HRB 204640

StrExx Logistik GmbH

Amtsgericht Aurich · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Moormerland

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Registerdaten

Sitz
Moormerland
Datenstand
2024-03-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. StrExx Logistik GmbH Großefehn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 118/19 · StrExx Logistik GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 118/19
Wirksam am
21.09.2026
Registerbezug
Aurich, HRB 204640
8 IN 118/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der StrExx Logistik GmbH, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland (AG Aurich, HRB 204640), vertreten durch die Geschäftsführer: 1. Frank Peter Exner, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland 2. Christian Strzalla, Paulinenstraße 18A, 44799 Bochum, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 315.911,50 €. Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 1.267.428,50 € sowie die Gerichts- und Verwalterkosten. Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgericht Leer, Aktenzeichen: 8 IN 118/19 aus.
Amtsgericht Leer, 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 8 IN 118/19 · StrExx Logistik GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 118/19
Wirksam am
21.09.2026
Registerbezug
Aurich, HRB 204640
8 IN 118/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der StrExx Logistik GmbH, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland (AG Aurich, HRB 204640),
vertreten durch die Geschäftsführer:
1. Frank Peter Exner, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland
2. Christian Strzalla, Paulinenstraße 18A, 44799 Bochum, wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und schriftlicher Schlusstermin zur
a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,

bestimmt auf: 12.11.2026, Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer

Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Leer, 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 118/19 · StrExx Logistik GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 118/19
Wirksam am
19.08.2026
Registerbezug
Aurich, HRB 204640
8 IN 118/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der StrExx Logistik GmbH, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland (AG Aurich, HRB 204640), vertr. d.: 1. Frank Peter Exner, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland, (Geschäftsführer), 2. Christian Strzalla, Paulinenstraße 18A, 44799 Bochum, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Leer eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

1. Der Insolvenzverwalter beantragte für die übertragende Sanierung einen Zuschlag in Höhe von 75%. Begründet wird dieser u. a. damit, "dass die übertragende Sanierung typischerweise mit einem erheblich gesteigerten Arbeitsaufwand, erhöhter Verantwortung sowie besonderen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Der Insolvenzverwalter muss nicht nur die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicherstellen, sondern parallel einen strukturierten Investorenprozess organisieren, komplexe Vertragswerke (insbesondere Unternehmenskaufverträge) verhandeln und insolvenz- sowie arbeitsrechtliche Besonderheiten - etwa im Zusammenhang mit § 613a BGB und insolvenzrechtlichen Modifikationen - berücksichtigen." (Stellungnahme des Insolvenzverwalters vom 13.05.2026 zu dem Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Reck (Bl. 341 Bd. II d. A.)) Ferner wird der Antrag damit begründet, dass sämtliche Arbeitsplätze durch die übertragende Sanierung erhalten werden konnten (Bl. 344 in Bd. II d. A.).
Generell kann eine übertragende Sanierung einen Zuschlag rechtfertigen, wenn damit eine erhebliche zusätzliche Mehrbelastung des Insolvenzverwalters verbunden ist (Graeber/Graeber - InsVV-Online, § 3 Rn. 317). Eine solche erhebliche zusätzliche Mehrbelastung vermag das Gericht hier nicht zu erkennen. Der Insolvenzverwalter war bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig und hat als solcher bereits die übertragene Sanierung vorbereitet. Schon in seinem Gutachten vom 13.03.2020 unter Ziffer 7 hat dieser darauf hingewiesen, dass "wohl lediglich die übertragende Sanierung auf eine neue Gesellschaft der bisherigen Gesellschafter in Betracht kommen dürfte". Mit Vertrag vom 31.03.2020 / 06.04.2020 / 07.04.2020 ist ein entsprechender Kaufvertrag geschlossen worden, welcher unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung stand. Der Vertrag datiert unmittelbar vor und nach dem Datum der Insolvenzeröffnung vom 01.04.2020. Es waren somit keine Verhandlungen mehr im laufenden Insolvenzverfahren erforderlich, so dass kein Zuschlag gewährt wird.
Gleichzeitig hält der Insolvenzverwalter einen Abschlag gem. § 3 Abs. 2 a) InsVV in Höhe von 15% für angemessen, da er aufgrund seiner Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter einen Erkenntnisgewinn hatte, der seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter entsprechend erleichtert hat. Das Gericht schließt sich diesem an und hält einen Abschlag von 15% für angemessen sowie ausreichend.
Die sich dadurch ergebene Reduzierung der Regelvergütung auf minus 15% spiegelt die Tätigkeit des Insolvenzverwalters jedoch nach hiesiger Auffassung nicht angemessen wider. Im Wege der Gesamtschau wird daher die Regelvergütung festgesetzt.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 83,70 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 31 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,70 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Leer, 19.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 118/19 · StrExx Logistik GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 118/19
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Aurich, HRB 204640
8 IN 118/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der StrExx Logistik GmbH, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland (AG Aurich, HRB 204640), vertr. d.: 1. Frank Peter Exner, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland, (Geschäftsführer), 2. Christian Strzalla, Paulinenstraße 18A, 44799 Bochum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Leer, 20.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 118/19 · StrExx Logistik GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 118/19
Wirksam am
22.08.2023
Registerbezug
Aurich, HRB 204640
8 IN 118/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der StrExx Logistik GmbH, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland (AG Aurich, HRB 204640), vertr. d.: 1. Frank Peter Exner, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Christian Strzalla, Paulinenstraße 18A, 44799 Bochum, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.09.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Leer, 21.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 118/19 · StrExx Logistik GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 118/19
Wirksam am
23.10.2020
Registerbezug
Aurich, HRB 204640
Amtsgericht
Leer

