HRB 131456 früher Amtsgericht Nordhorn

Stoff-Ideen-KMR GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nordhorn

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nordhorn
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

8 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Stoff-Ideen--KMR GmbH Nordhorn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 60/22 · Stoff-Ideen-KMR GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 60/22
Wirksam am
21.10.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131456
7 IN 60/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stoff-Ideen-KMR GmbH, Einzelhandel mit Stoffen, Textilien u. Kurzwaren, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 131456), vertr. d.: Jörg Hemmers, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 19.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster, Tel.: 0251/609652-0, Fax: 0251/609652-29, E-Mail: info@michels-inso.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.12.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 20.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 60/22 · Stoff-Ideen-KMR GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 60/22
Wirksam am
08.04.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131456
7 IN 60/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stoff-Ideen-KMR GmbH, Einzelhandel mit Stoffen, Textilien u. Kurzwaren, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 131456), vertr. d.: Jörg Hemmers, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.05.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 07.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 60/22 · Stoff-Ideen-KMR GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 60/22
Wirksam am
24.06.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131456
7 IN 60/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stoff-Ideen-KMR GmbH, Einzelhandel mit Stoffen, Textilien u. Kurzwaren, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 131456), vertr. d.: Jörg Hemmers, (Geschäftsführer),

wird der Vergütungsbeschluss des Amtsgerichts Nordhorn - Insolvenzgericht vom 12.06.2025 dahingehend berichtigt, dass dem Insolvenzverwalter gestattet wird, den festgesetzten Betrag in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Ein Vorschuss ist nicht in Abzug zu bringen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nordhorn eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 23.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 60/22 · Stoff-Ideen-KMR GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 60/22
Wirksam am
16.06.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131456
7 IN 60/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stoff-Ideen-KMR GmbH, Einzelhandel mit Stoffen, Textilien u. Kurzwaren, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 131456), vertr. d.: Jörg Hemmers, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Michels festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nordhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 150 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 24.10.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Die Entscheidung über den Vergütungsantrag erfolgt auf Grundlage des von der Mentor AG erstellten Gutachtens vom 22.01.2025, das dem Gericht als sachverständige Entscheidungsbasis dient. Dabei trifft das Gericht seine Entscheidung eigenständig unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls.
Der Schuldnerin wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, indem ihr der Vergütungsantrag mit Schreiben vom 14.05.2025 übersandt wurde. Soweit die Schuldnerin durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird, erfolgte die Übersendung des Antrags auch an diesen. Eine Stellungnahme wurde weder von der Schuldnerin selbst noch durch ihren Verfahrensbevollmächtigten abgegeben.
Den Gläubigern wurde Gelegenheit zur Stellungnahme durch öffentliche Bekanntmachung vom 14.05.2025 in dem dafür vorgesehenen Bekanntmachungsportal eingeräumt.
Innerhalb der gesetzten Frist sind keinerlei Stellungnahmen zum Vergütungsantrag eingegangen. Einwendungen gegen die Festsetzung der beantragten Vergütung wurden nicht erhoben.
Die Entscheidung über den Vergütungsantrag erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen der §§ 63 ff. InsO sowie der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.367.139,84 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Der Insolvenzverwalter beantragt insgesamt einen Zuschlag in Höhe von 150 %.
Maßgeblich für die Gewährung eines Zuschlags zur Vergütung des Insolvenzverwalters ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), ob der tatsächliche Arbeitsaufwand im konkreten Verfahren über das übliche Maß hinausgeht oder hinter diesem zurückbleibt. Entscheidend ist dabei, ob der Insolvenzverwalter durch die Bearbeitung des Verfahrens stärker oder schwächer als in vergleichbaren Fällen in Anspruch genommen wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18.12.2003 - IX ZB 453/02 und vom 25.04.2019 - IX ZB 65/18). Liegen besondere, über den Normalfall hinausgehende Erschwernisse vor, ist gemäß § 3 Abs. 1 InsVV eine Erhöhung der Vergütung angezeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 17.03.2005 - IX ZB 249/04). Dies setzt jedoch eine sorgfältige Prüfung sämtlicher in Betracht kommender Umstände voraus. Die vom Verwalter geltend gemachten Zuschlagstatbestände sind einzeln zu bewerten und nachvollziehbar zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.12.2003 - IX ZB 50/03).
Die Gewährung eines Zuschlags knüpft der BGH darüber hinaus an drei wesentliche Voraussetzungen: Zum einen muss die dem Insolvenzverwalter obliegende Aufgabe nach wertender Betrachtung aller Umstände des konkreten Einzelfalls in rechtlicher oder abwicklungstechnischer Hinsicht eine überdurchschnittliche Bearbeitung erfordern (vgl. BGH, Beschluss vom 24.07.2003 - IX ZB 607/02). Zum anderen muss der Verwalter überdurchschnittlich stark in Anspruch genommen worden sein, gemessen an dem Aufwand in vergleichbaren Insolvenzverfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18.06.2009 - IX ZB 119/08 und vom 06.05.2010 - IX ZB 123/09). Schließlich ist ein Zuschlag nur dann gerechtfertigt, wenn die Abweichung vom Regelfall so erheblich ist, dass ohne eine zusätzliche Vergütung ein Missverhältnis entstünde (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZB 154/09).
Zur Orientierung können nach Auffassung des BGH auch Entscheidungssammlungen anderer Gerichte sowie in der Literatur entwickelte Faustregeltabellen herangezogen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.01.2006 - IX ZB 277/05 und vom 09.10.2014 - IX ZB 71/14). Eine normative Bindungswirkung kommt diesen Hilfsmitteln jedoch nicht zu. Sie bedürfen stets der Prüfung und Anpassung im konkreten Einzelfall.
Letztlich ist für die Entscheidung über einen Gesamtzuschlag oder -abschlag eine angemessene Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorzunehmen. Diese hat das Gericht nachvollziehbar zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZB 249/04). Dabei ist eine Gesamtschau maßgeblich, die Überschneidungen berücksichtigt und sich auf eine in sich stimmige Bewertung des gesamten Verfahrensaufwands stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.2019 - IX ZB 65/18).
Die Zuschlagstatbestände wurde seitens des Insolvenzverwalters begründet und sind nachvollziehbar dargelegt. Hinsichtlich der diesbezüglich erfolgten Ausführungen wird auf den Vergütungsantrag vom 24.10.2024 verwiesen.

