HRB 25079

Stefan Mätzold Bedachungen UG(haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Frankenstraße 152, 90461 Nürnberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nürnberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
08.07.2024
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Mathias Mätzold

Neunkirchen a. Brand

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Geschäftsanschrift

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Gegenstand des Unternehmens

Ausführung von Dacharbeiten aller Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 534/24 · Stefan Mätzold Bedachungen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 534/24
Wirksam am
25.07.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 25079
IN 534/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Stefan Mätzold Bedachungen UG (haftungsbeschränkt),
Frankenstraße 152, 90461 Nürnberg,

vertreten durch den Geschäftsführer Mätzold Werner Mathias

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 25079
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans,
Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid,
Gz.: 98/24 M09 Do

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am

Mittwoch, 14.08.2024, 09:00 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg,

um Zustimmung zu folgenden Punkten:

|Die Gläubigerversammlung wird nach § 157 InsO darum gebeten, der endgültigen
Stilllegung des Betriebs der Schuldnerin rückwirkend zum Tag der Verfahrenseröffnung am 01.07.2024 zuzustimmen.

|Die Gläubigerversammlung wird nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO darum gebeten, dem
Abschluss der Vergleichsvereinbarung mit Herrn Stefan Mätzold vom 16.07.2024
zuzustimmen. Diese kann bei Gericht eingesehen werden.

|Sollte die Gläubigerversammlung die Zustimmung zum Abschluss des Vergleichs mit
Herrn Stefan Mätzold nicht erteilen, wird vorsorglich darum gebeten, der Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert gegen Herrn Stefan Mätzold zuzustimmen, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.

|Es wird beantragt, als Hinterlegungsstelle die HypoVereinsbank AG beibehalten zu können.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 534/24 · Stefan Mätzold Bedachungen UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 534/24
Wirksam am
01.07.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 25079
IN 534/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Stefan Mätzold Bedachungen UG (haftungsbeschränkt),
Frankenstraße 152, 90461 Nürnberg,

vertreten durch den Geschäftsführer Mätzold Werner Mathias

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 25079
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Müller Hans,
Bahnhofstraße 17 - 19, 97353 Wiesentheid,
Gz.: 98/24 M09 Do

Geschäftszweig/Beschäftigung: Ausführung von Dacharbeiten aller Art

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2024 um 09.30 Uhr eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Alexander Bergfeld
Oedenberger Straße 159, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)59059400
Telefax: +49(911)59059405
Email: info@ra-bergfeld.de

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Mittwoch, 14.08.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:

Zustimmung zur Anhängigmachung von Rechtsstreiten mit erheblichen Gegenstandswert gegen die Herrn Stefan Mätzold und Mathias Mätzold wegen der im Raum stehenden, oben geschilderten Ersatzansprüche der Schuldnerin bzw. Ermächtigung, zur Beilegung oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreite Vergleiche schließen zu können.

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Mittwoch, 14.08.2024, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 30.04.2024 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25079 HRB 25079: Stefan Mätzold Bedachungen UG(haftungsbeschränkt), Nürnberg, Frankenstraße 152, 90461 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mätzold, Stefan Mathias, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsf…
HRB 25079: Stefan Mätzold Bedachungen UG(haftungsbeschränkt), Nürnberg, Frankenstraße 152, 90461 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mätzold, Stefan Mathias, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Mätzold, Mathias, Neunkirchen a. Brand, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 25079 Stefan Mätzold Bedachungen UG(haftungsbeschränkt), Nürnberg, Frankenstraße 152, 90461 Nürnberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2009. Geschäftsanschrift: Frankenstraße 15…
Stefan Mätzold Bedachungen UG(haftungsbeschränkt), Nürnberg, Frankenstraße 152, 90461 Nürnberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2009. Geschäftsanschrift: Frankenstraße 152, 90461 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Dacharbeiten aller Art. Stammkapital: 1,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Mätzold, Stefan Mathias, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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