HRB 30155

Stecher Fahrbahn-Markierung Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Liebenau

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Registerdaten

Sitz
Liebenau
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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HRB 30155 HRB 30155: Stecher Fahrbahn-Markierung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Liebenau, Beckebohnen 15, 31618 Liebenau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvert…
HRB 30155: Stecher Fahrbahn-Markierung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Liebenau, Beckebohnen 15, 31618 Liebenau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2018 mit der Rohrberg Fahrbahnmarkierungen GmbH mit Sitz in Dessau-Roßlau (Amtsgericht Stendal, HRB 11343) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 30155 Stecher Fahrbahn-Markierung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Liebenau, Beckebohnen 15, 31618 Liebenau. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer…
Stecher Fahrbahn-Markierung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Liebenau, Beckebohnen 15, 31618 Liebenau. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer III (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Sander Fahrbahnmarkierung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Marklohe (Amtsgericht Walsrode HRB 30591) beschlossen. 156.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2011 mit der Sander Fahrbahnmarkierung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Marklohe (Amtsgericht Walsrode HRB 30591) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 30155 Stecher Fahrbahn-Markierung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Liebenau, Beckebohnen 15, 31618 Liebenau. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.08.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 250.000,00) auf…
Stecher Fahrbahn-Markierung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Liebenau, Beckebohnen 15, 31618 Liebenau. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.08.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 250.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 127.822,98 um EUR 2.177,02 auf EUR 130.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in Ziffer III. (Stammkapital) und Ziffer V. (Gesellschafterversammlung) zu ändern. Geschäftsanschrift: Beckebohnen 15, 31618 Liebenau. Bestellt als Geschäftsführer: Sander, Annemarie, Marklohe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

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