HRB 6357

Stilhouse20 GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ballenstedt

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Registerdaten

Sitz
Ballenstedt
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fliesen-Schreiber GmbH Rieder
  2. Fliesen-Schreiber GmbH Quedlinburg
  3. Fliesen-Schreiber GmbH Ballenstedt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 87/25 (351) · Stilhouse20 GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 87/25 (351)
Wirksam am
02.12.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 6357
Geschäfts-Nr.: 340 IN 87/25 (351). In dem Insolvenzverfahren Stilhouse20 GmbH, Harzstr. 20, 06493 Ballenstedt, Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 6357), vertr. d.: Peter Nitschke, 06502 Thale, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 01.12.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 87/25 (351) · Stilhouse20 GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 87/25 (351)
Wirksam am
08.04.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 6357
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Stilhouse20 GmbH, Harzstr. 20, 06493 Ballenstedt, Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 6357), vertr. d.: Peter Nitschke, 06502 Thale, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 02.04.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 87/25 (351) - (07.04.2025)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 87/25 (351) · Stilhouse20 GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 87/25 (351)
Wirksam am
01.04.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 6357
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Stilhouse20 GmbH, Harzstr. 20, 06493 Ballenstedt, Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 6357), vertr. d.: Peter Nitschke, 06502 Thale, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.05.2025 anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.06.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.

- 01.04.2025 - (340 IN 87/25 (351))

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 87/25 (351) · Stilhouse20 GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 87/25 (351)
Wirksam am
18.02.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 6357
340 IN 87/25 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stilhouse20 GmbH, Harzstr. 20, 06493 Ballenstedt, Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten (AG Stendal, HRB 6357), vertr. d.: Peter Nitschke, 06502 Thale, (Geschäftsführer), ist am 18.02.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 18.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6357 HRB 6357: Fliesen-Schreiber GmbH, Ballenstedt, Harzstraße 20, 06493 Ballenstedt OT Rieder. Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: S…
HRB 6357: Fliesen-Schreiber GmbH, Ballenstedt, Harzstraße 20, 06493 Ballenstedt OT Rieder. Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2021 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Stilhouse20 GmbH. Geschäftsanschrift: Harzstraße 20, 06493 Ballenstedt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Nitschke, Peter, Thale OT Stecklenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Nitschke, Doreen, Thale OT Stecklenburg, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2021 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen.
Veränderungen
HRB 6357 HRB 6357: Fliesen-Schreiber GmbH, Ballenstedt, Harzstraße 20, 06493 Ballenstedt OT Rieder. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.07.2019 (Az. 340 IN 13/19 (…
HRB 6357: Fliesen-Schreiber GmbH, Ballenstedt, Harzstraße 20, 06493 Ballenstedt OT Rieder. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.07.2019 (Az. 340 IN 13/19 (371)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 6357 HRB 6357:Fliesen-Schreiber GmbH, Quedlinburg, Harzstraße 20, 06507 Quedlinburg OT Rieder.Gemäß § 3 EGGmbHG (Anschrift) ergänzt und von Amts wegen nach Gebietsreform (Sitz) berichtigt Neuer Sitz: Ballenstedt.…
HRB 6357:Fliesen-Schreiber GmbH, Quedlinburg, Harzstraße 20, 06507 Quedlinburg OT Rieder.Gemäß § 3 EGGmbHG (Anschrift) ergänzt und von Amts wegen nach Gebietsreform (Sitz) berichtigt Neuer Sitz: Ballenstedt. Geschäftsanschrift: Harzstraße 20, 06493 Ballenstedt OT Rieder. Einzelprokura: Nitschke, Doreen, Thale OT Stecklenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6357 Fliesen-Schreiber GmbH, Quedlinburg, Harzstraße 20, 06507 Quedlinburg OT Rieder. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schreiber, Eberhard, Quedlinburg, *XX.XX.XXXX.
Fliesen-Schreiber GmbH, Quedlinburg, Harzstraße 20, 06507 Quedlinburg OT Rieder. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schreiber, Eberhard, Quedlinburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6357 Fliesen-Schreiber GmbH, Rieder (Harzstraße 20, 06507 Rieder). Bestellt: Geschäftsführer: Nitschke, Peter, Stecklenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft m…
Fliesen-Schreiber GmbH, Rieder (Harzstraße 20, 06507 Rieder). Bestellt: Geschäftsführer: Nitschke, Peter, Stecklenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 6357 Fliesen-Schreiber GmbH, Rieder (Harzstraße 20, 06507 Rieder). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2007. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Au…
Fliesen-Schreiber GmbH, Rieder (Harzstraße 20, 06507 Rieder). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2007. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Fliesenfachhandels, das Ausführen sämtlicher Fliesen-, Naturstein- und Mosaikarbeiten in privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereichen sowie artverwandte Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schreiber, Eberhard, Quedlinburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.Nicht eingetragen:Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.