HRB 120261

Sucholinski GmbH Containerdienst

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Nikolaus-Kopernikus-Straße 14, 27283 Verden (Aller)

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Verden/Aller
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.09.2021
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Amelie Sucholinski

Verden

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-30

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-12 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-28 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Sucholinski GmbH Containerdienst und Bahnspedition Verden/Aller

Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb eines Containerdienstes und eines Fuhrunternehmens

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 11 IN 48/21 · Sucholinski GmbH Containerdienst · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 48/21
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 120261
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.09.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 14.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 48/21 · Sucholinski GmbH Containerdienst · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 48/21
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 120261
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 125.061,05 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 199.748,69 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden, Az.: 11 IN 48/21.

Amtsgericht Verden (Aller), 21.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 48/21 · Sucholinski GmbH Containerdienst · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 48/21
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 120261
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 20 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich Vorschuss

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 16.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 253.791,62 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

1. Zusätzlich macht der Insolvenzverwalter in seinem Antrag einen Zuschlag zu seiner Regelvergütung in Höhe von 30 %, sowie einen Abschlag in Höhe von 10 % geltend.

Den begehrten Zuschlag begründet der Insolvenzverwalter vorliegend mit den Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Einziehung von Klein- und Kleinstforderungen und des langwierigen und aufwendig gestalteten Forderungseinzugs ergeben haben.

Grundsätzlich kann der Insolvenzverwalter zu seiner Regelvergütung Zuschläge geltend machen, wenn er sich mit einzelnen Tätigkeitsbereichen über das Normalmaß hinaus befasst hat oder in einzelnen Bereichen mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert gewesen ist.

Die erhebliche Befassung des Insolvenzverwalters im Bereich des Forderungseinzugs wurde durch den Insolvenzverwalter in seinem Antrag ausführlich und nachvollziehbar dargelegt. Der begehrte Zuschlag wird daher als am oben Rand angemessen angesehen.

Des Weiteren nimmt der Insolvenzverwalter einen Abschlag in Höhe von 10 % vor, da er vorliegend in diesem Verfahren auch als vorläufiger Verwalter eingesetzt gewesen ist. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall die Vornahme eines solchen Abschlags zu prüfen. Vorliegend wird der vorgenommene Abschlag als angemessen angesehen.

Insgesamt werden für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters in diesem Verfahren Zuschläge von 20 % anerkannt. Die Festsetzung der Vergütung soll sich jedoch nicht auf die Addition der einzelnen Zuschläge beschränken. Es ist vielmehr eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Entsprechend dem Umfang des Verfahrens erscheinen Gesamtzuschläge von 20 % als angemessen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.081,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 309 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 14.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 48/21 · Sucholinski GmbH Containerdienst · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 48/21
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
Walsrode, HRB 120261
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.11.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 02.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 48/21 · Sucholinski GmbH Containerdienst · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 48/21
Wirksam am
11.01.2023
Registerbezug
Walsrode, HRB 120261
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 105 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.05.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 223.958,30 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Zusätzlich zu seiner Regelbruchteilsvergütung macht der vorläufige Insolvenzverwalter vorliegend Zuschläge gelten und zwar für den Bereich der Betriebsfortführung, sowie den Bereich der Vorbereitung zur übertragenden Sanierung in Höhe von jeweils 50 % und für den Bereich des Forderungseinzugs in Höhe von 20 %.

Grundsätzlich kann der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge zu seiner Regelbruchteilsvergütung geltend machen, wenn er mit Erschwernissen konfrontiert gewesen ist, die sich sowohl auf den Umfang als auch auf die Schwierigkeit seiner Tätigkeit ausgewirkt haben.

Die Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Die Zuschläge sind dabei dem Normalsatz des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzuschlagen und grundsätzlich mit dem gleichen Vom-Hundertsatz wie bei dem endgültigen Verwalter anzusetzen,
s. BGH, Beschluss v. 08.07.2004, IX ZB 589/02.

