HRB 94463

Sturm GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Darmstadt

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Registerdaten

Sitz
Darmstadt
Datenstand
2024-03-06
Quelle
Handelsregister

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Stand 2024-03-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 479/23 · Sturm GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 479/23
Wirksam am
22.08.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 94463
9 IN 479/23 In dem Insolvenzverfahren Sturm GmbH, Am Fürstenbahnhof 3-4, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 94463), vertr. d.: 1. Steffen Sturm, Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), 2. Uwe Sturm, Alsbach-Hähnlein, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 28.10.2025, 11:00 Uhr, Zimmer 4.309, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters, von der Geltendmachung der Ansprüche der Masse hinsichtlich der Lebensversicherung bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung zu der Vertragsnummer 01FV-0437702, die mit einem unwiderruflichem Bezugsrecht zu Gunsten des Herrn Steffen Sturm ausgestaltet ist, absehen zu dürfen und die Rechte aus der Masse freizugeben.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 22.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 479/23 · Sturm GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 479/23
Wirksam am
22.04.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 94463
Geschäfts-Nr. 9 IN 479/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sturm GmbH, Am Fürstenbahnhof 3-4, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 94463), vertr. d.: 1. Steffen Sturm, Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), 2. Uwe Sturm, Alsbach-Hähnlein, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 20.05.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 22.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 479/23 · Sturm GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 479/23
Wirksam am
05.09.2023
Registerbezug
Darmstadt, HRB 94463
9 IN 479/23 In dem Insolvenzverfahren Sturm GmbH, Am Fürstenbahnhof 3-4, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 94463), vertr. d.: 1. Steffen Sturm, Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), 2. Uwe Sturm, Alsbach-Hähnlein, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 12.10.2023, 10:00 Uhr, Zimmer 4.309, 4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt Tagesordnung : Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zu den beantragten Ermächtigungen des Insolvenzverwalters
a) von der Verfolgung der Ansprüche u.a. aus Verschleppungshaftung, gegenüber den Herren Steffen und Uwe Sturm abzusehen und
b) von der Verfolgung möglicher Ansprüche u.a. aus Anfechtung nach §§ 129ff InsO gegenüber der Sturm GbR abzusehen.
Hinweis:
Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Amtsgericht Darmstadt, 04.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 479/23 · Sturm GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 479/23
Wirksam am
25.07.2023
Registerbezug
Darmstadt, HRB 94463
9 IN 479/23: Über das Vermögen der Sturm GmbH, Am Fürstenbahnhof 3-4, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 94463), vertr. d.: 1. Steffen Sturm, Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), 2. Uwe Sturm, Alsbach-Hähnlein, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2023 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.08.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 29.09.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.08.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.09.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 24.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 479/23 · Sturm GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 479/23
Wirksam am
07.07.2023
Registerbezug
Darmstadt, HRB 94463
Geschäfts-Nr.: 9 IN 479/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sturm GmbH, Am Fürstenbahnhof 3-4, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 94463), vertr. d.: 1. Steffen Sturm, Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), 2. Uwe Sturm, Alsbach-Hähnlein, (Geschäftsführer), ist am 06.07.2023 um 19:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 06.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 94463 HRB 94463: Sturm GmbH, Darmstadt, Am Fürstenbahnhof 3-4, 64293 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2015. Geschäftsanschrift: Am Fürstenbahnhof 3-4, 64293 Darmstad…
HRB 94463: Sturm GmbH, Darmstadt, Am Fürstenbahnhof 3-4, 64293 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2015. Geschäftsanschrift: Am Fürstenbahnhof 3-4, 64293 Darmstadt. Gegenstand: die Errichtung sowie Unterhaltung eines Gastronomiebetriebes sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Sturm, Steffen, Seeheim-Jugenheim, *XX.XX.XXXX; Sturm, Uwe, Alsbach-Hähnlein, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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