Vor dem Hintergrund der Gesamtwürdigung der Mehrbelastung wird in diesem Bezug insgesamt ein Zuschlag in Höhe von 150 % für angemessen gehalten.

II.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist ein Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur dann gerechtfertigt, wenn die Insolvenzmasse durch die Fortführungstätigkeit nicht bereits in entsprechendem Umfang vergrößert wurde. In einem solchen Fall ist eine Vergleichsrechnung erforderlich. Dabei ist zu ermitteln, um welchen Betrag sich die Masse infolge der Zuschlagstätigkeit erhöht hat und welche Auswirkungen dies auf die Höhe der Regelvergütung gemäß § 2 InsVV hat. Anschließend ist diese Vergütung derjenigen gegenüberzustellen, die ohne Berücksichtigung der Massemehrung unter Hinzurechnung eines angemessenen Zuschlags zu gewähren wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZB 143/08).
a) Der durch die Fortführung erzielte Überschuss beträgt insgesamt 874.835,45 EUR. Der als angemessen angesehene Zuschlag für die Betriebsfortführung liegt bei 35 %.
b) Die Bruchteilsvergütung auf Grundlage der Masse einschließlich des Fortführungsüberschusses beläuft sich auf EUR.
c) Ohne Berücksichtigung des Überschusses beträgt die Bruchteilsvergütung EUR. Ein 35-prozentiger Zuschlag auf diesen Betrag ergibt eine Erhöhung um EUR, sodass sich eine Gesamtvergütung in Höhe von EUR ergibt.
d) Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV beträgt der Vergütungssatz regelmäßig 25 % der nach § 2 InsVV ermittelten Regelvergütung.
Berechnung der Zuschlagsvergütung:
* 25 % von EUR = EUR
* 25 % von EUR = EUR
Der Vergleich der beiden Varianten ergibt:
* Vergütung unter Einbeziehung des Überschusses: EUR
* Vergütung ohne Überschuss: EUR
* Daraus resultierende "Mehrvergütung" infolge der Fortführung: EUR
Demgegenüber steht der rechnerische 35-prozentige Zuschlag auf EUR, welcher EUR beträgt.
Die durch den Fortführungsüberschuss bereits abgedeckte Vergütung beträgt EUR. Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von EUR wäre daher durch einen entsprechenden Zuschlag auszugleichen.
Dies entspricht einem Zuschlag von rund 16,63 % auf die erweiterte Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter macht im vorliegenden Fall einen Zuschlag in Höhe von 15 % geltend.
III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 12.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 60/22 · Stoff-Ideen-KMR GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 60/22
Wirksam am
14.05.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131456
7 IN 60/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stoff-Ideen-KMR GmbH, Einzelhandel mit Stoffen, Textilien u. Kurzwaren, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 131456), vertr. d.: Jörg Hemmers, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Nordhorn, 12.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 60/22 · Stoff-Ideen-KMR GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 60/22
Wirksam am
02.04.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131456
7 IN 60/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stoff-Ideen-KMR GmbH, Einzelhandel mit Stoffen, Textilien u. Kurzwaren, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 131456), vertr. d.: Jörg Hemmers, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.05.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 28.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 60/22 · Stoff-Ideen-KMR GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 60/22
Wirksam am
03.01.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131456
7 IN 60/22: Über das Vermögen der Stoff-Ideen-KMR GmbH, Einzelhandel mit Stoffen, Textilien u. Kurzwaren, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 131456), vertr. d.: Jörg Hemmers, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2023 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster, Tel.: 0251/609652-0, Fax: 0251/609652-29, E-Mail: info@michels-inso.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.03.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 15.03.2023, 10:00 Uhr, Saal 42, Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- vorliegend soll insbesondere über die Genehmigung für den Insolvenzverwalter beschlossen werden, das schuldnerische Unternehmen in Teilen oder als Ganzes im Hinblick auf § 162 InsO an einen besonders Interessierten, zu veräußern
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 02.01.2023

