HRB 11282

Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH

Amtsgericht Rostock · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rostock

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Registerdaten

Sitz
Rostock
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe UG (haftungsbeschränkt) Rostock

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Veränderungen
HRB 11282 HRB 11282: Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Warnowallee 31 c, 18107 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer…
HRB 11282: Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Warnowallee 31 c, 18107 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Produktion, Handel, Vertrieb und Vermittlung von Natursteinerzeugnissen sowie mineralischen, natürlichen und ökologischen Baustoffen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Veränderungen
HRB 11282 HRB 11282: Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Rungestr. 17, 18055 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Warnowallee 31 c, 18107 Rostock.
HRB 11282: Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Rungestr. 17, 18055 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Warnowallee 31 c, 18107 Rostock.
Veränderungen
HRB 11282 HRB 11282: Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Rungestr. 17, 18055 Rostock.
HRB 11282: Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock. Änderung der Geschäftsanschrift: Rungestr. 17, 18055 Rostock.
Veränderungen
HRB 11282 HRB 11282:Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 28.02.…
HRB 11282:Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 28.02.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2013 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 04.10.2013 mit der NRL Concept Natursteine Rohstoffe Logistik Limited mit Sitz in London (Companies House of Cardiff, Company No. 05738243) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 11282 Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock. Bekanntmachung gemäß § 122d UmwG:Beim Amtsgericht Rostock, Registergericht, ist der Verschmelzungsplan vom 2…
Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock. Bekanntmachung gemäß § 122d UmwG:Beim Amtsgericht Rostock, Registergericht, ist der Verschmelzungsplan vom 28.02.2013 eingereicht worden.An der Verschmelzung sind die NRL Concept Natursteine Rohstoffe Logistic Limited, eine Private Limited Company by Shares nach dem Recht von England und Wales mit Sitz in England, Waverley House 7-12 Noel Street London W1F 8 GQ als übertragende Gesellschaft und die Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in 18069 Rostock, Industriestraße 15, Deutschland als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH unter deren Geschäftsanschrift 18069 Rostock, Industriestraße 15 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH gefordert werden muss.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100- prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden englischen NRL Concept Natursteine Rohstoffe Logistik Limited ergeben sich aus Reg. 11, 14 Companies Cross-Border Mergers Regulations 2007 (CCBMR 2007) i.V.m. § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten NRL Concept Natursteine Rohstoffe Logistik Limited Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell darauf resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspurch ist unmittelbar gegenüber der Stones - Gesellschaft für mineralischen Baustoffe GmbH unter deren Geschäftsanschirft 18069 Rostock, Industriestraße 15 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Gunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH gefordert werden muss. Den Gläubigern der Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH und der NRL Concept Natursteine Rohstoffe Logistik Limited werden vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenlos unter der Anschrift 18069 Rostock, Industriestraße 15 erteilt (§ 122d Nr. 4 UmwG).
Veränderungen
HRB 11282 Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe UG (haftungsbeschränkt), Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages …
Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe UG (haftungsbeschränkt), Rostock, Industriestraße 15, 18069 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma), Ziffer 3 (Stammkapital), Ziffer 5 ist jetzt Ziffer 4, die bisherige Ziffer 4 ist aufgehoben, Ziffer 6 und 7 sind ersatzlos gestrichen und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 24.988,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe GmbH. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Veränderungen
HRB 11282 Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe UG (haftungsbeschränkt), Rostock, Schutower Ring 6, 18069 Rostock.Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestraße 15, 18069 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführ…
Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe UG (haftungsbeschränkt), Rostock, Schutower Ring 6, 18069 Rostock.Änderung der Geschäftsanschrift: Industriestraße 15, 18069 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführerin: Heide, Andrea, Plauen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Fritsche, Sven, Rostock, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 11282 Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe UG (haftungsbeschränkt), Rostock, Schutower Ring 6, 18069 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2009 Die Gesellschafte…
Stones - Gesellschaft für mineralische Baustoffe UG (haftungsbeschränkt), Rostock, Schutower Ring 6, 18069 Rostock.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 (Firma undSitz) und Ziff. 2 (Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Bonn (bisher Amtsgericht Bonn HRB 16853) nach Rostock beschlossen. Geschäftsanschrift: Schutower Ring 6, 18069 Rostock. Gegenstand: Handel, Vertrieb und Vermittlung von Natursteinerzeugnissen und mineralischen Baustoffen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 12,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Boehncke, Hans-Jochen, Koblenz, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Heide, Andrea, Plauen, *XX.XX.XXXX.

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