HRA 4083
Stern-Apotheke Kerstin Iversen e.K.
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Konz
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Registerdaten
- Sitz
- Konz
- Datenstand
- 2024-04-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Stern-Apotheke Dieter Lichtenberg Konz
- Stern-Apotheke Dieter Lichtenberg e.Kfm. Konz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 23 IN 182/19 · Iversen, Kerstin Michaela · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 182/19
- Wirksam am
- 16.06.2026
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 4083
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 02.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 23 IN 182/19 · Iversen, Kerstin Michaela · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 182/19
- Wirksam am
- 16.06.2026
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 4083
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 02.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 23 IN 182/19 · Iversen, Kerstin Michaela · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 182/19
- Wirksam am
- 04.05.2026
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 4083
Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 974.131,27 €.
Amtsgericht Trier, 04.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 23 IN 182/19 · Iversen, Kerstin Michaela · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 182/19
- Wirksam am
- 02.12.2025
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 4083
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 02.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 23 IN 182/19 · Iversen, Kerstin Michaela · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 182/19
- Wirksam am
- 29.09.2021
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 4083
a) Abnahme der Schlußrechnung der Insolvenzverwalterin,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis,
c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der
Insolvenzmasse,
d) Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung
bestimmt auf: Donnerstag, 24.03.2022, 09:00 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier.
Amtsgericht Trier, 29.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 182/19 · Iversen, Kerstin Michaela · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 182/19
- Wirksam am
- 13.07.2021
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 4083
Die Insolvenzverwalterin erklärt, dass das Vermögen aus der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit in dem Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.
Amtsgericht Trier, 12.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 23 IN 182/19 · Iversen, Kerstin Michaela · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 182/19
- Wirksam am
- 04.02.2021
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 4083
Iversen, geb. am XX.XX.XXXX, Talbachring 18, 54456 Tawern (AG Wittlich, HRA
4083), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO
sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -
Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6,
54290 Trier einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 03.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 23 IN 182/19 · Iversen, Kerstin Michaela · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 182/19
- Wirksam am
- 07.01.2020
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 4083
XX.XX.XXXX, Talbachring 18, 54456 Tawern (AG Wittlich, HRA 4083), ist am
07.01.2020 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Christine Frosch, DHPG RAe, WP, StB
-Obermüller, Rhode & Partner, Simeonstiftplatz 1, D 54290 Trier, Tel.: 0651/
20068530, Fax: 0651/200685360, E-Mail: trier@dhpg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.03.2020 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 22.04.2020, 09:15 Uhr, Saal 56,
Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb
einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6,
54290 Trier einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 07.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 182/19 · Iversen, Kerstin Michaela · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 182/19
- Wirksam am
- 04.12.2019
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 4083
Kerstin Michaela Iversen, geb. am XX.XX.XXXX, Talbachring 18, 54456 Tawern (AG
Wittlich, HRA 4083), ist am 04.12.2019 um 12:00 Uhr gegen die Antragstellerin
ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung
angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin
Christine Frosch, DHPG RAe, WP, StB -Obermüller, Rhode & Partner,
Simeonstiftplatz 1, D 54290 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/200685360,
E-Mail: trier@dhpg.de bestellt worden.
Amtsgericht Trier, 04.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 4083 Stern-Apotheke Kerstin Iversen e.K., Konz, Bahnhofstraße 32, 54329 Konz. Zweigniederlassung aufgehoben: Karthäuser-Apotheke Zweigniederlassung zur Stern Apotheke Kerstin Iversen e.K., 54329 Konz, Geschäftsan…
HRA 4083 Stern-Apotheke Kerstin Iversen e.K., Konz, (Bahnhofstraße 32, 54329 Konz).Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Apotheke an der Steipe Filialapotheke der Stern-Apotheke Kerstin Iversen e.K., 54290 Trier.
HRA 4083 Stern-Apotheke Kerstin Iversen e.K., Konz (Bahnhofstraße 32, 54329 Konz). Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Karthäuser-Apotheke Zweigniederlassung zur Stern Apotheke Kerstin Iversen e.K., 54329 Konz.
HRA 4083 Stern-Apotheke Dieter Lichtenberg e.Kfm., Konz (Bahnhofstraße 32, 54329 Konz). Neue Firma: Stern-Apotheke Kerstin Iversen e.K. Nicht mehr Inhaber: Lichtenberg, Dieter, Apotheker, Konz. Nunmehr Inhaber: Ivers…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.