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http:// www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de/gericht/datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 60/22 · Stoff-Ideen-KMR GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 60/22
Wirksam am
07.10.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 131456
7 IN 60/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stoff-Ideen-KMR GmbH, Einzelhandel mit Stoffen, Textilien u. Kurzwaren, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 131456), vertr. d.: Jörg Hemmers, (Geschäftsführer), ist am 07.10.2022 um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster, Tel.: 0251/609652-0, Fax: 0251/609652-29, E-Mail: info@michels-inso.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 07.10.2022

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http:// www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de/gericht/datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 131456 HRB 131456: Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn. Nicht mehr Geschäftsführer: Maat, Eric, Nordhorn, *XX.XX.XXXX.
HRB 131456: Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn. Nicht mehr Geschäftsführer: Maat, Eric, Nordhorn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 131456 HRB 131456:Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn.Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3, § 11 und insbesondere in § 4 und mit…
HRB 131456:Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Twentestraße 1, 48527 Nordhorn.Die Gesellschafterversammlung vom 05.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3, § 11 und insbesondere in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500.000,00 EUR auf 525.050,00 EUR beschlossen. 525.050,00 EUR.
Veränderungen
HRB 131456 HRB 131456:Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Änderung zur Geschäftsanschrift: Twentestraße 1, 48527 Nordhorn.
HRB 131456:Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Änderung zur Geschäftsanschrift: Twentestraße 1, 48527 Nordhorn.
Veränderungen
HRB 131456 HRB 131456:Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 hat eine Änderung und Neufasssung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nicht mehr Ges…
HRB 131456:Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 hat eine Änderung und Neufasssung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Konjer, Gerrit, Uelsen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Hemmers, Jörg, Nordhorn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 131456 Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 131456 Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Veränderungen
HRB 131456 Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Konjer, Gerrit, Uelsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit de…
Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Konjer, Gerrit, Uelsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 131456 Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Konjer, Gerrit, Uelsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit de…
Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Konjer, Gerrit, Uelsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 131456 Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Konjer, Gerrit, Uelsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit de…
Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Konjer, Gerrit, Uelsen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 131456 Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Geschäftsanschrift: Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn. Nicht mehr Geschäftsführer: Richter, Thorsten, Rheine, *XX.XX.XXXX.
Stoff-Ideen-KMR GmbH, Nordhorn, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn.Geschäftsanschrift: Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn. Nicht mehr Geschäftsführer: Richter, Thorsten, Rheine, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.