HRB 3597
Süd-West-Versand GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Langenau
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Langenau
- Datenstand
- 2024-04-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-26 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
1 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 2 IN 316/17 · Süd-West-Versand GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 2 IN 316/17
- Wirksam am
- 24.02.2023
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3597
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Süd-West-Versand GmbH, Wörthstraße 40, 89129 Langenau, vertreten durch den Geschäftsführer Tino Maul, geboren am XX.XX.XXXX, Am Hochacker 29, 81829 München
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3597
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Armin Schneider, Zeppelinring 36, 88400 Biberach, Gz.: 801/17 AS01 jk
1. Die Prüfung der bis 24.03.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.03.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 24.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 316/17 · Süd-West-Versand GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 2 IN 316/17
- Wirksam am
- 16.11.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3597
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Süd-West-Versand GmbH, Wörthstraße 40, 89129 Langenau, vertreten durch den
Geschäftsführer Tino Maul, geboren am XX.XX.XXXX, Am Hochacker 29, 81829
München
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3597
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Armin Schneider, Zeppelinring 36, 88400 Biberach, Gz.: 801/17 AS01
jk
Terminsbestimmung:
- schriftlicher Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Geltendmachung, Verfolgung und Durchsetzung von insolvenzrechtlichen
Rückgewähransprüchen gegen
Amer Sports Deutschland GmbH, Neuried, in Höhe von 799.521,54 €
Austrian Post GmbH, Bonn, in Höhe von 402.429,00 €
Canada Goose Europe AB., München, in Höhe von 597.465,00 €
Cascade Designs Ltd., IRL-Cork, in Höhe von 12.971,07 €
Columbia Sportswear Company, Krailling, in Höhe von 139.241,71 €
DHL Paket GmbH, Bonn, in Höhe von 6.775,03 €
ECCO Schuhe GmbH, Hamburg, in Höhe von 144.806,97 €
elkline GmbH, Hamburg, in Höhe von 23.044,77 €
Finanzamt München in Höhe von 332.023,26 €
Fjällräven Sportartikel GmbH, Vierkirchen, in Höhe von 2.655.799,07 €
Gebrüder Weiss GmbH, A-Lauterach, in Höhe von 3.724,70 €
Jack Wolfskin, Idstein, in Höhe von 184.185,87 €
KEEN EUROPE OUTDOOR BV, NL-Rotterdam, in Höhe von 81.549,72 €
La Sportiva, IT-Ziano di Fiemme, in Höhe von 4.803,53 €
Mammuts Sports Group GmbH, Wolfertsschwenden, in Höhe von 2.074.769,53 €
Norisk, München, in Höhe von 22.787,31 €
Oase Outdoors ApS, DK-Give, in Höhe von 77.970,93 €
Patagonia Europe SAS, NL-Venlo, in Höhe von 9.442,31 €
Postbank, Bonn, in Höhe von 153.701,54 €
Prinovis GmbH & Co.KG, Ahrensburg, in Höhe von 61.788,14 €
Oberalp Deutschland GmbH, Aschheim, in Höhe von 4.000,00 €
Skanfriends GmbH, Berlin, in Höhe von 12.500,00 €
Wolverine Europe Ltd., München, in Höhe von 3.435,25 €
Regatta Germany, München, in Höhe von 40.000,00 €
stimmt die Gläubigerversammlung der Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten durch den
Insolvenzverwalter bzw. deren jeweilige Vermeidung durch im Ermessen des
Insolvenzverwalters stehenden Vergleichs zu.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 16.12.2021,
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 16.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 316/17 · Süd-West-Versand GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 2 IN 316/17
- Wirksam am
- 14.09.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3597
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Süd-West-Versand GmbH, Wörthstraße 40, 89129 Langenau, vertreten durch den
Geschäftsführer Tino Maul, geboren am XX.XX.XXXX, Am Hochacker 29, 81829
München
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3597
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Armin Schneider, Zeppelinring 34, 88400 Biberach, Gz.: 801/17 AS01
jk
Das schriftliche Verfahren wird gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt für die
