HRB 1723

Staudt Lithographie GmbH

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bochum

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Registerdaten

Sitz
Bochum
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Staudt Lithographie Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bochum

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IN 595/24 · Staudt Lithographie GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 595/24
Wirksam am
01.10.2025
Registerbezug
Bochum, HRB 1723
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 595/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 1723 eingetragenen Staudt Lithographie GmbH, Kohlenstr. 34, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Dienstbier, Brinkmannstr. 16, 44799 Bochum

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 Bochum wie folgt festgesetzt:

Vergütung xx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xx EUR
Zwischensumme xx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 15.913,11 EUR xx EUR
Endbetrag xx EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 01.08.2024 bis zum 01.10.2024 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 74.063,78 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xx EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung von 25 % auf 65 % des Regelsatzes und damit auf den Betrag von xx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.05.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.

80 IN 595/24
Amtsgericht Bochum, 30.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 80 IN 595/24 · Staudt Lithographie GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 595/24
Wirksam am
28.07.2025
Registerbezug
Bochum, HRB 1723
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 595/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 1723 eingetragenen Staudt Lithographie GmbH, Kohlenstr. 34, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Dienstbier, Brinkmannstr. 16, 44799 Bochum

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

Die Durchführung des Schlusstermins für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.09.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung nebst allen Anlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 aus.

80 IN 595/24
Amtsgericht Bochum, 28.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 595/24 · Staudt Lithographie GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 595/24
Wirksam am
04.12.2024
Registerbezug
Bochum, HRB 1723
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 595/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 1723 eingetragenen Staudt Lithographie GmbH, Kohlenstr. 34, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Dienstbier, Brinkmannstr. 16, 44799 Bochum

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 07.01.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO); hier: Erfolgte Veräußerung des Geschäftsbetriebs.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 28.11.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
HINWEIS:
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 595/24
Amtsgericht Bochum, 03.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 595/24 · Staudt Lithographie GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 595/24
Wirksam am
02.10.2024
Registerbezug
Bochum, HRB 1723
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 595/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 1723 eingetragenen Staudt Lithographie GmbH, Kohlenstr. 34, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Dienstbier, Brinkmannstr. 16, 44799 Bochum

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 10.12.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

80 IN 595/24
Bochum, 01.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 595/24 · Staudt Lithographie GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 595/24
Wirksam am
01.08.2024
Registerbezug
Bochum, HRB 1723
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 595/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 1723 eingetragenen Staudt Lithographie GmbH, Kohlenstr. 34, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Dienstbier, Brinkmannstr. 16, 44799 Bochum

ist am 01.08.2024, um 12:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi, Wittener Str. 56, 44789 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 595/24
Amtsgericht Bochum, 01.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1723 HRB 1723:Staudt Lithographie GmbH, Bochum, Kohlenstraße 34, 44795 Bochum.Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Rudenhaus, Oliver, Essen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Schimankowitz, Christ…
HRB 1723:Staudt Lithographie GmbH, Bochum, Kohlenstraße 34, 44795 Bochum.Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Rudenhaus, Oliver, Essen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Schimankowitz, Christa, Hattingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1723 HRB 1723:Staudt Lithographie GmbH, Bochum, Kohlenstraße 34, 44795 Bochum.Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Verfügung über Geschäftsanteile, Te…
HRB 1723:Staudt Lithographie GmbH, Bochum, Kohlenstraße 34, 44795 Bochum.Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Veränderungen
HRB 1723 Staudt Lithographie GmbH, Bochum, Kohlenstraße 34, 44795 Bochum. Prokura erloschen: Dienstbier, Klaus, Bochum, *XX.XX.XXXX.
Staudt Lithographie GmbH, Bochum, Kohlenstraße 34, 44795 Bochum. Prokura erloschen: Dienstbier, Klaus, Bochum, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1723 Staudt Lithographie GmbH, Bochum, Kohlenstraße 35, 44795 Bochum.berichtigend eingetragen Geschäftsanschrift: Kohlenstraße 34, 44795 Bochum.
Staudt Lithographie GmbH, Bochum, Kohlenstraße 35, 44795 Bochum.berichtigend eingetragen Geschäftsanschrift: Kohlenstraße 34, 44795 Bochum.
Veränderungen
HRB 1723 Staudt Lithographie GmbH, Bochum, Kohlenstr. 34, 44795 Bochum.Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 5 (Vertretung, Geschäftsführung) und 22 (Beirat)…
Staudt Lithographie GmbH, Bochum, Kohlenstr. 34, 44795 Bochum.Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 5 (Vertretung, Geschäftsführung) und 22 (Beirat) beschlossen. Geschäftsanschrift: Kohlenstraße 35, 44795 Bochum. Bestellt als Geschäftsführer: Dienstbier, Klaus, Bochum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Staudt, Dietmar, Kaufmann, Bochum, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hartmann, Sabine, Witten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1723 Staudt Lithographie GmbH, Bochum (Kohlenstr. 34, 44795 Bochum). Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlosen.
Staudt Lithographie GmbH, Bochum (Kohlenstr. 34, 44795 Bochum). Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlosen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.