HRA 42164

Steffen Oberkehr Sanitär & Heizung e.K.

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bleichstraße 41, 55130 Mainz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mainz
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
23.05.2014
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Steffen Oberkehr

Mainz

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber handelt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-06

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 42164 HRA 42164:Steffen Oberkehr Sanitär & Heizung e.K., Mainz, Bleichstraße 41, 55130 Mainz.Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bleichstraße 41, 55130 Mainz. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Oberkehr, Steffen…
HRA 42164:Steffen Oberkehr Sanitär & Heizung e.K., Mainz, Bleichstraße 41, 55130 Mainz.Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Bleichstraße 41, 55130 Mainz. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Oberkehr, Steffen, Mainz, *XX.XX.XXXX. Die Steffen Oberkehr Sanitär & Heizung GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 41765) ist auf das Vermögen ihres Alleingesellschafters Steffen Oberkehr verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.