HRB 10190

STF Metall GmbH

Amtsgericht Aschaffenburg · Bayern

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Faulbach

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Registerdaten

Sitz
Faulbach
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 654 IN 285/20 · STF Metall GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 285/20
Wirksam am
13.02.2025
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 10190
654 IN 285/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STF Metall GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10190
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Sanierung 17 b, 94447 Plattling, Gz.: 19/14/FS/pk

Terminsbestimmung:
Termin zur Anhörung der Schuldnerin über die das Verfahren betreffenden Verhältnisse, insbesondere die Vermögensverhältnisse
wird bestimmt auf
Mittwoch, 12.03.2025, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, 63739 Aschaffenburg

Das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Schuldnerin wird angeordnet.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 13.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 654 IN 285/20 · STF Metall GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 285/20
Wirksam am
28.11.2024
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 10190
654 IN 285/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STF Metall GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10190
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Sanierung 17 b, 94447 Plattling, Gz.: 19/14/FS/pk

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 38- 40 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 27.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 654 IN 285/20 · STF Metall GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 285/20
Wirksam am
17.10.2024
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 10190
654 IN 285/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STF Metall GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10190
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Sanierung 17 b, 94447 Plattling, Gz.: 19/14/FS/pk

hat der Insolvenzverwalter am 11.10.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 17.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 654 IN 285/20 · STF Metall GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 285/20
Wirksam am
05.04.2024
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 10190
654 IN 285/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STF Metall GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10190
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Sanierung 17 b, 94447 Plattling, Gz.: 19/14/FS/pk

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 05.04.2024 um 09:00 Uhr aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Friedrich Elsholz
Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg
Telefon: +49 (6021) 4376060, Fax: +49 (6021) 4376066
info@eb-legal.com
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 05.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 654 IN 285/20 · STF Metall GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 285/20
Wirksam am
13.09.2023
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 10190
654 IN 285/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STF Metall GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10190
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Sanierung 17 b, 94447 Plattling, Gz.: 19/14/FS/pk

Terminsbestimmung:

- Termin zur Anhörung des Geschäftsführers der Schuldnerin über die das Verfahren betreffenden Verhältnisse, insbesondere die Vermögensverhältnisse
wird bestimmt auf

Mittwoch, 11.10.2023, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, 63739 Aschaffenburg

Das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Schuldnerin wird angeordnet.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 13.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 654 IN 285/20 · STF Metall GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 285/20
Wirksam am
11.01.2023
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 10190
654 IN 285/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STF Metall GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Jahnstraße 12, 75249 Kieselbronn
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10190
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Sanierung 17 b, 94447 Plattling, Gz.: 19/14/FS/pk

Terminsbestimmung:

Termin zur Anhörung der Schuldnerin über die das Verfahren betreffenden Verhältnisse, insbesondere den aktuellen Sachstand
wird bestimmt auf

Donnerstag, 16.02.2023, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, 63739 Aschaffenburg

Das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Schuldnerin wird angeordnet.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 11.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 654 IN 285/20 · STF Metall GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 285/20
Wirksam am
16.09.2021
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 10190
652 IN 285/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STF Metall GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Jahnstraße 12, 75249 Kieselbronn
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10190
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Sanierung 17 b, 94447 Plattling, Gz.: 19/14/FS/pk

1. Die Prüfung der bis 27.10.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummern 30ff erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2021 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 15.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 654 IN 285/20 · STF Metall GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 285/20
Wirksam am
18.08.2021
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 10190
652 IN 285/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STF Metall GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach, vertreten durch den Geschäftsführer Decker Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Jahnstraße 12, 75249 Kieselbronn
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10190
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Sanierung 17 b, 94447 Plattling, Gz.: 19/14/FS/pk
Pfützner Mike, Obere Bergstraße 3, 97906 Faulbach
- Mitglied des Gläubigerausschusses -

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Mike Pfützner, Obere Bergstraße 3, 97906 Faulbach, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt auf Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 07.04.2021.
Das Amt dieses Gläubigerausschussmitglieds endete mit seiner Entlassung gemäß Beschluss vom 25.03.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung Treuhandschaft Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von [Wert Insolvenzmasse] EUR auszugehen.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Soweit das Gläubigerausschussmitglied die Festsetzung eines Stundensatzes von 69,00 EUR beantragt, war der Antrag zurückzuweisen.
Angemessen und ausreichend dürfte es sein, ohne besondere Prüfung von einem Stundensatz von BETRAG EUR auszugehen, vgl. ZInsO 2019, 2131.
Gründe, weshalb eine Über- oder Unterschreitung des Stundensatzes vorliegend infrage kommen, wurden nicht vorgetragen.
Soweit Herr Pfützner insoweit vorträgt, die Höhe des Stundensatzes sei in den Sitzungen besprochen wurden, ist dies für das Gericht in seiner Entscheidungsfindung nicht bindend.

