HRA 120224

Step by Step e.K.

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Griegstraße 73, 22763 Hamburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
23.05.2016
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Martin Buchholz

Hamburg

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 120224 HRA 120224: Step by Step e.K., Hamburg, Griegstraße 73, 22763 Hamburg. (Beteiligung an Projekten und Unternehmen sowie die Übernahme von Management- und Beratungsfunktionen für Dritte im Gesundheitswesen. ).…
HRA 120224: Step by Step e.K., Hamburg, Griegstraße 73, 22763 Hamburg. (Beteiligung an Projekten und Unternehmen sowie die Übernahme von Management- und Beratungsfunktionen für Dritte im Gesundheitswesen. ). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Griegstraße 73, 22763 Hamburg. Inhaber: Dr. Buchholz, Martin, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Step by Step GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 65842) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2015 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.