HRB 91306
SUN PROMOTIONS GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hanau
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Registerdaten
- Sitz
- Hanau
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- SUN PROMOTIONS GmbH Maintal
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 97/20 · SUN PROMOTIONS GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 97/20
- Wirksam am
- 19.01.2026
- Registerbezug
- Hanau, HRB 91306
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 09.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 70 IN 97/20 · SUN PROMOTIONS GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 97/20
- Wirksam am
- 06.03.2025
- Registerbezug
- Hanau, HRB 91306
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 55 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 -30, E-Mail: frankfurt@hww.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 380.104,59 €
Zuschläge: 40% Gläubigeranzahl, 15% hohe Quote
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 55 %
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 03.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 70 IN 97/20 · SUN PROMOTIONS GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 97/20
- Wirksam am
- 21.01.2025
- Registerbezug
- Hanau, HRB 91306
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 -30, E-Mail: frankfurt@hww.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 258.103,35 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 599.455,50 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 16.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70 IN 97/20 · SUN PROMOTIONS GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 97/20
- Wirksam am
- 30.01.2023
- Registerbezug
- Hanau, HRB 91306
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.02.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 24.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 97/20 · SUN PROMOTIONS GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 97/20
- Wirksam am
- 09.11.2020
- Registerbezug
- Hanau, HRB 91306
GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert
Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist Termin
zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donnerstag, 26.11.2020, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO), und zwar:
- den Verkauf von Softwarerechten und der Kundendatenbank an den
Gesellschafter Herbert Fischer zu einem Kaufpreis von 15.000,00 € zuzüglich 1%
Besserungsschein ab 1,1 Millionen Umsatz in 2021 sowie den Verkauf der Marke
und der Internet-Domain an Herrn Jörg-Arnold Boeckmann zu einem Kaufpreis von
5.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Wichtige Hinweise wegen der Corona-Pandemie
1. Im Gerichtsgebäude ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
2. Der Mindestabstand von 1,5 m ist auch im Gericht einzuhalten,
insbesondere während der Wartezeiten in den Fluren. Daher sind auch die
Sitzgelegenheiten zum Teil abgesperrt.
3. Wie die Maskenpflicht während einer laufenden Verhandlung gehandhabt
wird, obliegt dem/der jeweiligen Vorsitzenden. Er/Sie kann sie anordnen, aber
auch bei genügenden Abstand von mindestens 1,50 m darauf verzichten.
4. Pro Gläubiger kann nur eine Person an der Gläubigerversammlung
teilnehmen. Ausnahmen sind nur in Sonderfällen möglich, etwa für Dolmetscher
oder Assistenzpersonen für Behinderte.
5. Sollte sich bei Terminsaufruf herausstellen, dass der Saal für die Anzahl
der erschienen Beteiligten nicht ausreicht, muss der Termin kurzfristig vertagt
werden.
Amtsgericht Hanau, 06.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 91306 HRB 91306: SUN PROMOTIONS GmbH, Hanau, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 70 IN 97/20 · SUN PROMOTIONS GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 97/20
- Wirksam am
- 31.07.2020
- Registerbezug
- Hanau, HRB 91306
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der SUN PROMOTIONS GmbH,
Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.: Herbert Ewald
Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528
Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 754, Fax: 069 913092 -30.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in
EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
04.09.2020.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Dienstag, 20.10.2020, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee
17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Wichtige Hinweise wegen der Covid-19-Pandemie
1. Im Gerichtsgebäude ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
2. Der Mindestabstand von 1,5 m ist auch im Gericht einzuhalten,
insbesondere während der Wartezeiten in den Fluren. Daher sind auch die
Sitzgelegenheiten zum Teil abgesperrt.
3. Wie die Maskenpflicht während einer laufenden Verhandlung gehandhabt
wird, obliegt dem/der jeweiligen Vorsitzenden. Er/Sie kann sie anordnen, aber
auch bei genügenden Abstand von mindestens 1,50 m darauf verzichten.
4. Pro Gläubiger kann nur eine Person an der Gläubigerversammlung
teilnehmen. Ausnahmen sind nur in Sonderfällen möglich, etwa für Dolmetscher
oder Assistenzpersonen für Behinderte.
5. Sollte sich bei Terminsaufruf herausstellen, dass der Saal für die Anzahl
der erschienen Beteiligten nicht ausreicht, muss der Termin kurzfristig vertagt
werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 29.07.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 91306 HRB 91306: SUN PROMOTIONS GmbH, Hanau, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 97/20) vom 05.05.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeo…
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 97/20 · SUN PROMOTIONS GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 97/20
- Wirksam am
- 06.05.2020
- Registerbezug
- Hanau, HRB 91306
PROMOTIONS GmbH, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau (AG Hanau, HRB 91306), vertr. d.:
Herbert Ewald Fischer, Berger Straße 43 a, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),
ist am 05.05.2020 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an
die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf
den Konten der Antragstellein zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf
ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari,
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 754, Fax: 069
913092 -30 bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 05.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 91306 HRB 91306: SUN PROMOTIONS GmbH, Hanau, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. …
HRB 91306 SUN PROMOTIONS GmbH, Hanau, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau. Einzelprokura: Zentgraf, Kerstin, Mühlheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 91306 SUN PROMOTIONS GmbH, Hanau, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau. Nicht mehr Geschäftsführerin: Kramer, Herta, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 91306 SUN PROMOTIONS GmbH, Hanau, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Herbert, Llucmajor (Spanien), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellsch…
HRB 91306 SUN PROMOTIONS GmbH, Hanau, Ulanenplatz 8, 63452 Hanau.Geschäftsanschrift: Ulanenplatz 8, 63452 Hanau. Nicht mehr Geschäftsführer: Fath, Karl-Heinz, Rehburg-Loccum, *XX.XX.XXXX.
HRB 91306 SUN PROMOTIONS GmbH, Hanau (Ulanenplatz 8, 63452 Hanau). Nicht mehr Geschäftsführer: Gerdes, Haiko, Hanau, *XX.XX.XXXX.
HRB 91306 SUN PROMOTIONS GmbH, Hanau (Ulanenplatz 8, 63452 Hanau). Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Herbert, Maintal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin: Kramer, Herta, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertret…
HRB 91306 SUN PROMOTIONS GmbH, Hanau (Ulanenplatz 8, 63452 Hanau). Bestellt als Geschäftsführer: Fath, Karl-Heinz, Rehburg-Loccum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.