HRA 202458

SUN Bavaria ApS & Co. KG

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hannover
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2026-06-16

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 908 IN 38/22 - 0 - · SUN Bavaria ApS & Co.KG · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 38/22 - 0 -
Wirksam am
11.03.2024
Registerbezug
Hannover, HRA 202458
908 IN 38/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN Bavaria ApS & Co.KG, c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover (AG Hannover, HRA 202458), vertr. d.: 1. Komplementarselskabet Sunbuild ApS, Skanderborg, DÄNEMARK, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Carsten Bruun Madsen, (Direktor), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 20 % herabgesetzt zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich Vorschuss gem. Beschluss vom 13.09.2023

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 17.076,29 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 71,77 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 17.148,06 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Nach Ansicht des Gerichts sind die Voraussetzungen für die Abschlagstatbestände nach § 3 Abs. 2 Buchst. d) bzw. e) InsVV im vorliegendem Fall erfüllt, weshalb ein Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen ist. Die Masse ist gemessen an den Anforderungen des Verfahrens relativ groß und es gab nur eine Forderungsanmeldung zu prüfen. Die einzige Einnahme in diesem Verfahren war eine Quotenzahlung aus einem anderen Insolvenzverfahren. Die Schuldnerin hat zu keiner Zeit ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen (vgl. auch S. 5 des Schlussberichtes). Gegenüber einem gedachten "Normalverfahren" waren in diesem Verfahren die Anforderungen vergleichsweise unterdurchschnittlich.

IV.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 07.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 908 IN 38/22 - 0 - · SUN Bavaria ApS & Co.KG · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 38/22 - 0 -
Wirksam am
05.02.2024
Registerbezug
Hannover, HRA 202458
908 IN 38/22 - 0 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SUN Bavaria ApS & Co.KG, c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover (AG Hannover, HRA 202458), vertr. d.: 1. Komplementarselskabet Sunbuild ApS, Skanderborg, DÄNEMARK, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Carsten Bruun Madsen, (Direktor), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 31.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 202458 HRA 202458: SUN Bavaria ApS & Co. KG, Hannover, c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (908 IN 38/22 - 0 -) vom 20.06.2022 ist über das Vermögen d…
HRA 202458: SUN Bavaria ApS & Co. KG, Hannover, c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (908 IN 38/22 - 0 -) vom 20.06.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 908 IN 38/22 - 0 - · SUN Bavaria ApS & Co.KG · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 38/22 - 0 -
Wirksam am
23.06.2022
Registerbezug
Hannover, HRA 202458
908 IN 38/22 - 0 -: Über das Vermögen der SUN Bavaria ApS & Co.KG, c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover (AG Hannover, HRA 202458), vertr. d.: 1. Komplementarselskabet Sunbuild ApS, Skanderborg, DÄNEMARK, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Carsten Bruun Madsen, (Direktor), ist am 20.06.2022 um 14:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste, Küsterstraße 8, 30519 Hannover, Tel.: 0511 6069260, Fax: 0511 60 69 266.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.08.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 22.06.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 202458 SUN Bavaria ApS & Co. KG, Hannover, c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover. Kommanditgesellschaft. Firma geändert. Sitz aus Wehr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 702709) verlegt, nun: Hanno…
SUN Bavaria ApS & Co. KG, Hannover, c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover. Kommanditgesellschaft. Firma geändert. Sitz aus Wehr (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 702709) verlegt, nun: Hannover. Geschäftsanschrift: c/o Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Komplementarselskabet Sunbuild ApS, Skanderborg/Dänemark (Dänisches Wirtschafts- und Gesellschaftsregister, Kopenhagen, CVR-Nr. 34 20 55 07).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.