HRB 99818

Ströhmann Steindesign GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hofheim am Taunus

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Registerdaten

Sitz
Hofheim am Taunus
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 255/24 S-4-1 · Ströhmann Steindesign GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 255/24 S-4-1
Wirksam am
16.02.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 99818
810 IN 255/24 S-4-1 In dem Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818),
vertreten durch:
Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 06.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 255/24 S-4-1 · Ströhmann Steindesign GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 255/24 S-4-1
Wirksam am
21.11.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 99818
810 IN 255/24 S-15-1 In dem Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH erhalten die Gläubiger bis zum 19.12.2025 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag des Insolvenzverwalters schriftlich Stellung zu nehmen:
Dem Insolvenzverwaltzer wird die Zustimmung zum Forderungsabtretungs- und Kaufvertrag vom 12.11.2025 erteilt.

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 21.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 255/24 S-4-1 · Ströhmann Steindesign GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 255/24 S-4-1
Wirksam am
30.07.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 99818
810 IN 255/24 S-15-1 In dem Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818), vertr. d.: Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 28.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 255/24 S-4-1 · Ströhmann Steindesign GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 255/24 S-4-1
Wirksam am
07.04.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 99818
810 IN 255/24 S-15-1 - In dem Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818),
vertreten durch:
Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 23.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 255/24 S-4-1 · Ströhmann Steindesign GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 255/24 S-4-1
Wirksam am
26.02.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 99818
810 IN 255/24 S-15-1 In dem Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818), vertr. d.: Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 26.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 255/24 S-4-1 · Ströhmann Steindesign GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 255/24 S-4-1
Wirksam am
03.06.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 99818
Amtsgericht Frankfurt am Main
29.05.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 255/24 S-15-1

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818),
vertreten durch:
Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer),

werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 102.016,03 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Betriebsfortführung, arbeitsrechtliche Fragen, Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten und komplexe Rechtsverhältnisse die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 50 % auf insgesamt 75 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend, mithin ein Überschreiten des gewährten Zuschlags weder von der Sache her gerechtfertigt noch entspräche dies dem tatsächlichen Aufwand. Der Antrag war daher insoweit zurückzuweisen.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Frankfurt am Main, 29.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 255/24 S-4-1 · Ströhmann Steindesign GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 255/24 S-4-1
Wirksam am
03.05.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 99818
810 IN 255/24 S-15-1 Am 01.05.2024 um 09:35 Uhr ist das Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818),
vertreten durch:
Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 29.07.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.08.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 255/24 S-4-1 · Ströhmann Steindesign GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 255/24 S-4-1
Wirksam am
02.05.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 99818
810 IN 255/24 St: In dem Insolvenzverfahren Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818),
vertreten durch:
Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), wurde am 01.05.2024 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 255/24 S-4-1 · Ströhmann Steindesign GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 255/24 S-4-1
Wirksam am
26.03.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 99818
810 IN 255/24 St: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ströhmann Steindesign GmbH, Nassaustraße 26, 65719 Hofheim (AG Frankfurt am Main, HRB 99818), vertr. d.: Uwe Ströhmann, (Geschäftsführer), ist am 26.03.2024 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 99818 HRB 99818: Ströhmann Steindesign GmbH, Hofheim am Taunus, Nassaustraße 25, 65719 Hofheim am Taunus. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstan…
HRB 99818: Ströhmann Steindesign GmbH, Hofheim am Taunus, Nassaustraße 25, 65719 Hofheim am Taunus. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Verkauf und Vermarktung aller Natursteinprodukte und -arbeiten wie Komplettbäder, Böden und Küchen einschließlich Montage- und Versetzarbeiten sowie die Durchführung von Steinmetzarbeiten. Die Entwicklung und das Marketing neuer Natursteinprodukte, Kreation von Design in Stein sowie die Entwicklung von Markttrends. Forschung in Bezug auf hochwertige Steinarbeiten, Beratung und Schulung von Betrieben, Personal und Vertriebsmitarbeitern.
Neueintragungen
HRB 99818 HRB 99818:Ströhmann Steindesign GmbH, Hofheim am Taunus, Nassaustraße 25, 65719 Hofheim am Taunus.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.01.2014. Geschäftsanschrift: Nassaustraße …
HRB 99818:Ströhmann Steindesign GmbH, Hofheim am Taunus, Nassaustraße 25, 65719 Hofheim am Taunus.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.01.2014. Geschäftsanschrift: Nassaustraße 25, 65719 Hofheim am Taunus. Gegenstand: Verkauf und Vermarktung aller Natursteinprodukte und -arbeiten wie Komplettbäder, Böden und Küchen. Die Entwicklung und das Marketing neuer Natursteinprodukte, Kreation von Design in Stein sowie die Entwicklung von Marktrends. Forschung in Bezug auf hochwertige Steinarbeiten, Beratung und Schulung von Betrieben, Personal und Vertriebsmitarbeitern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ströhmann, Uwe, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.