Durchführung einer schriftlichen Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
den Antrag des Insolvenzverwalters:
Die Gläubigerversammlung stimmt nach der einstimmigen Zustimmung des
vorläufigen Gläubigerausschusses ebenfalls einem Vergleich mit dem
Geschäftsführer des Schuldnerunternehmens zu, wonach durch eine Zahlung in Höhe
von 31.000,00 € an die Insolvenzmasse, sämtliche gegen diesen bestehenden
Ansprüche erledigt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.10.2020
- Einwendungen gegen den beabsichtigten Vergleichsabschluss
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zum
Vergleichsabschlusseingesehen werden.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 14.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 316/17 · Süd-West-Versand GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 2 IN 316/17
- Wirksam am
- 08.07.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3597
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Süd-West-Versand GmbH, Wörthstraße 40, 89129 Langenau, vertreten durch den
Geschäftsführer Tino Maul, geboren am XX.XX.XXXX, Am Hochacker 29, 81829
München
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3597
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Armin Schneider, Zeppelinring 34, 88400 Biberach, Gz.: 801/17 AS01
jk
Die Vergütung des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Oliver Bauer,
Rosengasse 15, 89073 Ulm wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß
Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 23.12.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.286.148,98 EUR
auszugehen.
Dem vorl. Insolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Beschluss vom 02.07.2020 war aufzuheben, da er irrtümlich erging.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 07.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 316/17 · Süd-West-Versand GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 2 IN 316/17
- Wirksam am
- 19.03.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3597
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Süd-West-Versand GmbH, Wörthstraße 40, 89129 Langenau, vertreten durch den
Geschäftsführer Tino Maul, Am Hochacker 29, 81829 München
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3597
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Armin Schneider, Zeppelinring 34, 88400 Biberach, Gz.: 801/17 AS01
jk
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Antrag des
Insolvenzverwalters auf Zustimmung zur Beendigung des vor dem Landgericht
Krefeld (Az. 7 O 57/19) gegen die Odlo Sports GmbH geführten Rechtsstreits
sowie der Abgeltung sämtlicher gegenseitiger Ansprüche zwischen dieser und der
Süd-West Versand GmbH durch einen Vergleichsschluss zu, in welchem sich die
Odlo Sports GmbH zu einer Zahlung von € 850.000,00 an die Insolvenzmasse und
der Insolvenzverwalter zur Übertragung sämtlicher von der Schuldnerin
gehaltenen Domains mit dem Markennamen "Odlo" verpflichten. Dabei soll der Odlo
Sports GmbH nachgelassen werden, die Vergleichssumme bis längstens 31.10.2020
in Raten zu bezahlen.
wird im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
Donnerstag, 28.05.2020,
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 18.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 316/17 · Süd-West-Versand GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 2 IN 316/17
- Wirksam am
- 20.02.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3597
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Süd-West-Versand GmbH, Wörthstraße 40, 89129 Langenau, vertreten durch den
Geschäftsführer Tino Maul, Am Hochacker 29, 81829 München
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3597
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Armin Schneider, Zeppelinring 34, 88400 Biberach, Gz.: 801/17 AS01
jk
Beschluss:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im schriftlichen
Verfahren über
1. den Antrag des Insolvenzverwalters auf Zustimmung zu der Veräusserung der
Güter des Anlage- und Umlaufvermögens der Schuldnerin zu einem Gesamtkaufpreis
von 810.000,00 € an die Storer Online GmbH i.G. (Wörthstraße 40, 89129
Langenau) sowie einer Ablösung der im Rahmen der Betriebsfortführung erworbenen
Waren zu EK-Werten durch die Erwerberin.