Vorliegend macht der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 50 % für den Tätigkeitsbereich der Betriebsfortführung geltend. Der Betrieb wurde bis zur Insolvenzeröffnung ca. 2,5 Monate mit 4 Mitarbeitern fortgeführt. In seiner Begründung geht der Insolvenzverwalter dabei darauf ein, mit welchen besonderen Erschwernissen unter anderem das Vorfinden eines bereits fast vollständig eingestellten Geschäftsbetriebes, er in diesem Verfahren konfrontiert gewesen ist. Angesichts dessen wird ihm ein Zuschlag in der beantragten Höhe als gerade noch angemessen angesehen und zugestanden. Da die Betriebsfortführung vorliegend jedoch zu einer Massemehrung geführt hat, ist eine Vergleichsberechnung vorzunehmen. Hierzu wird auf Punkt 2 verwiesen.

Auch hinsichtlich seiner Bemühungen zur Vorbereitung einer übertragenden Sanierung legt der vorläufige Insolvenzverwalter in seiner Antragsbegründung ausführlich dar, inwieweit er über das Normalmaß hinaus mit dem Sachverhalt beschäftigt gewesen ist und warum er einen Zuschlag in Höhe von 50 % begehrt. In Ansehung der Tatsache, dass letztendlich nur mit einem überschaubaren Interessentenkreis Gespräche stattgefunden haben und tiefere Verhandlungen lediglich mit einem Interessenten geführt wurden, wird auch unter Berücksichtigung, der sich aus der potentiellen Übernahme des verbliebenen Interessenten ergebenen Schwierigkeiten, ein Zuschlag in Höhe von 40 % für ausreichend und angemessen angesehen.

Für den Bereich des Forderungseinzugs macht der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 20 % geltend. Grundsätzlich kann auch für diesen Sachverhalt ein Zuschlag gewährt werden. Ausweislich des Beschlusses des Amtsgerichts Verden vom 10.06.2021 war der vorläufige Insolvenzverwalter ausdrücklich (zusätzlich) zum Forderungseinzugs Einzug ermächtigt. Der beantragte Zuschlag wird vorliegend als angemessen erachtet.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 27.537,39 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 50 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 44,95 % ergibt.

3. Insgesamt werden für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in diesem Verfahren Zuschläge von 104,95 % anerkannt. Die Festsetzung der Vergütung soll sich jedoch nicht auf die Addition der einzelnen Zuschläge beschränken. Es ist vielmehr eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Entsprechend dem Umfang des Verfahrens erscheinen die gewährten Gesamtzuschläge von 105 % auch in der Gesamtschau als angemessen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 10.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 48/21 · Sucholinski GmbH Containerdienst · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 48/21
Wirksam am
09.12.2022
Registerbezug
Walsrode, HRB 120261
11 IN 48/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), hat der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen auf Grundlage einer Berechnungsmasse in Höhe von 223.958,30 EUR - nebst Zuschlägen in Höhe von 115,53 % - festzusetzen. Den Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 08.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 120261 HRB 120261: Sucholinski GmbH Containerdienst, Verden/Aller, Nikolaus-Kopernikus-Straße 14, 27283 Verden (Aller). Durch Beschluss des Amtsgerichts Verden (Aller) (11 IN 48/21) vom 01.09.2021 ist über das Verm…
HRB 120261: Sucholinski GmbH Containerdienst, Verden/Aller, Nikolaus-Kopernikus-Straße 14, 27283 Verden (Aller). Durch Beschluss des Amtsgerichts Verden (Aller) (11 IN 48/21) vom 01.09.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 48/21 · Sucholinski GmbH Containerdienst · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 48/21
Wirksam am
03.09.2021
Registerbezug
Walsrode, HRB 120261
11 IN 48/21: Über das Vermögen der Sucholinski GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführerin), ist am 01.09.2021 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/951410, Fax: 04231/95141100, E-Mail: info@willmerkoester.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.10.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird hinsichtlich des Berichtstermins mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:

1. am: Mittwoch, 13.10.2021, 10:00 Uhr, Saal 214, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Angesichts der fortwährenden Corona-Pandemie wird um Verständnis für folgende besondere Maßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeiter des Amtsgerichts gebeten:

1. Für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten besteht die Verpflichtung, innerhalb des Amtsgerichts eine medizinische Maske (sogenannte OP-Masken oder Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, und Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Zur Bereitstellung von medizinischen Masken ist das Amtsgericht nicht verpflichtet. Der Zutritt zum Gerichtsgebäude kann bei der Verweigerung zum Tragen einer medizinischen Maske versagt werden. In den Sitzungssälen entscheidet der/die Vorsitzende nach Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung der medizinischen Maske.

2. Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten werden dazu angehalten, bei jedem Betreten des Amtsgerichts ein Kontaktformular auszufüllen und abzugeben. Dies dient dazu, in einem etwaigen Infektionsfall mit dem Coronavirus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Im Bedarfsfall werden die Daten dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Anderenfalls werden sie nach einem Monat vernichtet.

3. Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen können Termine nur unter Einhaltung besonderer Hygieneschutzbestimmungen durchgeführt werden, so dass die Kapazität der Sitzungssäle begrenzt ist. Bei Überschreiten der Kapazitätsgrenze muss der Termin verlegt werden. Es wird daher gebeten, im eröffneten Verfahren dem/der Insolvenzverwalter/in bzw. Sachwalter/in spätestens eine Woche vor dem Termin mitzuteilen, ob Sie bzw. ein Vertreter an dem Termin teilnehmen werden.

4. Es wird gebeten, den Sitzungssaal maximal 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen, damit es nicht zu Ansammlungen im Wartebereich kommt.

5. Im Gebäude ist der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Das Gericht hat Vorkehrungen dafür getroffen, dass der Mindestabstand auch in den Sitzungssälen zu allen Verfahrensbeteiligten gewährleistet ist.

6. Nach dem Termin ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen.

7. Personen, denen gegenüber das zuständige Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet hat, die grippeähnliche Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten (z. B. Husten, Fieber, Halsschmerzen, infektbedingte Atemnot), die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder zu jemanden, der im Verdacht steht, an Covid-19 erkrankt zu sein, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt. Sollten Sie unter die Zutrittsuntersagung fallen und das persönliche Erscheinen angeordnet sein, sind das Gericht und ggf. Ihre Bevollmächtigte oder Ihre Bevollmächtigten unverzüglich zu informieren.

Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 30.11.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.10.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.11.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 02.09.2021

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutzerklarungen/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 48/21 · Sucholinski GmbH Containerdienst · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 48/21
Wirksam am
10.06.2021
Registerbezug
Walsrode, HRB 120261
11 IN 48/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sucholinski
GmbH Containerdienst, Mühlenberg 2, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB
120261), vertr. d.: Amelie Sucholinski, Dettingenstr. 15, 27283 Verden (Aller),
(Geschäftsführerin), ist am 10.06.2021 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim
Berner, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/951410, Fax: 04231/
95141100, E-Mail: info@willmerkoester.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden
(Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 10.06.2021

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

https://www.amtsgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/
datenschutzerklarungen/

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 120261 HRB 120261: Sucholinski GmbH Containerdienst, Verden/Aller, Nikolaus-Kopernikus-Straße 14, 27283 Verden (Aller). Nicht mehr Geschäftsführer: Sucholinski, Thomas, Fuhrunternehmer, Verden/Aller.
HRB 120261: Sucholinski GmbH Containerdienst, Verden/Aller, Nikolaus-Kopernikus-Straße 14, 27283 Verden (Aller). Nicht mehr Geschäftsführer: Sucholinski, Thomas, Fuhrunternehmer, Verden/Aller.
Veränderungen
HRB 120261 HRB 120261: Sucholinski GmbH Containerdienst, Verden/Aller, Mühlenberg 6, 27283 Verden (Aller). Geschäftsanschrift: Nikolaus-Kopernikus-Straße 14, 27283 Verden (Aller). Geschäftsführer: Sucholinski, Amelie, …
HRB 120261: Sucholinski GmbH Containerdienst, Verden/Aller, Mühlenberg 6, 27283 Verden (Aller). Geschäftsanschrift: Nikolaus-Kopernikus-Straße 14, 27283 Verden (Aller). Geschäftsführer: Sucholinski, Amelie, Verden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 120261 Sucholinski GmbH Containerdienst und Bahnspedition, Verden/Aller, Mühlenberg 6, 27283 Verden (Aller). Die Gesellschafterversammlung hat am 17.07.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro um…
Sucholinski GmbH Containerdienst und Bahnspedition, Verden/Aller, Mühlenberg 6, 27283 Verden (Aller). Die Gesellschafterversammlung hat am 17.07.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 1, 2 und 5 und damit auch die Firma und den Unternehmensgegenstand zu ändern. Neue Firma: Sucholinski GmbH Containerdienst. Geschäftsanschrift: Mühlenberg 6, 27283 Verden (Aller). Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb eines Containerdienstes und eines Fuhrunternehmens.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.