HRB 2265

Stern - Taxi GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Oldenburg

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Registerdaten

Sitz
Oldenburg
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. TAXEN -MÜLLER Personenbeförderungsgesellschaft mbH Oldenburg ( Oldb)
  2. Taxen Müller Personenbeförderungsgesellschaft mbH Oldenburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 16 IN 17/20 · Stern - Taxi GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 17/20
Wirksam am
19.03.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 2265
16 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stern - Taxi GmbH, Felix-Wankel-Str. 5, 26125 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 2265), vertr. d.: 1. Lothar Wilhelm, Südring 4, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 14.03.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 18.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 16 IN 17/20 · Stern - Taxi GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 17/20
Wirksam am
18.01.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 2265
16 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stern - Taxi GmbH, Felix-Wankel-Str. 5, 26125 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 2265), vertr. d.: 1. Lothar Wilhelm, Südring 4, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.03.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 17.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 16 IN 17/20 · Stern - Taxi GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 17/20
Wirksam am
02.09.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 2265
16 IN 17/20: Über das Vermögen der Stern - Taxi GmbH, Felix-Wankel-Str. 5,
26125 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 2265), vertr. d.: 1. Lothar
Wilhelm, Südring 4, 26125 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist am
01.09.2020 um 11:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends, Scheideweg 161, 26127
Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 3616220, Fax: 0441 36162229, E-Mail:
info@hsc-ol.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.10.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 16.11.2020, 09:00 Uhr, Saal 3a,
Amtsgericht Hauptgebäude, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg (Oldb) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg,
Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 02.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 16 IN 17/20 · Stern - Taxi GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
16 IN 17/20
Wirksam am
15.05.2020
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 2265
16 IN 17/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stern -
Taxi GmbH, Felix-Wankel-Str. 5, 26125 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB
2265), vertr. d.: 1. Lothar Wilhelm, Südring 4, 26125 Oldenburg (Oldenburg),
(Geschäftsführer), ist am 15.05.2020 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends,
Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 3616220, Fax: 0441
36162229, E-Mail: info@hsc-ol.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg
(Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 15.05.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2265 HRB 2265: Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Wehdestraße 86, 26123 Oldenburg. Neue Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg.
HRB 2265: Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Wehdestraße 86, 26123 Oldenburg. Neue Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg.
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HRB 2265 HRB 2265: Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Wehdestraße 86, 26123 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bagriacik, Ferruh, Oldenburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wilhelm, Lothar, Oldenburg, *XX.X…
HRB 2265: Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Wehdestraße 86, 26123 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bagriacik, Ferruh, Oldenburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Wilhelm, Lothar, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 2265 HRB 2265: Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg. Neue Geschäftsanschrift: Wehdestraße 86, 26123 Oldenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Bagriacik, Ferruh, Oldenburg, *XX.XX.XX…
HRB 2265: Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg. Neue Geschäftsanschrift: Wehdestraße 86, 26123 Oldenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Bagriacik, Ferruh, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nendza, Patrick, Oldenburg, *XX.XX.XXXX.
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HRB 2265 HRB 2265: Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Nendza, Patrick, Oldenburg, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Bagriacik, Ferruh, Oldenburg…
HRB 2265: Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg. Bestellt als Geschäftsführer: Nendza, Patrick, Oldenburg, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Bagriacik, Ferruh, Oldenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2265 HRB 2265:Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2015 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Cherry-Car e.K. mit Sitz in Old…
HRB 2265:Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2015 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Cherry-Car e.K. mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 204337) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 18.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 70.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2015 das Vermögens der Cherry-Car e.K. mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 204337) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 2265 HRB 2265:Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.09.2015 wirksam geworden.
HRB 2265:Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.09.2015 wirksam geworden.
Veränderungen
HRB 2265 Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Güterstraße 17, 26122 Oldenburg. Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg.
Stern - Taxi GmbH, Oldenburg, Güterstraße 17, 26122 Oldenburg. Geschäftsanschrift: Felix-Wankel-Straße 5, 26125 Oldenburg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.