HRB 31571
Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bruchmühlbach-Miesau
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Registerdaten
- Sitz
- Bruchmühlbach-Miesau
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 59/19 · Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 59/19
- Wirksam am
- 07.10.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31571
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 24.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 59/19 · Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 59/19
- Wirksam am
- 25.08.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31571
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 24.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 59/19 · Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 59/19
- Wirksam am
- 28.04.2025
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31571
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf
31.05.2025.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 25.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 59/19 · Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 59/19
- Wirksam am
- 13.02.2025
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31571
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
15.04.2025.
Der Termin dient der Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 12.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 59/19 · Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 59/19
- Wirksam am
- 07.01.2020
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31571
& Malerbetrieb Smirnov GmbH, Eichenhübel 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (AG
Zweibrücken, HRB 31571), vertr. d.: 1. Andrey Smirnov, Eichenhübel 28, 66892
Bruchmühlbach-Miesau, (Geschäftsführer), 2. Sebastian Korn, Fugelstr. 19, 66424
Homburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Zweibrücken, 07.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31571 HRB 31571: Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH, Bruchmühlbach-Miesau, Eichenhübel 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 1 IN 59/19 · Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 59/19
- Wirksam am
- 04.11.2019
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31571
GmbH, Eichenhübel 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau (AG Zweibrücken, HRB 31571),
vertr. d.: 1. Andrey Smirnov, Eichenhübel 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,
(Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Sebastian Korn, Fugelstr. 19, 66424 Homburg,
(Geschäftsführer), ist am 01.11.2019 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657
Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.12.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 14.01.2020, 11:00 Uhr, Zimmer 204
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken,
Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 01.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 59/19 · Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH · Insolvenzgericht Zweibrücken
- Insolvenzgericht
- Zweibrücken
- Aktenzeichen
- 1 IN 59/19
- Wirksam am
- 14.08.2019
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 31571
Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH, Eichenhübel 28, 66892
Bruchmühlbach-Miesau (AG Zweibrücken, HRB 31571), vertr. d.: 1. Andrey Smirnov,
Eichenhübel 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.
Sebastian Korn, Fugelstr. 19, 66424 Homburg, (Geschäftsführer), ist am
14.08.2019 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657
Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken,
Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 14.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31571 HRB 31571: Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH, Bruchmühlbach-Miesau, Eichenhübel 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsv…
HRB 31571 HRB 31571: Stuckateurmeister- & Malerbetrieb Smirnov GmbH, Bruchmühlbach-Miesau, Eichenhübel 28, 66892 Bruchmühlbach-Miesau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2016. Geschä…
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