HRB 31106

Strenesse New GmbH

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nördlingen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
17.08.2021
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Micaela Sabatier

Regensburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Bekleidung, Schuhen und Accessoires.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
25.06.2024
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabatier Micaela
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 21.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 301 - 319 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 21.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
19.01.2024
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Sabatier Micaela, geboren am XX.XX.XXXX, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
- Schuldnerin -

in Kategorie "Termine"

Terminsbestimmung:

1. Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf

Montag, 26.02.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal E 109, 1. OG, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen
2.
Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter, der Betriebsrat, die Schuldnerin (vertreten durch die Geschäftsführerin) und die Anteilseignerin werden hiermit zu diesem Termin geladen.

Sie erhalten mit der Ladung eine Abschrift/Kopie des Insolvenzplans in der Fassung vom 26.10.2023. Anlagen zum Plan und die eingegangenen bzw. noch eingehenden Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts während der Sprechzeiten eingesehen werden.

3.
Die Zustellung der Ladungen samt Plan wird dem Insolvenzverwalter übertragen, § 8 Abs.3 InsO.
Die Erstellung der Stimmlisten wird ebenfalls an den Insolvenzverwalter übertragen.

4.
Der Insolvenzplan in der Fassung vom 26.10.2023 ist mit seinen Anlagen und die hierzu eingegangenen bzw. noch eingehenden Stellungnahmen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen, § 234 InsO.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.

In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan in der Fassung vom 26.10.2023 samt Anlagen und die eingegangenen bzw. noch eingehende Stellungnahmen zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Der Planvorleger ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans noch aufgrund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Insolvenzplan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240 InsO.

Soweit Sie als Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen, bei Vertretung zusätzlich eine Vollmacht, sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder den Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind. Bitte achten Sie darauf, ob Sie in einer der im Insolvenzplan gebildeten Gläubigergruppen berücksichtigt sind.

Hinweis gemäß § 253 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 InsO:
Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt, oder die Bestätigung versagt wird, steht den Gläubigern, dem Schuldner bzw. den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde zu.

Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer

- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
- gegen den Plan gestimmt hat und
- glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann. Ist der Schuldner eine natürliche Person, gilt § 245a InsO entsprechend.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 15.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31106 HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Ampferl, Hubert, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Ampferl, Hubert, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 31106 HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen vom 22.07.2021 (Az. IN 81/19) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung durch die Sc…
HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen vom 22.07.2021 (Az. IN 81/19) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin aufgehoben.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
22.07.2021
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Dr. Ampferl Hubert, geboren am XX.XX.XXXX, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg und Sabatier Micaela, geboren am XX.XX.XXXX, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
- Schuldnerin -

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 22.07.2021 um 10:00 Uhr auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO a.F.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Pröllstraße 5, 86157 Augsburg
Telefon: +49(821)2527202, Fax: +49(821)2527251
augsburg@anchor.eu
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 22.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
14.05.2021
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die
Geschäftsführerinnen Dr. Ampferl Hubert, geboren am XX.XX.XXXX,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg und Sabatier Micaela, geboren am
XX.XX.XXXX, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. In dem am 29.08.2019 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger
aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO
bis 26.05.2021

schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Schießstättenstr. 15, 86159 Augsburg
Telefon: +49(821)2527202
Telefax: +49(821)2527251
Email: augsburg@anchor.eu
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu
bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren
geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten
Gelegenheit
bis 16.06.2021,
den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 12.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
06.05.2021
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die
Geschäftsführerinnen Dr. Ampferl Hubert, geboren am XX.XX.XXXX,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg und Sabatier Micaela, geboren am
XX.XX.XXXX, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. In dem am 15.08.2019 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger
aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO
bis 26.05.2021

schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Schießstättenstr. 15, 86159 Augsburg
Telefon: +49(821)2527202
Telefax: +49(821)2527251
Email: augsburg@anchor.eu
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu
bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren
geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten
Gelegenheit
bis 16.06.2021,
den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 05.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
07.09.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die
Geschäftsführerinnen Dr. Ampferl Hubert, geboren am XX.XX.XXXX,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg und Sabatier Micaela, geboren am
XX.XX.XXXX, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
- Schuldnerin -