Für einen Zeitaufwand von 15,6 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Insoweit war der angegebene Zeitaufwand von 31,15 Stunden jeweils hälftig in den beiden Insolvenzverfahren über die Vermögen der STF Innovative Produkte GmbH sowie der STF Metall GmbH entsprechend dem jeweiligen Aufwand in diesem Verfahren aufzuteilen.
Zu berücksichtigen ist der Zeitaufwand für die Teilnahme an Gläubigerausschusssitzungen, sonstigen Besprechungen des Ausschusses, evtl. Reisezeiten sowie der Zeitaufwand für die notwendigen und angemessenen Vorbereitungen inklusive des häuslichen Aktenstudiums, vgl. Graeber/Graeber, dynamischer Online-Kommentar zur InsVV, Rn. 15 zu § 17.
Soweit Herr Pfützner für zehn der Sitzungen einen Vorbereitungsaufwand von je einer Stunde ansetzt, erscheint dies nachvollziehbar und ist nicht zu beanstanden.
Die Schuldnerseite sowie der Sachwalter wurden zum Antrag des Gläubigerausschussmitglieds gehört.
Auf die jeweiligen Stellungnahmen wird insoweit verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 17.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 654 IN 285/20 · STF Metall GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 285/20
Wirksam am
15.03.2021
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 10190
652 IN 285/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STF Metall GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach, vertreten durch
den Geschäftsführer Decker Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Jahnstraße 12, 75249
Kieselbronn
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10190
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Sanierung 17 b, 94447 Plattling, Gz.: 19/14/FS/pk

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

1. die Zustimmung zum notariellen Kaufvertrag vom 04.03.2021

2. die Wahl eines neuen Mitglieds des Gläubigerausschusses
wird bestimmt auf

Donnerstag, 25.03.2021, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5,
63739 Aschaffenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zum Tagesordnungspunkt Nr. 1 gem. § 160 InsO gilt als erteilt,
wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1
Satz 3 InsO.
Die von der Schuldnerin zur Vorbereitung des Termins eingereichten Unterlagen
können nach Terminsvergabe auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Aschaffenburg -Insolvenzgericht- (1. Obergeschoss) des Amtsgerichts
Aschaffenburg (Nebenstelle), Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg, eingesehen
werden.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 15.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10190 HRB 10190: STF Metall GmbH, Faulbach, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 01.12.2020 (Az. 652 IN 285/20) das…
HRB 10190: STF Metall GmbH, Faulbach, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 01.12.2020 (Az. 652 IN 285/20) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 654 IN 285/20 · STF Metall GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 285/20
Wirksam am
01.12.2020
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 10190
652 IN 285/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

STF Metall GmbH, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach, vertreten durch
den Geschäftsführer Decker Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Jahnstraße 12, 75249
Kieselbronn
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 10190
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sasse LAWYER, Sanierung 17 b, 94447 Plattling, Gz.: 19/14/FS/pk
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.12.2020 um 00.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Friedrich Elsholz
Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg
Telefon: +49 (6021) 4376060
Telefax: +49 (6021) 4376066
Email: info@eb-legal.com
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.01.2021 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 29.12.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal E01, EG, Friedrichstraße 23-25, Amtsgericht Aschaffenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 02.02.2021, 10:15 Uhr,
Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, Amtsgericht Aschaffenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Contura GmbH
Käspfad 3, 97892 Kreuzwertheim

|Herr Mike Pfützner
Obere Bergstraße 3, 97906 Faulbach

|Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG
Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim

9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.10.2020 beim Insolvenzgericht Aschaffenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 01.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10190 HRB 10190: STF Metall GmbH, Faulbach, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Baumann, Renate, Straubing, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Decker, Jürgen, Kieselbr…
HRB 10190: STF Metall GmbH, Faulbach, Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Baumann, Renate, Straubing, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Decker, Jürgen, Kieselbronn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10190 HRB 10190: STF Metall GmbH, Faulbach, Wilhelm-Rademacher-Straße 2, 97906 Faulbach. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2015 hat die Änderung des § 8 Abs. 2 (Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrecht) des Gese…
HRB 10190: STF Metall GmbH, Faulbach, Wilhelm-Rademacher-Straße 2, 97906 Faulbach. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2015 hat die Änderung des § 8 Abs. 2 (Gesellschafterbeschlüsse, Stimmrecht) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Rademacher-Straße 5, 97906 Faulbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Niedermeier, Ferdinand, Mamming, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10190 HRB 10190:STF Metall GmbH, Faulbach, Wilhelm-Rademacher-Straße 2, 97906 Faulbach.Bestellt: Geschäftsführer: Baumann, Renate, Straubing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen de…
HRB 10190:STF Metall GmbH, Faulbach, Wilhelm-Rademacher-Straße 2, 97906 Faulbach.Bestellt: Geschäftsführer: Baumann, Renate, Straubing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 10190 STF Metall GmbH, Faulbach (Wilhelm-Rademacher-Straße 2, 97906 Faulbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2007. Gegenstand des Unternehmens: die industrielle Fertigung im…
STF Metall GmbH, Faulbach (Wilhelm-Rademacher-Straße 2, 97906 Faulbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2007. Gegenstand des Unternehmens: die industrielle Fertigung im metalltechnischen Bereich sowie der Handel mit Metallprodukten, insbesondere von Blechteilen und der Stahlbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Niedermeier, Ferdinand, Mamming, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.