HRB 3448

STM Waterjet GmbH Germany

Amtsgericht Schweinfurt · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schweinfurt

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schweinfurt
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-10 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

12 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Maximator JET GmbH Schweinfurt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 100/22 · STM Waterjet GmbH Germany · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 100/22
Wirksam am
28.10.2025
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 3448
IN 100/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STM Waterjet GmbH Germany, Alois-Türk-Strasse 12, 97424 Schweinfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Anders Sven, geb. Anders
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 3448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 129-22/ST

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung bzw. Genehmigung zu einem Vergleichsabschluss mit dem Anfechtungsgegner Herrn Anders dahingehend, dass die Ansprüche gegenüber Herrn Anders gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von 34.000,00 EUR abgegolten werden (gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 14.10.2025)

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Der Antrag kann durch Beteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Schweinfurt eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schweinfurt, Rüfferstr. 1, 97421 Schweinfurt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 28.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 100/22 · STM Waterjet GmbH Germany · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 100/22
Wirksam am
21.02.2023
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 3448
IN 100/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STM Waterjet GmbH Germany, Alois-Türk-Strasse 12, 97424 Schweinfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Anders Sven, geboren am XX.XX.XXXX, Haylmannstraße 5, 97424 Schweinfurt
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 3448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 129-22/ST

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung bzw. Genehmigung eines Vergleichs zur Abgeltung der gegen die STM Waterjet GmbH (Österreich) und gegen die RWS Waterjet Service GmbH geltend gemachten Forderungen, sowie zur Abgeltung sämtlicher etwaiger Forderungen gegen die übrigen Gesellschaften der STM Gruppe, gemäß Schreiben vom 14.02.2023
wird bestimmt auf

Mittwoch, 22.03.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 701, 7. Stock, Jägersbrunnen 6, 97421 Schweinfurt

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der Antrag und die Regelungen des Vergleichs können durch Beteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Schweinfurt eingesehen werden.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 21.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 100/22 · STM Waterjet GmbH Germany · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 100/22
Wirksam am
05.09.2022
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 3448
IN 100/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STM Waterjet GmbH Germany, Alois-Türk-Strasse 12, 97424 Schweinfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Anders Sven, geb. Anders, geboren am XX.XX.XXXX, Haylmannstraße 5, 97424 Schweinfurt
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 3448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 129-22/ST

hat der Insolvenzverwalter am 01.09.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 05.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 100/22 · STM Waterjet GmbH Germany · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 100/22
Wirksam am
01.08.2022
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 3448
IN 100/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

STM Waterjet GmbH Germany, Alois-Türk-Strasse 12, 97424 Schweinfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Anders Sven, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 3448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 129-22/ST
Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung, Planung, Herstellung, Reparatur und Handel von bzw. mit Anlagen im Bereich des Sondermaschinenbaus
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2022 um 12.45 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Matthias Reinel
Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg
Telefon: +49(931)359800
Telefax: +49(931)3598050
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 31.08.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.09.2022, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 701, 7. Stock, Jägersbrunnen 6, 97421 Schweinfurt

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.09.2022, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 701, 7. Stock, Jägersbrunnen 6, 97421 Schweinfurt

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 01.06.2022 beim Insolvenzgericht Schweinfurt eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 01.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 100/22 · STM Waterjet GmbH Germany · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 100/22
Wirksam am
02.06.2022
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 3448
IN 100/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

STM Waterjet GmbH Germany, Alois-Türk-Strasse 12, 97424 Schweinfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Anders Sven, geb. Anders, geboren am XX.XX.XXXX, Haylmannstraße 5, 97424 Schweinfurt
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 3448
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 129-22/ST
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 02.06.2022 um 11:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Matthias Reinel, Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg, Telefon: +49(931)359800, Telefax: +49(931)3598050.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 02.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3448 HRB 3448: STM Waterjet GmbH Germany, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Moser, Jürgen, Bischofshofen / Österreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 3448: STM Waterjet GmbH Germany, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Moser, Jürgen, Bischofshofen / Österreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3448 HRB 3448: STM Waterjet GmbH Germany, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Prokura erloschen: Markatis, Konstantinos, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 3448: STM Waterjet GmbH Germany, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Prokura erloschen: Markatis, Konstantinos, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3448 HRB 3448: STM Waterjet GmbH Germany, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Bestellt: Geschäftsführer: Moser, Jürgen, Bischofshofen / Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit de…
HRB 3448: STM Waterjet GmbH Germany, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Bestellt: Geschäftsführer: Moser, Jürgen, Bischofshofen / Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 3448 HRB 3448: STM Waterjet GmbH Germany, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die Änderung des § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvert…
HRB 3448: STM Waterjet GmbH Germany, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die Änderung des § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 3448 HRB 3448: STM Waterjet GmbH Germany, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Einzelprokura: Markatis, Konstantinos, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 3448: STM Waterjet GmbH Germany, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Einzelprokura: Markatis, Konstantinos, Schwanfeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3448 HRB 3448: Maximator JET GmbH, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2017 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. …
HRB 3448: Maximator JET GmbH, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2017 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: STM Waterjet GmbH Germany.
Veränderungen
HRB 3448 HRB 3448: Maximator JET GmbH, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2017 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. …
HRB 3448: Maximator JET GmbH, Schweinfurt, Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2017 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: STM Waterjet GmbH Germany.
Veränderungen
HRB 3448 HRB 3448:Maximator JET GmbH, Schweinfurt, Karl-Götz-Straße 5, 97424 Schweinfurt.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Anders,…
HRB 3448:Maximator JET GmbH, Schweinfurt, Karl-Götz-Straße 5, 97424 Schweinfurt.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Alois-Türk-Str. 12, 97424 Schweinfurt. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Anders, Sven, Schweinfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.