HRB 13550
STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Großräschen
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Registerdaten
- Sitz
- Großräschen
- Datenstand
- 2024-04-03
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 307/18
- Wirksam am
- 17.04.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 13550
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 307/18
- Wirksam am
- 17.04.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 13550
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 307/18
- Wirksam am
- 17.04.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 13550
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 307/18
- Wirksam am
- 20.01.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 13550
AG Cottbus, den 30. Dezember 2025, