HRB 9561
STEFFI-TOYS Verwaltungs-GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gewerbering Nord 10, 97359 Schwarzach a. MainGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Schwarzach a. Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 11.06.2012
- Datenstand
- 2024-02-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Paul Rolecek
Schwarzach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2024-02-03 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, deren Gegenstand die Entwicklungs-Produktion und der Vertrieb von Spielwaren, Spielgeräten und Schul- und Kindergartenmöbel ist, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma STEFFI-TOYS GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Schwarzach a. Main
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Abweisung mangels Masse IN 305/26 · STEFFI-TOYS Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Würzburg
- Insolvenzgericht
- Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 305/26
- Wirksam am
- 28.09.2026
- Registerbezug
- Würzburg, HRB 9561
In dem Verfahren über den Antrag d.
STEFFI-TOYS Verwaltungs-GmbH, Gewerbering Nord 10, 97359 Schwarzach, vertreten durch den Geschäftsführer Rolecek Paul
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9561
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Müller & Kollegen, Bahnhofstraße 17-19, 97353 Wiesentheid, Gz.: 141/26 AW09 Do
Geschäftszweig/Beschäftigung: Erwerb u.Verwaltung v. Beteiligungen, Übernahme der pers. Haftung, Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, Gegenstand die Entwicklungs-Produktion, Vertrieb v. Spielwaren, Spielgeräten, Schul- und Kindergartenmöbel
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 25.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9561 STEFFI-TOYS Verwaltungs-GmbH, Schwarzach a. Main (Gewerbering Nord 10, 97359 Schwarzach am Main). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2007. Gegenstand des Unternehmens: Der …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.