2. den Antrag des Insolvenzverwalters auf Zustimmung zu einer Beauftragung der
Rechtsanwälte TaylorWessing, München, mit der Klageerhebung gegen die Odlo
Sports GmbH auf Zahlung einer Ausgleichszahlung aus der Nutzungsvereinbarung
vom 09.10.2009 zu einem Pauschalhonorar von 25.000,00 € (zzgl. MwSt. und
Auslagenersatz) bzw. der rein aussergerichtlichen Vertretung zu einem
Pauschalhonorar von 10.000,00 € (zzgl. MwSt.).
3. den Antrag des Insolvenzverwalters auf Zustimmung zur Vermeidung bzw. der
Beendingung des Reststreits durch enen Vergleich im Ermessen des
Insolvenzverwalters.
wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Freitag, 27.04.2018
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO, bzw. keine
schriftliche Äusserung eines Stimmberechtigten bis zum Ablauf des Stichtages
eingegangen ist..
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 20.02.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3597 HRB 3597: Süd-West-Versand GmbH, Langenau, Wörthstr. 40, 89129 Langenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 01.02.2018 (2 IN 316/17) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröf…
Forderungsprüfung 2 IN 316/17 · Süd-West-Versand GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 2 IN 316/17
- Wirksam am
- 02.02.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3597
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Süd-West-Versand GmbH, Wörthstraße 40, 89129 Langenau, vertreten durch den
Geschäftsführer Tino Maul, Am Hochacker 29, 81829 München
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3597
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Armin Schneider, Zeppelinring 34, 88400 Biberach, Gz.: 801/17 AS01
jk
1. Das am 10.11.2017 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2018 um 10.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Bauer
Olgastraße 83-85, 89073 Ulm
Telefon: 0731 1450 0
Telefax: 0731 1450 280
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 04.04.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
25.04.2018. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung
bis 25.04.2018, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen
werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
11.04.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 02.02.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3597 HRB 3597: Süd-West-Versand GmbH, Langenau, Wörthstr. 40, 89129 Langenau. Der Gesellschaft ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 316/17 · Süd-West-Versand GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 2 IN 316/17
- Wirksam am
- 20.11.2017
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3597
In dem Verfahren über den Antrag d.
Süd-West-Versand GmbH, Wörthstraße 40, 89129 Langenau, vertreten durch den
Geschäftsführer Tino Maul, Am Hochacker 29, 81829 München
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3597
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Armin Schneider, Zeppelinring 34, 88400 Biberach, Gz.: 801/17 AS01
jk
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.11.2017 um 10:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 10.11.2017 angeordneten vorläufigen
Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
3. Nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO wird angeordnet, dass die Waren, die unter
Vereinbarung eines einfachen oder erweiterten Eigentumsvorbehalts an die
Süd-West-Versand GmbH geliefert wurden und die im Fall der Eröffnung des
Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt
werden könnte, von den jeweiligen Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen
werden dürfen und dass diese Gegenstände zur Fortführung des Unternehmens der
Schuldnerin eingesetzt werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 20.11.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3597 HRB 3597: Süd-West-Versand GmbH, Langenau, Wörthstr. 40, 89129 Langenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 10.11.2017 (2 IN 316/17) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der G…
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 316/17 · Süd-West-Versand GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 2 IN 316/17
- Wirksam am
- 10.11.2017
- Registerbezug
- Ulm, HRB 3597
In dem Verfahren über den Antrag d.
Süd-West-Versand GmbH, Wörthstraße 40, 89129 Langenau, vertreten durch den
Geschäftsführer Tino Maul, Am Hochacker 29, 81829 München
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 3597
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Armin Schneider, Zeppelinring 34, 88400 Biberach, Gz.: 801/17 AS01
jk
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 10.11.2017 um 11:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Oliver Bauer
Olgastraße 83-85, 89073 Ulm
Telefon: 0731 1450 0, Fax: 0731 1450 280
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 10.11.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.