HRB 14090

Studioraum GmbH

Amtsgericht Coesfeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Im Südfeld 36, 48308 Senden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Senden
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
09.12.2024
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Claudia Avermiddig

Münster

003011
086

Marc Schlott

Münster

003011
086

Sabine Matthesen

Emsdetten

003011
Allgemeine Vertretungsregelung
  • 064

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb für visuelles Marketing.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 79 IN 58/24 · Studioraum GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 58/24
Wirksam am
09.03.2026
Registerbezug
Coesfeld, HRB 14090
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Sabine Matthesen, Cremannsbusch 10, 48282 Emsdetten und Herrn Marc Schlott, Goebenstraße 14, 48151 Münster und Frau Claudia Arning, Lasbeck 12, 48329 Havixbeck

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.

79 IN 58/24
Amtsgericht Münster, 05.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 79 IN 58/24 · Studioraum GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 58/24
Wirksam am
05.12.2024
Registerbezug
Coesfeld, HRB 14090
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Sabine Matthesen, Cremannsbusch 10, 48282 Emsdetten und Herrn Marc Schlott, Goebenstraße 14, 48151 Münster und Frau Claudia Arning, Lasbeck 12, 48329 Havixbeck

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Slobbe, Simon, Westfalendamm 217, 44141 Dortmund

wird der Eröffnungsbeschluss vom 29.11.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Geschäftsführerin Matthesen mit Vornahmen nicht "Claudia", sondern
"Sabine"
und der Geschäftsführer Schlott mit Vornamen nicht "Marco", sondern
"Marc"
heißt
.

79 IN 58/24
Münster, 04.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 79 IN 58/24 · Studioraum GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 58/24
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Coesfeld, HRB 14090
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Claudia Matthesen, Cremannsbusch 10, 48282 Emsdetten und Herrn Marco Schlott, Goebenstraße 14, 48151 Münster und Frau Claudia Arning, Lasbeck 12, 48329 Havixbeck

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 26.02.2025, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§§ 160,162 InsO), nämlich die Genehmigung eines Unternehmenskaufvertrages mit Sabine Matthesen, Cremannbusch 10, 48282 Emsdetten.
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

79 IN 58/24
Amtsgericht Münster, 01.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 79 IN 58/24 · Studioraum GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 58/24
Wirksam am
17.09.2024
Registerbezug
Coesfeld, HRB 14090
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 58/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14090 eingetragenen Studioraum GmbH, Im Südfeld 36, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnennen Frau Claudia Matthesen, Cremannsbusch 10, 48282 Emsdetten und Herrn Marco Schlott, Goebenstraße 14, 48151 Münster und Frau Claudia Arning, Lasbeck 12, 48329 Havixbeck

ist am 17.09.2024, um 12:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ludgeristraße 54, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

79 IN 58/24
Amtsgericht Münster, 17.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 14090 Studioraum GmbH, Senden, Im Südfeld 36, 48308 Senden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2012. Geschäftsanschrift: Im Südfeld 36, 48308 Senden. Gegenstand: Der Betrieb für …
Studioraum GmbH, Senden, Im Südfeld 36, 48308 Senden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2012. Geschäftsanschrift: Im Südfeld 36, 48308 Senden. Gegenstand: Der Betrieb für visuelles Marketing. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Avermiddig, Claudia, Münster, *XX.XX.XXXX; Matthesen, Sabine, Emsdetten, *XX.XX.XXXX; Schlott, Marc, Münster, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.