HRA 4210

Stöhr-Freizeit GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Gröbziger Weg 15, 06420 Könnern OT Cörmigk

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Könnern
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
14.08.2014
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Rechtsnachfolger(in)

Matthias Stöhr

Köthen (Anhalt)

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Stöhr-Spielautomaten GmbH

Könnern

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-24

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 510/25 (381) · Stöhr-Freizeit GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 510/25 (381)
Wirksam am
30.01.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 4210
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Stöhr-Freizeit GmbH & Co. KG, OT Cörmigk, Am Gröbziger Weg 15, 06420 Könnern (AG Stendal, HRA 4210), vertr. d.: 1. Stöhr-Spielautomaten GmbH, OT Cörmigk, Am Gröbziger Weg 15, 06420 Könnern, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Matthias Stöhr, (Geschäftsführer), ist am 28.01.2026 um 15:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Bosse, BOSSE RÜDIGER Partnerschaft Rechtsanw. Steuerber., Otto-von-Guericke-Straße 86a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/50693390, Fax: 0391/50693399, E-Mail: magdeburg@bosse-ruediger.de, Internet: www.bosse-ruediger.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.03.2026 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 02.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.03.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.04.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
- 30.01.2026 - (340 IN 510/25 (381))

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 510/25 (381) · Stöhr-Freizeit GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 510/25 (381)
Wirksam am
25.11.2025
Registerbezug
Stendal, HRA 4210
Az. 340 IN 510/25 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stöhr-Freizeit GmbH & Co. KG, OT Cörmigk, Am Gröbziger Weg 15, 06420 Könnern (AG Stendal, HRA 4210), vertr. d.: 1. Stöhr-Spielautomaten GmbH, OT Cörmigk, Am Gröbziger Weg 15, 06420 Könnern, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Matthias Stöhr, (Geschäftsführer), ist heute um 14.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragstellerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Bosse, BOSSE RÜDIGER Partnerschaft Rechtsanw. Steuerber., Otto-von-Guericke-Straße 86a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/50693390, Fax: 0391/50693399, E-Mail: magdeburg@bosse-ruediger.de, Internet: www.bosse-ruediger.de bestellt worden.-
Amtsgericht Magdeburg, 25.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 4210 HRA 4210:Stöhr-Freizeit GmbH & Co. KG, Könnern, Am Gröbziger Weg 15, 06420 Könnern OT Cörmigk.(Das Aufstellen und Betreiben von Spielautomaten sowie der Betrieb von Spielhallen und Gastronomieeinrichtungen u…
HRA 4210:Stöhr-Freizeit GmbH & Co. KG, Könnern, Am Gröbziger Weg 15, 06420 Könnern OT Cörmigk.(Das Aufstellen und Betreiben von Spielautomaten sowie der Betrieb von Spielhallen und Gastronomieeinrichtungen und der Handel mit Waren.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Gröbziger Weg 15, 06420 Könnern OT Cörmigk. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Stöhr-Spielautomaten GmbH, Könnern (Amtsgericht Stendal HRB 20064), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRA 4210 Stöhr-Freizeit GmbH & Co. KG, Könnern, Am Gröbziger Weg 15, 06420 Könnern OT Cörmigk. (Das Aufstellen und Betreiben von Spielautomaten sowie der Betrieb von Spielhallen und Gastronomieeinrichtungen und der H…
Stöhr-Freizeit GmbH & Co. KG, Könnern, Am Gröbziger Weg 15, 06420 Könnern OT Cörmigk. (Das Aufstellen und Betreiben von Spielautomaten sowie der Betrieb von Spielhallen und Gastronomieeinrichtungen und der Handel mit Waren.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Gröbziger Weg 15, 06420 Könnern OT Cörmigk. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Stöhr-Spielautomaten GmbH, Könnern (Amtsgericht Stendal HRB 20064), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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