HRB 211888

Summacum GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Morassistraße 18, 80469 München

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
28.10.2024
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Patrick Schmuck

München

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Summacum UG (haftungsbeschränkt) München

Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1886/24 · Summacum GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1886/24
Wirksam am
16.10.2026
Registerbezug
München, HRB 211888
1542 IN 1886/24

Veröffentlichung gemäß § 188 InsO.

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Summacum GmbH, Morassistraße 18,
80469 München, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar
sind 7.050,55 € abzgl. noch anfallender Masseverbindlichkeiten; zu berücksichtigen sind
125.308,59 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts München - Insolvenzgericht -, Geschäftsnummer 1542 IN 1886/24
niedergelegt.

Veröffentlicht durch Amtsgericht München, Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1542 IN 1886/24 · Summacum GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1886/24
Wirksam am
21.09.2026
Registerbezug
München, HRB 211888
1542 IN 1886/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Summacum GmbH, Morassistraße 18, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmuck Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 211888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 16.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1542 IN 1886/24 · Summacum GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1886/24
Wirksam am
21.08.2026
Registerbezug
München, HRB 211888
1542 IN 1886/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Summacum GmbH, Morassistraße 18, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmuck Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 211888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn, Gz.: 34572

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anna-Maria Delotto, Nymphenburger Straße 120, 80636 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 11.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 1886/24 · Summacum GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1886/24
Wirksam am
21.08.2026
Registerbezug
München, HRB 211888
1542 IN 1886/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Summacum GmbH, Morassistraße 18, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmuck Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 211888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn, Gz.: 34572

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 - 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1886/24 · Summacum GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1886/24
Wirksam am
06.03.2026
Registerbezug
München, HRB 211888
1542 IN 1886/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Summacum GmbH, Morassistraße 18, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmuck Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 211888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn, Gz.: 34572

Terminsbestimmung:
wegen Verhinderung der Insolvenzverwalterin wird der Termin vom 05.03.2026, 11:00 Uhr
zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung gem. § 160 zu dem mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen - unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung - abgeschlossenen Vergleich gemäß Schreiben der Insolvenzverwalterin vom 10.02.2026
um zwei Wochen vertagt, auf
Donnerstag, 19.03.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Das Schreiben der Insolvenzverwalterin vom 10.02.2025 mit dem Inhalt des gegenständlichen Vergleichs, Hintergrundinformationen und Erläuterungen wird zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1886/24 · Summacum GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1886/24
Wirksam am
16.02.2026
Registerbezug
München, HRB 211888
1542 IN 1886/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Summacum GmbH, Morassistraße 18, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmuck Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 211888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn, Gz.: 34572

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung gem. § 160 zu dem mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen - unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung - abgeschlossenen Vergleich gemäß Schreiben der Insolvenzverwalterin vom 10.02.2026
wird bestimmt auf
Donnerstag, 05.03.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Das Schreiben der Insolvenzverwalterin vom 10.02.2025 mit dem Inhalt des gegenständlichen Vergleichs, Hintergrundinformationen und Erläuterungen wird zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 1886/24 · Summacum GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1886/24
Wirksam am
30.10.2024
Registerbezug
München, HRB 211888
Az.: 1542 IN 1886/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Summacum GmbH, Morassistraße 18, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmuck Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 211888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Sendlinger Straße 20, 80331 München

erlässt das Amtsgericht München am 30.10.2024 folgenden
Beschluss

1. Der Insolvenzverwalter Dr. Zarzitzky wird von seinem Amt entbunden.
2. In Abänderung des Beschlusses vom 22.10.2024 wird statt des abberufenen Insolvenzverwalter Dr. Zarzitzky Rechtsanwältin Anna-Maria Delotto, Nymphenburger Straße 120, 80636 München, zur Insolvenzverwalterin ernannt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1542 IN 1886/24 · Summacum GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 1886/24
Wirksam am
25.10.2024
Registerbezug
München, HRB 211888
1542 IN 1886/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Summacum GmbH, Morassistraße 18, 80469 München, vertreten durch den Geschäftsführer Schmuck Patrick
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 211888
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Sendlinger Straße 20, 80331 München,
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 22.10.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky
Prinzregentenstraße 78, 81675 München
Telefon: +49(89) 28 788 10
Telefax: +49(89) 28 788 129
Email: alexander.zarzitzky@anchor.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 15.01.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 12.06.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 211888 HRB 211888: Summacum GmbH, München, Korbinianstr. 37, 80807 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Morassistraße 18, 80469 München.
HRB 211888: Summacum GmbH, München, Korbinianstr. 37, 80807 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Morassistraße 18, 80469 München.
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HRB 211888 HRB 211888: Summacum GmbH, München, Korbinianstr. 37, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.025,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), …
HRB 211888: Summacum GmbH, München, Korbinianstr. 37, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.025,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterversammlungen, Gesellschafterbeschlüsse), 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.249,00 EUR.
Veränderungen
HRB 211888 HRB 211888: Summacum GmbH, München, Korbinianstr. 37, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 908,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der …
HRB 211888: Summacum GmbH, München, Korbinianstr. 37, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 908,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 27.224,00 EUR.
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HRB 211888 HRB 211888: Summacum GmbH, München, Korbinianstr. 37, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 5.2.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.316,-- Euro und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der…
HRB 211888: Summacum GmbH, München, Korbinianstr. 37, 80807 München. Die Gesellschafterversammlung vom 5.2.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.316,-- Euro und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.316,00 EUR.
Veränderungen
HRB 211888 HRB 211888:Summacum UG (haftungsbeschränkt), München, Korbinianstr. 37, 80807 München.Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.900,00 EUR und die Neufassung der S…
HRB 211888:Summacum UG (haftungsbeschränkt), München, Korbinianstr. 37, 80807 München.Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.900,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Stammkapital und Vertretungsregelung. Neue Firma: Summacum GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Schmuck, Patrick, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 211888 HRB 211888:Summacum UG (haftungsbeschränkt), München, Korbinianstr. 37, 80807 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2014. Geschäftsanschrift: Korbinianstr. 37, 80807 M…
HRB 211888:Summacum UG (haftungsbeschränkt), München, Korbinianstr. 37, 80807 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2014. Geschäftsanschrift: Korbinianstr. 37, 80807 München. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln. Stammkapital: 100,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Schmuck, Patrick, München, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.