Beschluss

8 IN 118/19 22.10.2020

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

StrExx Logistik GmbH, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland (AG Aurich,
HRB 204640),

vertreten durch die Geschäftsführer:

1. Frank Peter Exner, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland,

2. Christian Strzalla, Paulinenstraße 18A, 44799 Bochum,

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier festgesetzt auf:

EUR nach

EUR um 57 % zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

Gesamtbetrag

wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom beantragte die Festsetzung seiner Vergütung und
Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR
zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für
einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 %
festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Der vorläufige Insolvenzverwalter macht für die
Arbeitnehmerangelegenheiten in Verbindung mit dem Insolvenzgeld einen Zuschlag
gem. § 3 Abs. 1 lit. d) InsVV in Höhe von 50 % geltend.

Begründet wird dieser damit, dass die zuständige Agentur für Arbeit die
Insolvenzgeldvorfinanzierung für die 38 Mitarbeiter der Schuldnerin zunächst
nur für den Februar 2020 genehmigte und eine darüber hinausgehende Genehmigung
von detaillierten Angaben über die Fortführungspotentiale und den Erhalt der
Arbeitsplätze abhängig machte, wodurch der vorläufige Insolvenzverwalter
Maßnahmen zur Sanierung der Schuldnerin einleitete.

Ebenso musste für sechs weitere Mitarbeiter, die durch den vorläufigen
Insolvenzverwalter eingestellt wurden, der Antrag auf Zustimmung zur
Insolvenzgeldvorfinanzierung gestellt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 lit. d) InsVV sind arbeitsrechtliche Fragen zum Beispiel in
Bezug auf das Insolvenzgeld dann ein Erhöhungstatbestand, wenn sich der
vorläufige Insolvenzverwalter erheblich damit befasst hat.

Hier waren bei der Antragstellung 38 Mitarbeiter beschäftigt. Dabei ist jedoch
nicht allein auf die Anzahl der Mitarbeiter abzustellen, sondern auf den damit
verbundenen konkreten Mehraufwand (vgl. BGH, Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB
65/18).

Allgemein wird jedoch bei einer Anzahl von über 20 Mitarbeitern von einer
Belastung über der eines Normalverfahrens ausgegangen (vgl. Graeber/Graeber,
InsVV, 3. Auflage 2019, § 3 Rdnr. 91).

So hat das Landgericht Hannover in einem Verfahren mit 51 Mitarbeitern, bei
welchem sich der Insolvenzverwalter ebenfalls mit der
Insolvenzgeldvorfinanzierung befassen musste, einen Zuschlag in Höhe von 25 %
als ausreichend und angemessen angesehen (LG Hannover, Beschluss vom 23.08.2010
- 11 T 20/10).

Hier wird daher allein für die Arbeitnehmerangelegenheiten in Verbindung mit
dem Insolvenzgeld ein Zuschlag in Höhe von 17 % als ausreichend und angemessen
erachtet.