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur
für Arbeit, Kapuzinerstraße 26, 80337 München, wurde festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des
vorläufigen Gläubigerausschusses vom 11.03.2020.
Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses war eine Vergütung in Höhe
von BETRAG EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 04.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
31.03.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die
Geschäftsführerinnen Dr. Ampferl Hubert, geboren am XX.XX.XXXX,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg und Sabatier Micaela, geboren am
XX.XX.XXXX, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des
Gläubigerausschusses von Düsterlho, Rothammer & Partner, Prüfeninger Schloßstr.
2 a, 93051 Regensburg wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 05.03.2020.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im
eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 5,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR
festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für
Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 26.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
25.03.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die
Geschäftsführerinnen Dr. Ampferl Hubert, geboren am XX.XX.XXXX,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg und Sabatier Micaela, geboren am
XX.XX.XXXX, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des (vorläufigen als auch
endgültigen) Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann,
Schießstättenstr. 15, 86159 Augsburg wurden festgesetzt. Der vollständige
Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2
InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem (vorläufigen als auch endgültigen) Sachwalter wird gestattet, den Betrag in
Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 31.01.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung
unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.943.221,13 EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 150 % (25 % für die
vorläufige Sachwaltung und 125 % weitere Zuschläge). Auf die ausführliche
Begründung in seinem Antrag vom 31.01.2020 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.

Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 150 % gerechtfertigt. Der Sachwalter
hatte folgende, über die Tätigkeiten in einem gewöhnlichen Insolenzverfahren
hinausgehende Aufgaben zu erfüllen:
- vorläufige Sachwaltung
- Überwachung der Betriebsfortführung (über 6 Monate hinaus)
- Begleitung allgemeiner Angelegenheiten von mehr als 180 Arbeitnehmern
- Begleitung Personalmaßnahmen (Betriebsrat, Interessenausgleich, Sozialplan)
- Überwachung Insolvenzgeld-Vorfinanzierung
- Begleitung des M&A-Prozesses
- Prüfung insolvenzspezifischer Ansprüche
- Überprüfung Insolvenzplan, Überwachung Planumsetzung
- Gläubigerausschuss
- Anzahl der Gläubiger

Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe
von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 24.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
20.01.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die
Geschäftsführerinnen Dr. Ampferl Hubert, geboren am XX.XX.XXXX,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg und Sabatier Micaela, geboren am
XX.XX.XXXX, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 15.01.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.01.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 17.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
02.01.2020
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die
Geschäftsführerinnen Dr. Ampferl Hubert, geboren am XX.XX.XXXX,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg und Sabatier Micaela, geboren am
XX.XX.XXXX, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

1.
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf

Freitag, 31.01.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal E 109, 1. OG, Tändelmarkt 5, 86720
Nördlingen

2.
Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die
absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter, der Betriebsrat und die
Schuldnerin (vertreten durch die Geschäftsführer) werden hiermit zu diesem
Termin geladen.

Sie erhalten mit der Ladung eine Abschrift/Kopie des Insolvenzplans. Anlagen
zum Plan und die eingegangenen bzw. noch eingehenden Stellungnahmen können auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts während der Sprechzeiten eingesehen
werden.
Hinweise:
Soweit Sie als Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen
und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden Sie gebeten, ihren
Personalausweis oder Reisepass mitzubringen, bei Vertretung zusätzlich eine
Vollmacht, sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer
Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder
den Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind. Bitte achten Sie darauf, ob Sie
in einer der im Insolvenzplan gebildeten Gläubigergruppen berücksichtigt sein.
Die Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans noch auf
Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan
kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240 InsO.
Hinweis gemäß § 253 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 InsO:
Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt, oder die
Bestätigung versagt wird, steht den Gläubigern, dem Schuldner bzw. den am
Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde zu. Die sofortige
Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes ist nur
zulässig, wenn der Beschwerdeführer

- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll
widersprochen,
- gegen dessen Annahme gestimmt hat, und
- glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird,
als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch die Zahlung
aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann, § 253
Abs. 3 , Abs. 2 Nrn. 1 und 2 InsO.
3.
Die Zustellung der Ladung samt Plan wird dem Sachwalter übertragen, § 8 Abs.3
InsO.
4.

Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen und die hierzu eingegangenen bzw. noch
eingehenden Stellungnahmen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten niederzulegen, § 234 InsO.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 30.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
29.11.2019
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die
Geschäftsführerinnen Dr. Ampferl Hubert, geboren am XX.XX.XXXX,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg und Sabatier Micaela, geboren am
XX.XX.XXXX, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 31106
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 18.11.2019 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.12.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 29.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31106 HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen vom 29.08.2019 (Az. IN 81/19) das Insolvenz…
HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nördlingen vom 29.08.2019 (Az. IN 81/19) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 81/19 · Strenesse New GmbH · Insolvenzgericht Nördlingen
Insolvenzgericht
Nördlingen
Aktenzeichen
IN 81/19
Wirksam am
29.08.2019
Registerbezug
Augsburg, HRB 31106
IN 81/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Strenesse New GmbH, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, vertreten durch die
Geschäftsführerinnen Dr. Ampferl Hubert, geboren am XX.XX.XXXX,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg und Sabatier Micaela, geboren am
XX.XX.XXXX, Hundsumkehr 5, 93047 Regensburg
- Schuldnerin -

Registergericht: Amtsgericht Augsburg, Register-Nr.: HRB 31106
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Bekleidung, Schuhen und
Accessoires
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.08.2019 um 09.30 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1
InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Schießstättenstr. 15, 86159 Augsburg
Telefon: +49(821)2527202
Telefax: +49(821)2527251
Email: augsburg@anchor.eu
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 02.10.2019 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders
bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch
Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen
Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt
auf
Freitag, 08.11.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E 109, 1. OG, Tändelmarkt 5, Amtsgericht Nördlingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 08.11.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E 109, 1. OG, Tändelmarkt 5, Amtsgericht Nördlingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Wohnpark Neue Mitte GmbH & Co KG, Marktplatz 9, 86663 Asbach-Bäumenheim,
vertreten durch Herrn Siegfried Schneid
|Bundesagentur für Arbeit, Kapuzinerstraße 26, 80337 München, vertreten durch
Frau Sabine Ulbricht
|von Düsterlho, Rothammer & Partner, Prüfeninger Schloßstr. 2 a, 93051
Regensburg, vertreten durch Herrn Dr. Thomas Rothammer
|Theresa Schreiber, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen, stellvertretende
Betriebsratsvorsitzende

Von den Mitgliedern
|Wohnpark Neue Mitte GmbH & Co KG, Marktplatz 9, 86663 Asbach-Bäumenheim
|Bundesagentur für Arbeit, Kapuzinerstraße 26, 80337 München
|von Düsterlho, Rothammer & Partner, Prüfeninger Schloßstr. 2 a, 93051
Regensburg
|Theresa Schreiber, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen
liegen Einverständniserklärungen vor.

10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 26.06.2019 beim Insolvenzgericht Nördlingen eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nördlingen
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nördlingen - Insolvenzgericht - 29.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31106 HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Ampferl, Hubert, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen…
HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Ampferl, Hubert, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 31106 HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2018 hat die Änderung der §§ 6 (Verfügung über einen Geschäftsanteil, Teilung und Zusa…
HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2018 hat die Änderung der §§ 6 (Verfügung über einen Geschäftsanteil, Teilung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen) und 13 (Wettbewerb) sowie die Aufhebung der §§ 8 a (Beirat), 9 (Austritt aus der Gesellschaft), 10 (Einziehung eines Geschäftsanteils),11 (Tod eines Gesellschafters) und 12 (Abfindung) mit Umnummerierung der nachfolgenden Paragrafen der Satzung beschlossen. Die bisherigen §§ 13 bis 15 sind nun §§ 9 bis 11.
Veränderungen
HRB 31106 HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Sabatier, Micaela, Regensburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen…
HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Sabatier, Micaela, Regensburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Geßler, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 31106 HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2018 hat die Einfügung von § 8a (Beirat) der Satzung beschlossen. Personendaten (Wohno…
HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2018 hat die Einfügung von § 8a (Beirat) der Satzung beschlossen. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Geßler, Jürgen, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 31106 HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2017 hat die Änderung des § 6 Ziff. 1 (Verfügung über einen Geschäftsanteil) sowie die…
HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2017 hat die Änderung des § 6 Ziff. 1 (Verfügung über einen Geschäftsanteil) sowie die Anfügung von Ziff. 3 und 4 in § 6 (Übertragung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 31106 HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Geßler, Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsfü…
HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Geßler, Jürgen, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sabatier, Micaela, Regensburg, *XX.XX.XXXX. Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der Strenesse AG mit dem Sitz in Nördlingen (Amtsgericht Augsburg HRB 2034) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.
Neueintragungen
HRB 31106 HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2016. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertr…
HRB 31106: Strenesse New GmbH, Nördlingen, Eichendorffplatz 3, 86720 Nördlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2016. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Bekleidung, Schuhen und Accessoires. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sabatier, Micaela, Regensburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.