HRB 7172

Strohplattenwerk Müritz GmbH

Amtsgericht Neubrandenburg · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Waren

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Registerdaten

Sitz
Waren
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-27

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Strohplattenwerk Müritz UG (haftungsbeschränkt) Waren

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 701 IN 615/24 · Strohplattenwerk Müritz GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
701 IN 615/24
Wirksam am
02.01.2025
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 7172
701 IN 615/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strohplattenwerk Müritz GmbH, Mühlenstraße 11, 17192 Waren (Müritz), vertreten durch den Geschäftsführer Christian Losehand
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 7172
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hanning Wöhren, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-6428-24/W

1. Das am 14.11.2024 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2025 um 07.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Busching
Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 7665830
Telefax: 0395 7665839
Email: michael.busching@ecovis.com
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 24.03.2025, 13:00 Uhr,
Amtsgericht Neubrandenburg, Saal 1 , Friedrich- Engels- Ring 15-18, 17033 Neubrandenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 24.03.2025, 13:00 Uhr,
Amtsgericht Neubrandenburg, Saal 1 , Friedrich- Engels- Ring 15-18, 17033 Neubrandenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter hat ein elektronisches Gläubigerinformationssystem vorzuhalten und darin jedem Insolvenzgläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, alle Entschei- dungen des Insolvenzgerichts, alle Rechtsmittelentscheidungen, alle an das Insol- venzgericht übersandten Berichte, welche nicht ausschließlich die Forderungen anderer Gläubiger betreffen, und alle die eigenen Forderungen betreffenden Unterlagen unverzüg- lich in einem gängigen Dateiformat zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Über das Gläubigerinformationssystem müssen auch die Dokumente zugänglich sein, die dem Insolvenzgläubiger nach § 8 Absatz 3 zugestellt wurden; sie sind besonders kenntlich zu machen.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.11.2024 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg eingegangen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 701 IN 615/24 · Strohplattenwerk Müritz GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
Insolvenzgericht
Neubrandenburg
Aktenzeichen
701 IN 615/24
Wirksam am
15.11.2024
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 7172
701 IN 615/24

In dem Verfahren über den Antrag

Strohplattenwerk Müritz GmbH, Mühlenstraße 11, 17192 Waren (Müritz), vertreten durch den Geschäftsführer Christian Losehand
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 7172
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hanning Wöhren, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg, Gz.: W-6428-24/W
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Michael Busching
Fritz-Reuter-Straße 5, 17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 7665830, Fax: 0395 7665839
michael.busching@ecovis.com

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt, eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckennde Masse vorhanden ist und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 15.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7172 HRB 7172: Strohplattenwerk Müritz GmbH, Waren, Mühlenstr. 11, 17192 Waren. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mi…
HRB 7172: Strohplattenwerk Müritz GmbH, Waren, Mühlenstr. 11, 17192 Waren. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.800,00 € beschlossen. Stammkapital nunmehr: 27.800,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Zastrow, Steffen, Waren (Müritz), *XX.XX.XXXX
Veränderungen
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HRB 7172: Strohplattenwerk Müritz UG (haftungsbeschränkt), Waren, Mühlenstr. 11, 17192 Waren. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Firma sowie § 3 Stammkapital und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Strohplattenwerk Müritz GmbH neues Stammkapital :. 25.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 7172 Strohplattenwerk Müritz UG (haftungsbeschränkt), Waren, Mühlenstr. 11, 17192 Waren. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwidrowitz, Carmen, Waren, *XX.XX.XXXX.
Strohplattenwerk Müritz UG (haftungsbeschränkt), Waren, Mühlenstr. 11, 17192 Waren. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwidrowitz, Carmen, Waren, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7172 Strohplattenwerk Müritz UG (haftungsbeschränkt), Waren, Mühlenstr. 11, 17192 Waren.Bestellt als Geschäftsführer: Schwidrowitz, Carmen, Waren, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Na…
Strohplattenwerk Müritz UG (haftungsbeschränkt), Waren, Mühlenstr. 11, 17192 Waren.Bestellt als Geschäftsführer: Schwidrowitz, Carmen, Waren, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 7172 Strohplattenwerk Müritz UG (haftungsbeschränkt), Waren, Mühlenstr. 11, 17192 Waren.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2009. Geschäftsanschrift: Mühlenstr. 11, 17192 Waren. …
Strohplattenwerk Müritz UG (haftungsbeschränkt), Waren, Mühlenstr. 11, 17192 Waren.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2009. Geschäftsanschrift: Mühlenstr. 11, 17192 Waren. Gegenstand: Herstellung und der Vertrieb von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Losehand, Christian, Waren, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.