HRB 13550

STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Großräschen

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Registerdaten

Sitz
Großräschen
Datenstand
2024-04-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-03

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 307/18
Wirksam am
17.04.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 13550
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 123.473,86 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 13. April 2026, 63 IN 307/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 307/18
Wirksam am
17.04.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 13550
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 257.506,38 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden folgende Zuschläge festgesetzt: 40 % wegen Arbeitnehmerangelegenheiten. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 13. April 2026, 63 IN 307/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 307/18
Wirksam am
17.04.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 13550
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 13550 CB), Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von elektrotechn. Baugruppen, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen, eingetragener Sitz: Großräschen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kehrel, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 13. April 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Freitag, 5. Juni 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 1.393.387,83 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 199.884,68 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 13. April 2026, 63 IN 307/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 307/18
Wirksam am
20.01.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 13550
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 25. Februar 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 30. Dezember 2025, Az.: 63 IN 307/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 307/18
Wirksam am
20.09.2022
Registerbezug
Cottbus, HRB 13550
In dem Insolvenzverfahren der STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 13550 CB), Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen hat das Insolvenzgericht Herr Rechtsanwalt Dr. Tim Brune, Königstr. 17, 01097 Dresden zum neuen Insolvenzverwalter bestellt. Die bisherige Insolvenzverwalterin ist verstorben.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, den 5. August 2022 , Az.: 63 IN 307/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 307/18
Wirksam am
07.12.2018
Registerbezug
Cottbus, HRB 13550
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARZ Bordnetze GmbH
Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Woschkower
Weg 10, 01983 Großräschen, ist am 04.12.2018 bei Gericht die Anzeige des
Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210
InsO).Cottbus, den 5. Dezember 2018, 63 IN 307/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 307/18
Wirksam am
30.11.2018
Registerbezug
Cottbus, HRB 13550
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARZ Bordnetze GmbH
Street-building Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Woschkower
Weg 10, 01983 Großräschen, wurde am 29.11.2018, um 14:26 Uhr, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt die
Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 17, 01097 Dresden. Forderungen der
Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.01.2019 unter Beachtung des § 174 InsO beim
Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden
spätestens ab dem 14.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5
Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die
angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts
des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist
am Mittwoch, 30. Januar 2019, 10:00 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130). Der Termin
dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des
Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die
Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung
der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss, die Ermächtigung der
Insolvenzverwalterin gem. § 160 InsO, ohne Einholung jeweils weiterer
Zustimmungen der Gläubigerversammlung zukünftig Rechtshandlungen vorzunehmen,
die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, insbesondere die
klageweise Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte, u. a., aber nicht
begrenzt auf Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung und
gesellschaftsrechtlichen Handlungen sowie der Abschluss eines Vergleichs oder
Schiedsvertrages im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen
Ausei-nandersetzung bezüglich der vorstehenden Ansprüche mit einem Dritten. Ist
die Gläu-bigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der
Beschluss-fassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen
festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§
179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei
Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes
Cottbus sicher-heitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden
Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise
ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines
EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich.
Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 30. November 2018, Az.:
63 IN 307/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 307/18
Wirksam am
26.11.2018
Registerbezug
Cottbus, HRB 13550
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling
Zero-Emission (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 13550 CB), vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Dr.-Ing. Andreas Kehrel, Woschkower Weg 10,
01983 Großräschen, Schuldnerin, ist heute, am 26.11.2018, um 10.55 Uhr Frau
Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 17, 01097 Dresden
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt
angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO
binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens
zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die
vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus,
Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde
kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt
werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 26.11.2018, 63 IN 307/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 13550 CB HRB 13550 CB: STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Großräschen, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen. Name der Firma: STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Tr…
HRB 13550 CB: STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Großräschen, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen. Name der Firma: STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission; Sitz der Firma: Großräschen; Geschäftsanschrift: Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen; Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von elektrotechnischen und elektronischen Baugruppen und Verkabelungen, elektrischen und elektronischen Steuerungen und Geräten aller Art, ferner auch die Herstellung und der Vertrieb von Kabeln, Leitungen, Kabelgarnituren sowie von Sondermaschinen und Handhabungsvorrichtungen jeder Art und Ausführung im Bereich der Elektrotechnik und Elektronik. Die Gesellschaft entwickelt, fertigt und handelt mit Bordnetzen - sowie Komponenten von diesen - für Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen aus den folgenden Anwendungsbereichen Streetbuilding, Transportation, Agriculture, Recycling, Zero-Emission (E-Mobilität). Des Weiteren entwickelt, fertigt und handelt die Gesellschaft mit Hard- und Software für die o.a. Anwendungsbereiche. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Dr.-Ing. Kehrel, Andreas, *XX.XX.XXXX, Großräschen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.04.2018

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.