Allerdings ist in diesem Verfahren noch die o. g. Bedingung der Agentur für
Arbeit zu beachten, weswegen der vorläufige Insolvenzverwalter sich bereits mit
Sanierungsmöglichkeiten beschäftigen musste.

Die übertragende Sanierung eines Unternehmens ist grundsätzlich zuschlagsfähig,
wenn das Insolvenzgericht oder die Gläubiger der Mitwirkung des vorläufigen
Insolvenzverwalters zugestimmt haben (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 127/
04). Im vorliegenden Fall gab es diese Zustimmung nicht. Dennoch wird die
Tätigkeit als zuschlagsfähig erachtet, da sie von der Agentur für Arbeit
verlangt wurde und ferner zum Erfolg führte.

Die Höhe des Zuschlags variiert in der Rechtsprechung zwischen 5 % und 110 %
(Übersicht: Graeber/Graeber, 3. Auflage 2019, § 11 InsVV Rn. 134). Das LG
Münster setzt in seinem Beschluss vom 18.02.2013 (5 T 490/12) einen Zuschlag in
Höhe von 15 % fest. Höhere Zuschläge würden nur festgesetzt werden, wenn
besondere Erschwernisse vorlägen wie in etwa hohes öffentliches Interesse,
Auslandsbezug oder mangelnde wirtschaftliche Attraktivität des Unternehmens.

Diese Gründe liegen hier nicht vor.

Es wird daher insgesamt ein Zuschlag in Höhe von 32 % als angemessen und
ausreichend angesehen.

Damit ist dann auch der von dem vorläufigen Insolvenzverwalter gesondert
geltend gemachte Zuschlag von 25 % für Sanierungsbemühungen / Vorbereitung
einer übertragenden Sanierung abgegolten.

2. Als nächstes beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag in
Höhe von 15 % für mehrere Betriebsstätten der Schuldnerin.

Bei dem Betriebssitz in Moormerland handelte es sich um den Verwaltungssitz
eines Geschäftsführers. Die eigentliche Betriebsstätte lag in Gelsenkirchen.

Der Akte ist zu entnehmen, dass der vorläufige Insolvenzverwalte zwei Mal zu
der Betriebsstätte gefahren ist (Bl. 146 in Bd. I d. A.), wobei sich die
einfache Entfernung auf 226 km beläuft (s. Bl. 148 f. in Bd. I d. A.).

Des Weiteren führt der vorläufige Insolvenzverwalter sowohl in seinem Gutachten
vom 13.03.2020 (Bl. 123 in Bd. I d. A.) wie auch in seinem
Vergütungsfestsetzungantrag (Bl. 17 f. in Bd. II d. A.) aus, dass er in einem
Gespräch mit der einzigen Auftragsgeberin der Schuldnerin an der Betriebsstätte
in Gelsenkirchen erreichen konnte, dass diese das Auftragsverhältnis nicht
kündigte.

Der Zuschlag in Höhe von 15 % wird als angemessen aber auch ausreichend
angesehen.

3. Ferner wird von dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Zuschlag in Höhe von
25 % für die obstruktive Schuldnerin geltend gemacht.

Zur näheren Begründung wird auf die Ausführungen des vorläufigen
Insolvenzverwalters in Abschnitt II Ziffer 5 seines
Vergütungsfestsetzungsantrages verwiesen (Bl. 18 f. in Bd. II d. A.), in
welchem er darlegt, dass die Schuldnerin ihren Auskunfts- und
Mitwirkungspflichen nicht nachgekommen ist. Dieses ergibt sich auch schon aus
der Akte. So hat die Schuldnerin auch gegen den hiesigen Beschluss vom
09.01.2020, mit welchen die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet
wurde, sofortige Beschwerde eingelegt (Bl. 85 in Bd. I d. A.), um die Eröffnung
des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

In der Rechtsprechung variiert die Zuschlagshöhe zwischen 5 % und 20 % (vgl.
Übersicht in Graeber/Graeber, InsVV, 3. Auflage 2019, § 11 Rn. 131).

