HRB 3763 RE
Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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Sitz: Reinbek
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Registerdaten
- Sitz
- Reinbek
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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HRB 3763 RE HRB 3763 RE: Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reinbek, Völckers Park 8, 21465 Reinbek. Gegensta…
HRB 3763 RE: Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reinbek, Völckers Park 8, 21465 Reinbek. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Gegenstand der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Durchführung von Maßnahmen zu ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge, zur Reintegration und zur Förderung der psychosozialen Entwicklung von Menschen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Angebote:
- Prävention
- Beratung
- Therapeutische Interventionen
- Supervision
- Coaching
- Kommunikations- und Verhaltenstraining
Das Engagement der Gesellschaft bezieht sich im Wesentlichen auf die Bereiche:
- Abhängigkeit von Suchtmitteln bzw. Gefährdung durch Suchtmittel
- Erhöhung der sozialen und pädagogischen Kompetenz von Menschen
- Reintegration von Menschen, die am gesellschaftlichen und beruflichen Leben nicht teilhaben können
- Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung
- Gewaltprävention
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) im Sinne der §§ 51 ff. Abgabeordnung.
Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke.
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die vorstehende Regelung in § 2 Abs. 4 Satz 2 und 3 findet auf steuerbegünstigte Gesellschafter im Sinne von § 51 ff. AO keine Anwendung.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch zu hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen.
Die Gesellschaft ist nicht ausschließlich auf die Stadt und den Nahbereich Reinbek lokalisiert. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit für Rechtsgeschäfte mit den Unternehmen Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit e.V., Südstormarner Tagespflege gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Südstormarner Vereinigung-Pflegedienst, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Südstormarner Vereinigung - Kinderhaus Südstormarn, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Südstormarner Vereinigung Kinderbetreuung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Alkohol- und Drogenberatung im Kreis Herzogtum-Lauenburg gGmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.11.2016 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand) sowie in § 10 (Geschäftsführer) geändert worden.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Angebote:
- Prävention
- Beratung
- Therapeutische Interventionen
- Supervision
- Coaching
- Kommunikations- und Verhaltenstraining
Das Engagement der Gesellschaft bezieht sich im Wesentlichen auf die Bereiche:
- Abhängigkeit von Suchtmitteln bzw. Gefährdung durch Suchtmittel
- Erhöhung der sozialen und pädagogischen Kompetenz von Menschen
- Reintegration von Menschen, die am gesellschaftlichen und beruflichen Leben nicht teilhaben können
- Entwicklung von Strategien zur Konfliktbewältigung
- Gewaltprävention
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) im Sinne der §§ 51 ff. Abgabeordnung.
Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke.
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die vorstehende Regelung in § 2 Abs. 4 Satz 2 und 3 findet auf steuerbegünstigte Gesellschafter im Sinne von § 51 ff. AO keine Anwendung.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch zu hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen.
Die Gesellschaft ist nicht ausschließlich auf die Stadt und den Nahbereich Reinbek lokalisiert. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit für Rechtsgeschäfte mit den Unternehmen Südstormarner Vereinigung für Sozialarbeit e.V., Südstormarner Tagespflege gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Südstormarner Vereinigung-Pflegedienst, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Südstormarner Vereinigung - Kinderhaus Südstormarn, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Südstormarner Vereinigung Kinderbetreuung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Alkohol- und Drogenberatung im Kreis Herzogtum-Lauenburg gGmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.11.2016 ist der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand) sowie in § 10 (Geschäftsführer) geändert worden.
HRB 3763 RE HRB 3763 RE: Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reinbek, Völckers Park 8, 21465 Reinbek. Prokura:…
HRB 3763 RE: Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reinbek, Völckers Park 8, 21465 Reinbek. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Blonski, Dietrich
HRB 3763 RE HRB 3763 RE: Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reinbek, Völckers Park 8, 21465 Reinbek. Nicht me…
HRB 3763 RE: Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reinbek, Völckers Park 8, 21465 Reinbek. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Stein, Gisbert. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Willner, Gerhard. Geschäftsführer: 4.
Schwarz, Michael, *XX.XX.XXXX, Trittau, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Schwarz, Michael, *XX.XX.XXXX, Trittau, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 3763 RE Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reinbek, Völckers Park 8, 21465 Reinbek. Geschäftsanschrift:; …
Südstormarner Vereinigung - Institut für Kommunikation - Verhaltenstraining und Fortbildung gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Reinbek, Völckers Park 8, 21465 Reinbek. Geschäftsanschrift:; Völckers Park 8, 21465 Reinbek Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Kreßin, Arp; Geschäftsführer:; 2. Stein, Gisbert, *XX.XX.XXXX, Reinfeld; Geschäftsführer:; 3. Willner, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Reinbek Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Seemann, Helga, geb. Soltau.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.