HRB 137138
Stefanel GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Linprunstraße 49, 80335 MünchenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- München
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 15.10.2019
- Datenstand
- 2025-10-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Massimo Tobaldo
München
einzelvertretungsberechtigtAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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HRB 271331 · Amtsgericht München
Handelsregister
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Herstellung und Vertrieb von Strickwaren, Oberbekleidungs- und Modeartikel. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte durchzuführen, welche unmittelbar oder mittelbar diesem Gegenstand dienen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 482/19 · Stefanel GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 482/19
- Wirksam am
- 06.04.2020
- Registerbezug
- München, HRB 137138
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stefanel GmbH, c/o Zürner & Collegen PartGmbB, Linprunstraße 49, 80335 München,
vertreten durch die Geschäftsführerin Cipolotti Monica,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 137138
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und
Steuerberatern mbB, Kranhaus 1 / Im Zollhafen 18, 50678 Köln,
hat der Sachwalter am 30.03.2020 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 137138 HRB 137138: Stefanel GmbH, München, Rosenheimer Str. 145b, 81671 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Linprunstraße 49, 80335 München.
HRB 137138 HRB 137138: Stefanel GmbH, München, Rosenheimer Str. 145b, 81671 München. Von Amts wegen eingetragen: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestel…
Eröffnung des Verfahrens 1542 IN 482/19 · Stefanel GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 482/19
- Wirksam am
- 06.06.2019
- Registerbezug
- München, HRB 137138
In dem Verfahren über den Antrag d.
Stefanel GmbH, Rosenheimer Straße 145 e-f, 81671 München, vertreten durch die
Geschäftsführerin Cipolotti Monica,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 137138
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und
Steuerberatern mbB, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, Gz.: 2018/15866
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 03.06.2019 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im
Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff
Nymphenburger Str. 4, 80335 München
Telefon: +49(89)12026-0
Telefax: +49(89)12026127
Email: info@gl-law.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 19.07.2019 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.08.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters,
über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157
(Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277
(Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.08.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.02.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.06.2019
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 482/19 · Stefanel GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 482/19
- Wirksam am
- 03.04.2019
- Registerbezug
- München, HRB 137138
In dem Verfahren über den Antrag d.
Stefanel GmbH, Rosenheimer Straße 145 e-f, 81671 München, vertreten durch die
Geschäftsführerin Cipolotti Monica,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 137138
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und
Steuerberatern mbB, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln,
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht München am 05.03.2019 folgenden
Beschluss
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
|wird am 05.03.2019 um 13:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, § 270 a
Abs. 1 InsO.
Der Schuldnerin wird aufgegeben, dem Gericht im Abstand von 4 Wochen, beginnend
am 18.03.2019, einen Bericht über die im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung
ergriffenen Maßnahmen und über die Entwicklung der Vermögenslage der
Schuldnerin vorzulegen.
|wird am 05.03.2019 um 13:00 Uhr ein vorläufiger Sachwalter bestellt, 270 a
Abs. 1 S. 2 InsO. Die Schuldnerin hat die Anträge gestellt, über ihr Vermögen
das Insolvenzverfahren zu eröffnen und Eigenverwaltung gem. § 270 InsO
anzuordnen.
Zum vorläufigen Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Str. 4, 80335 München,
Telefon: +49(89)12026-0, Telefax: +49(89)12026127, Email: info@gl-law.de.
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, §§ 270a Abs. 1 S. 2, 274 Abs. 2 S. 2, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu
prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen, §§ 270a Abs. 1 S. 2, 274 Abs. 2
S. 2 InsO.
Die Schuldnerin soll Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb gehören, nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters
eingehen (§§ 270 a Abs. 1 S. 2, 275 Abs. 1 S. 1). Auch Verbindlichkeiten, die
zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie nach Widerspruch des
vorläufigen Sachwalters nicht eingehen (§§ 270 a Abs. 1 S. 2, 275 Abs. 1 S. 2).
Der vorläufige Sachwalter ist außerdem berechtigt von der Schuldnerin zu
verlangen, dass Zahlungen nur vom vorläufigen Sachwalter geleistet oder
entgegengenommen werden dürfen (§§ 270 a Abs. 1 S. 1, 275 Abs. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 137138 HRB 137138: Stefanel GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 e-f, 81671 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rosenheimer Str. 145b, 81671 München.
HRB 137138 HRB 137138: Stefanel GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 e-f, 81671 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Cipolotti, Monica, Treviso / Italien, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Tobaldo, Massimo, Mü…
HRB 137138 HRB 137138: Stefanel GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 e-f, 81671 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Thomé-Goemann, Heike, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Cipolotti, Monica, Treviso / I…
HRB 137138 HRB 137138:Stefanel GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 e-f, 81671 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Marotta, Dario, Kaarst, *XX.XX.XXXX.
HRB 137138 HRB 137138:Stefanel GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 e-f, 81671 München.Bestellt: Geschäftsführer: Thomé-Goemann, Heike, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis geändert, nun: …
HRB 137138 Stefanel GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 e-f, 81671 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tobaldo, Massimo, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Marotta, Dario, Kaarst, *XX.XX.XXXX.
HRB 137138 Stefanel GmbH, München, Rosenheimer Str. 145 e-f, 81671 München.Geschäftsanschrift: Rosenheimer Str. 145 e-f, 81671 München.
HRB 137138 Stefanel GmbH, München (Taunusstr. 49, 80807 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fuchs, Christof, Ismaning, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.