HRB 13910 PI

Summary GmbH

Amtsgericht Pinneberg · Schleswig-Holstein

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Itzehoe

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Registerdaten

Sitz
Itzehoe
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-09-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Summary Handel GmbH Oldendorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 28 IN 16/24 · Summary GmbH · Insolvenzgericht Itzehoe
Insolvenzgericht
Itzehoe
Aktenzeichen
28 IN 16/24
Wirksam am
06.05.2024
Registerbezug
Pinneberg, HRB 13910
28 IN 16/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Summary GmbH, Vossbarg 14-16, 25524 Itzehoe, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Vocke
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13910
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 02.05.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 06.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 28 IN 16/24 · Summary GmbH · Insolvenzgericht Itzehoe
Insolvenzgericht
Itzehoe
Aktenzeichen
28 IN 16/24
Wirksam am
02.05.2024
Registerbezug
Pinneberg, HRB 13910
28 IN 16/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Summary GmbH, Vossbarg 14-16, 25524 Itzehoe, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Vocke
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13910
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Philipp Brück, Vorhaller Straße 21, 58089 Hagen, Gz.: 436/24 PB 21/PB
Geschäftszweig/Beschäftigung: Online-Versandhandel

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2024 um 09.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Dankert
Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg
Telefon: 040 500360-0
Telefax: 040 500360-99
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 10.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 31.07.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 8, Bergstraße 5-7, 25524 Itzehoe, 25524 Itzehoe

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 31.07.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 8, Bergstraße 5-7, 25524 Itzehoe, 25524 Itzehoe

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Itzehoe
Bergstraße 5-7
25524 Itzehoe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 02.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 28 IN 16/24 · Summary GmbH · Insolvenzgericht Itzehoe
Insolvenzgericht
Itzehoe
Aktenzeichen
28 IN 16/24
Wirksam am
28.02.2024
Registerbezug
Pinneberg, HRB 13910
28 IN 16/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Summary GmbH, Vossbarg 14-16, 25524 Itzehoe, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Vocke
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13910
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Philipp Brück, Vorhaller Straße 21, 58089 Hagen, Gz.: 436/24 PB 21/PB
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 28.02.2024 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg, Telefon: 040 500360-0, Telefax: 040 500360-99.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, einstweilen eingestellt und untersagt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Itzehoe
Bergstraße 5-7
25524 Itzehoe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Itzehoe - Insolvenzgericht - 28.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13910 PI HRB 13910 PI: Summary GmbH, Itzehoe, Voßbarg 1, 25524 Itzehoe. Nicht mehr Geschäftsführer: Grandin, Michael.
HRB 13910 PI: Summary GmbH, Itzehoe, Voßbarg 1, 25524 Itzehoe. Nicht mehr Geschäftsführer: Grandin, Michael.
Veränderungen
HRB 13910 PI HRB 13910 PI: Summary GmbH, Itzehoe, Voßbarg 1, 25524 Itzehoe. Geschäftsführer: 7. Vocke, Stephan, *XX.XX.XXXX, Essen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte m…
HRB 13910 PI: Summary GmbH, Itzehoe, Voßbarg 1, 25524 Itzehoe. Geschäftsführer: 7. Vocke, Stephan, *XX.XX.XXXX, Essen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 13910 PI HRB 13910 PI: Summary GmbH, Itzehoe, Voßbarg 1, 25524 Itzehoe. Nicht mehr Geschäftsführer: Vocke, Stephan.
HRB 13910 PI: Summary GmbH, Itzehoe, Voßbarg 1, 25524 Itzehoe. Nicht mehr Geschäftsführer: Vocke, Stephan.
Veränderungen
HRB 13910 PI HRB 13910 PI: Summary GmbH, Itzehoe, Voßbarg 1, 25524 Itzehoe. Nicht mehr Geschäftsführer: Baudach, Axel; Geschäftsführer: Grandin, Michael, *XX.XX.XXXX, Hamburg.
HRB 13910 PI: Summary GmbH, Itzehoe, Voßbarg 1, 25524 Itzehoe. Nicht mehr Geschäftsführer: Baudach, Axel; Geschäftsführer: Grandin, Michael, *XX.XX.XXXX, Hamburg.
Veränderungen
HRB 13910 PI HRB 13910 PI: Summary GmbH, Itzehoe, Voßbarg 1, 25524 Itzehoe. Die Geschäftsanschrift ist geändert.
HRB 13910 PI: Summary GmbH, Itzehoe, Voßbarg 1, 25524 Itzehoe. Die Geschäftsanschrift ist geändert.
Veränderungen
HRB 13910 PI HRB 13910 PI: Firma vormals: Summary Handel GmbH, Sitz vormals: Oldendorf, Fraunhoferstraße 2, 25524 Itzehoe. Name der Firma jetzt: Summary GmbH; Sitz der Firma jetzt: Itzehoe; Die Geschäftsanschrift ist geä…
HRB 13910 PI: Firma vormals: Summary Handel GmbH, Sitz vormals: Oldendorf, Fraunhoferstraße 2, 25524 Itzehoe. Name der Firma jetzt: Summary GmbH; Sitz der Firma jetzt: Itzehoe; Die Geschäftsanschrift ist geändert; Kapitaljetzt: 100.000,00 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.01.2019 ist der Sitz der Gesellschaft verlegt, sowie das Stammkapital um 72.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 1 und § 4.
Veränderungen
HRB 13910 PI HRB 13910 PI: Summary Handel GmbH, Oldendorf, Industrieweg 21, 25588 Oldendorf. Weiterer Geschäftsführer: Baudach, Axel, *XX.XX.XXXX, Herford.
HRB 13910 PI: Summary Handel GmbH, Oldendorf, Industrieweg 21, 25588 Oldendorf. Weiterer Geschäftsführer: Baudach, Axel, *XX.XX.XXXX, Herford.
Veränderungen
HRB 13910 PI HRB 13910 PI: Summary Handel GmbH, Oldendorf, Industrieweg 21, 25588 Oldendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Clausen, Carsten; Nicht mehr Geschäftsführer: Hansen, Lars; Geschäftsführer: Sander, Stephan, *XX…
HRB 13910 PI: Summary Handel GmbH, Oldendorf, Industrieweg 21, 25588 Oldendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Clausen, Carsten;
Nicht mehr Geschäftsführer: Hansen, Lars;
Geschäftsführer: Sander, Stephan, *XX.XX.XXXX, Itzehoe;
Geschäftsführer: Vocke, Stephan, *XX.XX.XXXX, Essen;
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen;
Prokura: Clausen, Carsten, *XX.XX.XXXX, Itzehoe; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
Neueintragungen
HRB 13910 PI HRB 13910 PI: Summary Handel GmbH, Oldendorf, Industrieweg 21, 25588 Oldendorf. Gegenstand: Die Einfuhr und der Handel mit Elektro -und elektronischen Geräten, Sport- und Freizeitgeräten sowie medizinischen …
HRB 13910 PI: Summary Handel GmbH, Oldendorf, Industrieweg 21, 25588 Oldendorf. Gegenstand: Die Einfuhr und der Handel mit Elektro -und elektronischen Geräten, Sport- und Freizeitgeräten sowie medizinischen Geräten aller Art und deren Vermittlung, die Reparatur, der Service und alle logistischen Abwicklungen und Dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden nicht erlaubnispflichtigen Nebentätigkeiten. Kapital: 28.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Clausen, Carsten, *XX.XX.XXXX, Itzehoe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Hansen, Lars, *XX.XX.XXXX, Itzehoe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.09.2018.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.