HRA 10497

Südstadtgalerie Saalfeld GmbH & Co. KG

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Reichsapfelstraße 22, 65201 Wiesbaden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wiesbaden
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
28.10.2025
Datenstand
2026-05-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

SAMATO S.A.

Wasserbillig

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Südstadtgalerie Saalfeld Verwaltungs GmbH

Berlin

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-05-12

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 3604 IN 1137/25 · Südstadtgalerie Saalfeld Verwaltungs GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3604 IN 1137/25
Wirksam am
24.09.2025
Registerbezug
Wiesbaden, HRA 10497
3604 IN 1137/25

In dem Verfahren über das Vermögen d.

Südstadtgalerie Saalfeld Verwaltungs GmbH & Co. KG,
ehemals: Reichsapfelstraße 22, 65201 Wiesbaden,
vertreten durch die Südstadtgalerie Saalfeld Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch den Geschäftsführer Igor Lilic
Pariser Straße 15, 10719 Berlin

Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden Register-Nr.: HRA 10497
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25.07.2025 beschlossen:

Beschluss:

Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 10497 HRA 10497: Südstadtgalerie Saalfeld GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Reichsapfelstraße 22, 65201 Wiesbaden.
HRA 10497: Südstadtgalerie Saalfeld GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Reichsapfelstraße 22, 65201 Wiesbaden.
Veränderungen
HRA 10497 HRA 10497: Südstadtgalerie Saalfeld GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Reichsapfelstraße 22, 65201 Wiesbaden. Infolge Sitzverlegungen (von Wiesbaden nach Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 760198) un…
HRA 10497: Südstadtgalerie Saalfeld GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Reichsapfelstraße 22, 65201 Wiesbaden. Infolge Sitzverlegungen (von Wiesbaden nach Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 760198) und von Stuttgart nach Berlin) geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Südstadtgalerie Saalfeld Verwaltungs GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 193589 B).
Neueintragungen
HRA 10497 HRA 10497: Südstadtgalerie Saalfeld GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Reichsapfelstraße 22, 65201 Wiesbaden. (der Besitz und Betrieb sowie die Verwaltung und gegebenenfalls Verwertung des Einkaufszentrums Südstadtga…
HRA 10497: Südstadtgalerie Saalfeld GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Reichsapfelstraße 22, 65201 Wiesbaden. (der Besitz und Betrieb sowie die Verwaltung und gegebenenfalls Verwertung des Einkaufszentrums Südstadtgalerie in Saalfeld). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Reichsapfelstraße 22, 65201 Wiesbaden. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Sitzverlegung nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Südstadtgalerie Saalfeld Verwaltungs GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 29236). Der Sitz ist von Schönefeld (bisher Amtsgericht Cottbus HRA 3142 CB) nach Wiesbaden verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.