HRB 103981

Stemi GmbH

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eppelborn

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Registerdaten

Sitz
Eppelborn
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 62 IN 6/20 · Stemi GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 6/20
Wirksam am
27.07.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 103981
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 6/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103981 eingetragenen Stemi GmbH, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Maas

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 311.318,95 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 60.461,89 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 1 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

62 IN 6/20
Amtsgericht Saarbrücken, 27.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 62 IN 6/20 · Stemi GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 6/20
Wirksam am
20.07.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 103981
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 6/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103981 eingetragenen Stemi GmbH, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Maas

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Müller, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 1 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

62 IN 6/20
Amtsgericht Saarbrücken, 09.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 62 IN 6/20 · Stemi GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 6/20
Wirksam am
20.07.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 103981
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 6/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103981 eingetragenen Stemi GmbH, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Maas

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Müller, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Hainz, Am Markt 4, 66265 Heusweiler

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung 29.512,05 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen 7 027,47 EUR
Zwischensumme 36.539,52 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 36.539,52 EUR 6.942,51 EUR
Endbetrag 43.482,03 EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.07.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 142.165,49 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 22.701,58 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 37 Gläubigern auf 1.800,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wenn die InsVV von Regelsätzen spricht (vgl. § 2 InsVV), sind damit die Sätze gemeint, welche die Verwaltervergütung für den Fall eines sog. Regelverfahrens bestimmen. Dementsprechend bestimmt § 3 InsVV die Zu- und Abschläge bezogen auf die Regelvergütung. Das Regelverfahren ist das Normalverfahren, welches nach übereinstimmender Meinung ¿ unter Einbeziehung von objektiven und subjektiven Kriterien - wie folgt definiert wird:

Objektive Kriterien

Objektive Kriterien sind dadurch charakterisiert, dass diese Art und Umfang des Verfahrens beschreiben. Die folgenden Tatbestände beschreiben das sog. Normalverfahren:

- Dauer der Tätigkeit des Verwalters bis zu zwei Jahren,
- Aus- und Absonderungsrechte in einem Umfang von ca. 50% der Ist-Masse,
- ohne Betriebs- oder Geschäftsfortführung,
- ohne Ausarbeitung eines Insolvenzplans durch den Verwalter,
- ohne Haus- und Grundstücksverwaltung,
- ohne Übertragung des Zustellwesens,
- nicht mehr als 100 Forderungsanmeldungen zu der vom Verwalter zu führenden Tabelle,
- ohne besondere Probleme bei der Massesammlung (also nur eine Betriebsstätte, kein Auslandsvermögen,
- Vorhandensein eines ordnungsgemäßen Rechnungswesen,
- Umsatz bis zu 1,5 Mio. Euro,
- weniger als 20 Mitarbeiter,
- Einzug von bis zu 100 Forderungen und
- bis zu 300 Buchungsvorgängen in der Insolvenzbuchhaltung

Subjektive Kriterien

Die subjektiven Kriterien fassen die Tätigkeiten des Verwalters zusammen, die ihm aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zugewiesen sind und aus seiner Rechtsstellung folgen. Ob es sich dabei um höchstpersönliche oder um delegationsfähige Aufgaben handelt, ist nicht erheblich.
Dazu gehören im einzelnen:

- Inbesitznahme und Sicherung der Masse,
- Erstellung des Masseverzeichnisses und der Vermögensübersicht,
- Einrichtung einer den handels- und steuerrechtlichen Erfordernissen entsprechenden Buchhaltung,
- Entscheidung über die Fortführung des Unternehmens,
- Erstellung des Gläubigerverzeichnisses,
- Vertragsabwicklung,
- Prüfung von Anfechtungen,
- Prüfung der Fortführung von Prozessen,
- Prüfung der Forderungsanmeldungen und Tabelleneintragungen,
- Entscheidung über Aus- und Absonderungsrechte sowie
- Masseverwertung, Befriedigung der Massegläubiger und Überschussverteilung.

Daneben hat die Insolvenzordnung dem Verwalter eine Reihe von neuen Aufgaben übertragen, deren Erfüllung ebenfalls durch die Regelsätze grundsätzlich abgegolten sein soll.
Im einzelnen:

- Sachkundige Beratung der Gläubiger im Berichtstermin, wenn diese zwischen Liquidation, Sanierung des Schuldners oder übertragender Sanierung wählen sollen (§ 156 ff. InsO,
- Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters eines insolventen Unternehmens (§ 93 InsO).

Nach der Entscheidung des BGH vom 11.05.2006 (Az.: IX ZB 249/04) soll die Vergütung des Verwalters angemessen sein.

Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren und dem Umstand, dass der Verwalter bereits während des Eröffnungsverfahrens als vorläufiger Insolvenzverwalter mit der Sache befasst war, ist die Festsetzung des 1,3-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von 29.512,05 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.06.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.

62 IN 6/20
Amtsgericht Saarbrücken, 09.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 62 IN 6/20 · Stemi GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 6/20
Wirksam am
23.06.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 103981
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 6/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103981 eingetragenen Stemi GmbH, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Maas

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Volker Müller, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen/Saar

Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 19.06.2026 wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 06.07.2026 zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.

Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.

62 IN 6/20
Amtsgericht Saarbrücken, 23.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 6/20 · Stemi GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 6/20
Wirksam am
13.06.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 103981
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 6/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103981 eingetragenen Stemi GmbH, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Maas

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

62 IN 6/20
Amtsgericht Saarbrücken, 13.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 6/20 · Stemi GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
62 IN 6/20
Wirksam am
17.11.2021
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 103981
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 62 IN 6/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 103981 eingetragenen Stemi GmbH, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Maas

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.12.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 niedergelegt.

62 IN 6/20
Amtsgericht Saarbrücken, 16.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 103981 HRB 103981: Stemi GmbH, Eppelborn, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 103981: Stemi GmbH, Eppelborn, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Neueintragungen
HRB 103981 HRB 103981: Stemi GmbH, Eppelborn, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.2017. Geschäftsanschrift: Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn. Gegenstand…
HRB 103981: Stemi GmbH, Eppelborn, Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.05.2017. Geschäftsanschrift: Im Flürchen 13, 66571 Eppelborn. Gegenstand: Erdarbeiten, Garten- Landschaftsbau, Tiefbau, Containerdienst, Vermitltungen von Baustoffen und Baustellen, Transporte im Bausektor, An- und Verkauf von Nutzfahrzeugen, Vermietungen im Bausektor. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Maas, Jürgen, Eppelborn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.