1, 20359 Hamburg.
Veränderungen
HRB 161533 HRB 161533: surprise surprise GmbH, Hamburg, Stresemannstraße 84, c/o Quartier 86, 22769 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Simon-von-Utrecht-Str. 1 c/o große freiheit GRÜNDERETAGEN, 20359 Hamburg.
HRB 161533: surprise surprise GmbH, Hamburg, Stresemannstraße 84, c/o Quartier 86, 22769 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Simon-von-Utrecht-Str. 1 c/o große freiheit GRÜNDERETAGEN, 20359 Hamburg.
Neueintragungen
HRB 161533 HRB 161533: surprise surprise GmbH, Hamburg, Stresemannstraße 84, c/o Quartier 86, 22769 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2020. Geschäftsanschrift: Stresemannstr…
HRB 161533: surprise surprise GmbH, Hamburg, Stresemannstraße 84, c/o Quartier 86, 22769 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2020. Geschäftsanschrift: Stresemannstraße 84, c/o Quartier 86, 22769 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die Konzeption, Entwicklung und der Vertrieb von Content-Media. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Manninga, Henning Wolfgang Otto Heinrich, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Schulze, Oliver, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.