Vor dem Hintergrund, dass die Schuldnerin nach einem Besprechungstermin mit dem
vorläufigen Insolvenzverwalter am 03.03.2020 ihren Auskunfts- und
Mitwirkungspflichten nachgekommen ist und es nicht zu einem gerichtlichen
Anhörungstermin kommen musste, wird der Mehraufwand des Insolvenzverwalters mit
einem Zuschlag in Höhe von 10 % abgegolten.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3
InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer
einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Leer, Wörde 5,
26789 Leer einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Leer, 22.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 118/19 · StrExx Logistik GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 118/19
Wirksam am
04.09.2020
Registerbezug
Aurich, HRB 204640
8 IN 118/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der StrExx Logistik
GmbH, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland (AG Aurich, HRB 204640),
vertr. d.: 1. Frank Peter Exner, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland,
(Geschäftsführer), 2. Christian Strzalla, Paulinenstraße 18A, 44799 Bochum,
(Geschäftsführer hat der Insolvenzverwalter gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO i. v.
M. §§ 63, 64 InsO die Festsetzung der Vergütung für seine Tätigkeit als
vorläufiger Insolvenzverwalter beantragt. Die Unterlagen liegen auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Die Gläubiger haben die Möglichkeit,
diesen binnen einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden dieser Bekanntmachung
(§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) einzusehen. Nach Ablauf der Frist erfolgt die
Festsetzung.

Amtsgericht Leer, 03.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 204640 HRB 204640: StrExx Logistik GmbH, Moormerland, Pastor-Schuster-Str. 5, 26802 Moormerland. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leer (8 IN 118/19) vom 01.04.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
HRB 204640: StrExx Logistik GmbH, Moormerland, Pastor-Schuster-Str. 5, 26802 Moormerland. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leer (8 IN 118/19) vom 01.04.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 118/19 · StrExx Logistik GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 118/19
Wirksam am
01.04.2020
Registerbezug
Aurich, HRB 204640
8 IN 118/19: Über das Vermögen der StrExx Logistik GmbH, Pastor-Schuster-Straße
5, 26802 Moormerland (AG Aurich, HRB 204640), vertr. d.: 1. Frank Peter Exner,
Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.
Christian Strzalla, Lindbreiteweg 21, 44225 Dortmund, (Geschäftsführer), ist am
01.04.2020 um 10:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, Mühlenstraße
4, 26789 Leer (Ostfriesland), Tel.: 049198796104, Fax: 049198796106.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach
§ 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum
19.05.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 16.06.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.05.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (16.06.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Leer, Wörde
5, 26789 Leer einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Leer, 01.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 118/19 · StrExx Logistik GmbH · Insolvenzgericht Leer (Ostfriesland)
Insolvenzgericht
Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen
8 IN 118/19
Wirksam am
10.01.2020
Registerbezug
Aurich, HRB 204640
8 IN 118/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der StrExx
Logistik GmbH, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802 Moormerland (AG Aurich, HRB
204640), vertr. d.: 1. Frank Peter Exner, Pastor-Schuster-Straße 5, 26802
Moormerland, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Christian Strzalla,
Lindbreiteweg 21, 44225 Dortmund, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2020 um 14:00
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des wirksam.
Zum ist Rechtsanwalt Dr. Immo Hamer von Valtier, Mühlenstraße 4, 26789 Leer
(Ostfriesland), Tel.: 049198796104, Fax: 049198796106 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Leer, Wörde
5, 26789 Leer einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Leer, 09.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 204640 HRB 204640: StrExx Logistik GmbH, Großefehn, Drubbelweg 20, 26629 Großefehn. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) u…
HRB 204640: StrExx Logistik GmbH, Großefehn, Drubbelweg 20, 26629 Großefehn. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung nach Moormerland beschlossen. Moormerland. Neue Geschäftsanschrift: Pastor-Schuster-Str. 5, 26802 Moormerland.
Neueintragungen
HRB 204640 HRB 204640: StrExx Logistik GmbH, Großefehn, Drubbelweg 20, 26629 Großefehn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2018. Geschäftsanschrift: Drubbelweg 20, 26629 Großefehn. Ge…
HRB 204640: StrExx Logistik GmbH, Großefehn, Drubbelweg 20, 26629 Großefehn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2018. Geschäftsanschrift: Drubbelweg 20, 26629 Großefehn. Gegenstand: Beförderung von Lebensmitteln aller Art und Waren des täglichen Bedarfs, vom Streckentransport bis zum Großlager, die Lagerung und die Transportlogistik - auch temperaturgeführter und sensibler Produkte - im In- und Ausland, sowie die Leistung von Distribution. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Exner, Frank Peter, Großefehn, *XX.XX.XXXX; Strzalla, Christian, Dortmund, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.