HRB 3517

Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Welzow

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Registerdaten

Sitz
Welzow
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 91/19 · Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 91/19
Wirksam am
26.06.2020
Registerbezug
Cottbus, HRB 3517
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straßen- und Tiefbau Welzow
GmbH, Eintrachtallee 9, 03119 Welzow, ist am 24.6.2020 bei Gericht die Anzeige
des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis
210 InsO).Cottbus, den 25. Juni 2020, 63 IN 91/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 91/19 · Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 91/19
Wirksam am
25.02.2020
Registerbezug
Cottbus, HRB 3517
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straßen- und Tiefbau Welzow
GmbH, Eintrachtallee 9, 03119 Welzow, ist zur Genehmigung des
Unternehmenskaufvertrages, welcher die Übertragung des Unternehmens im Ganzen
zum Inhalt hat, das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind
bis zum Montag, 9. März 2020 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu
erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160
InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten
zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 255, aus.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs.
2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt
spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die
Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt
werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten:
www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 24. Februar 2020, Az.: 63 IN 91/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 91/19 · Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 91/19
Wirksam am
06.12.2019
Registerbezug
Cottbus, HRB 3517
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straßen- und Tiefbau Welzow
GmbH, Eintrachtallee 9, 03119 Welzow, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter
Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag
wird Freitag, 27. Dezember 2019, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit
dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am
Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die
Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur
Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 29. November 2019, Az.: 63 IN 91/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3517 CB HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß …
HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 63 IN 91/19 · Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 91/19
Wirksam am
05.06.2019
Registerbezug
Cottbus, HRB 3517
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Straßen- und Tiefbau Welzow
GmbH, Eintrachtallee 9, 03119 Welzow, wurde am 01.06.2019, um 08:00 Uhr, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt
Christian Graf Brockdorff LL.M., Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.07.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 7.8.19 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5
Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die
angemeldeten Forde-rung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am
Mittwoch, 21. August 2019, 10:30 Uhr, Thiemstraße 130, Saal 129 . Der Termin
dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des
Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die
Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung
der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss.
Weiterhin soll beschlossen werden über die vorläufige Fortführung des
Unternehmens einschließlich der Ermächtigung des Verwalters das Unternehmen
stillzulegen, sobald wesentliche Teile des Vermögens der Schuldnerin veräußert
werden können oder sobald ein Überschuss aus der Betriebsfortführung nicht mehr
erwirtschaftet werden kann. Der Insolvenzverwalter soll beauftragt werden,
einen Insolvenzplan auszuarbeiten, der sofern dies möglich ist, die erhaltende
Sanierung des Schuldnerunternehmens vorsieht. Weiterhin soll beschlossen
werden, dass der Verwalter die schuldnerischen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen einziehen soll und er insoweit ermächtigt wird, nach eigenem
pflichtgemäßen Ermessen die jeweilige Forderung gerichtlich durchzusetzen und
Vergleiche abzuschließen. Ihm wird ferner gestattet, zur Durchsetzung dieser
Ansprüche auch die Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte
PartGmbB an der der Insolvenzverwalter wirtschaftlich beteiligt ist, zu
beauftragen.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich
der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren
Forderungen fest-gestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht
benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen
Beschluss ist die sofortige Be-schwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer
Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage
nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend
für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht
Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss
die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten,
dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige
Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen
Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicher-heitsbedingt mit Einlasskontrollen und
hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies
unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik
Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz,
internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis
für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum
Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht
Cottbus, 3. Juni 2019, Az.: 63 IN 91/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3517 CB HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 09.05.2019…
HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom
09.05.2019 (AZ: 63 IN 91/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der Schuldnerin
ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des
Amtsgerichts Cottbus vom 09.05.2019 (AZ: 63 IN 91/19) aufgehoben.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 91/19 · Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 91/19
Wirksam am
09.05.2019
Registerbezug
Cottbus, HRB 3517
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 3517
CB), Geschäftszweig: Straßen und Tiefbau, die Herstellung von Transportbeton,
der Landschaftsbau u.a., Eintrachtallee 9, 03119 Welzow, eingetragener Sitz:
Welzow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernard Muller, ist heute, am
09.05.2019, um 12.32 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff LL.M., Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469
Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden (§§ 21, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben
(§§ 4 InsO, 569 ZPO). Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus
binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die
Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046
Cottbus binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung
eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax oder in elektronischer
Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 09.05.2019, 63 IN 91/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 91/19 · Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 91/19
Wirksam am
25.03.2019
Registerbezug
Cottbus, HRB 3517
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 3517
CB), Geschäftszweig: Straßen und Tiefbau, die Herstellung von Transportbeton,
der Landschaftsbau u.a., Eintrachtallee 9, 03119 Welzow, eingetragener Sitz:
Welzow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernard Muller,
ist heute, am 25.03.2019, um 09.39 Uhr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Str. 36, 14469 Potsdam
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt
angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO
binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens
zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die
vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus,
Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde
kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt
werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 25.03.2019, 63 IN 91/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3517 CB HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Nowotnik jun., Jakob H. G. Geschäftsführer: 2. Muller…
HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Nowotnik jun., Jakob H. G. Geschäftsführer: 2.
Muller, Bernard Aloyse, *XX.XX.XXXX, Saarbrücken; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 3517 CB HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Aronco Ba…
HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Aronco Baustoffindustrie GmbH mit Sitz in Worms (Amtsgericht Mainz, HRB 47067) vom 02.01.2017, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 23.01.2017 zugestimmt hat.
Veränderungen
HRB 3517 CB HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Rechtsverhaeltnis: Der mit Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob H.G. Nowotnik e.K. mit Sitz i…
HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Rechtsverhaeltnis: Der mit Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob H.G. Nowotnik e.K. mit Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln HRA 17878) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2016 beendet.
Veränderungen
HRB 3517 CB HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Firma Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob H.G. Nowotnik e.K. …
HRB 3517 CB: Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Firma Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob H.G. Nowotnik e.K. in Kerpen (Amtsgericht Köln, HRA 17878) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 7.4.2014 in § 2 Nr. 2 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat dem durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
Berichtigungen
HRB 3517 CB Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Die Eintragung betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Fa. Blatzheimer Sand- und …
Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Die Eintragung betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Fa. Blatzheimer Sand- und Kieswerke Jakob H.G. Nowotnik e.K. ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 27.08.2010 mit der Fa. Blatzheimer Sand-und Kieswerke Jakob H.G. Nowotnik e.K. in Kerpen (Amtsgericht Köln, HRA 17878), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 02.09.2010 zugestimmt hat..
Veränderungen
HRB 3517 CB Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Der mit dem Einzelunternehmer Jacob H.G. Nowotnik Straßen -und Tiefbauunternehmung e.K. bestehende Beherrsc…
Straßen- und Tiefbau Welzow GmbH, Welzow, Industrie-und Gewerbepark/Eintrachtallee 9, 03119 Welzow. Der mit dem Einzelunternehmer Jacob H.G. Nowotnik Straßen -und Tiefbauunternehmung e.K. bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung zum 31.08.2010 beendet; Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Fa. Blatzheimer Sand-und Kieswerke Jakob H.G. Nowotnik e.K. mit Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln, HRA 17878), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 02.09.2010 zugestimmt hat.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.