HRA 725499
SteKu UG (haftungsbeschränkt) & Co KG
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sindelfingen
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Sindelfingen
- Datenstand
- 2024-06-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-06-10 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
6 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 725499 SteKu UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Sindelfingen, Autobahnraststätte A8/A81, 71069 Sindelfingen.(Betrieb von Bundesautobahn-, Tank- und Raststätten).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Autobahnrast…
SteKu UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Sindelfingen, Autobahnraststätte A8/A81, 71069 Sindelfingen.(Betrieb von Bundesautobahn-, Tank- und Raststätten).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Autobahnraststätte A8/A81, 71069 Sindelfingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SteKu Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 734579). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Steku Gastro GmbH", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 245987) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.