HRB 30262

STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Obenmarspforten 7 - 11, 50667 Köln

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.01.2019
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Marc Hartwig-Dittmar

Köln

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung von Computer-Animation und -Graphiken für Videos, Filme und Spots sowie artverwandte Produktionen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70k IN 505/25 · STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 505/25
Wirksam am
03.03.2026
Registerbezug
Köln, HRB 30262
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 505/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 30262 eingetragenen STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH, Obenmarspforten 7 - 11, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Hartwig-Dittmar, Obenmarspforten 7 - 11, 50677 Köln

ist am 02.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

70k IN 505/25
Amtsgericht Köln, 02.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70k IN 505/25 · STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 505/25
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Köln, HRB 30262
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 505/25

Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 30262 eingetragenen STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH, Obenmarspforten 7 - 11, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Hartwig-Dittmar, Köln

Geschäftszweig: die Herstellung von Computer-Animation und -Graphiken für Videos, Filme und Spots sowie artverwandte Produktionen.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2026, um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt

Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Hohenzollernring 49, 50672 Köln, Telefon: 0221 6777 4685 0, Fax: 0221 6777 4685 9.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der

der 26.05.2026.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1218 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70k IN 505/25
Köln, 01.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 70k IN 505/25 · STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70k IN 505/25
Wirksam am
12.12.2025
Registerbezug
Köln, HRB 30262
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 505/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 30262 eingetragenen STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH, Obenmarspforten 7 - 11, 50677 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Hartwig-Dittmar, Obenmarspforten 7 - 11, 50677 Köln

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Hohenzollernring 49, 50672 Köln

Der Beschluss vom 12.12.2025 (11.12 Uhr) wird wie folgt in Abs. 4 ergänzt. so dass der 4. Absatz vollständig wie folgt lautet:

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zu diesem Zwecke darf er ein Konto einrichten. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

70k IN 505/25
Amtsgericht Köln, 12.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30262 HRB 30262: STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH, Köln, Obenmarspforten 7 - 11, 50667 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Huhn, Stephan, Meckenheim, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung des Familiennamens (vorma…
HRB 30262: STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH, Köln, Obenmarspforten 7 - 11, 50667 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Huhn, Stephan, Meckenheim, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung des Familiennamens (vormals Dittmar) weiterhin Geschäftsführer: Hartwig-Dittmar, Marc, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 30262 HRB 30262: STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH, Köln, Obenmarspforten 7 - 11, 50667 Köln. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Huhn, Stephan, Meckenheim, *XX.XX.XXXX, ei…
HRB 30262: STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH, Köln, Obenmarspforten 7 - 11, 50667 Köln. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Huhn, Stephan, Meckenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Dittmar, Marc, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 30262 HRB 30262: STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH, Köln, Obenmarspforten 7 - 11, 50667 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von…
HRB 30262: STEP-ANI-MOTION Studio für Computertrick GmbH, Köln, Obenmarspforten 7 - 11, 50667 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. 25.600,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nach Ergänzung des Geburtsdatums von Amts wegen weiterhin Geschäftsführer: Huhn, Stephan, Meckenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.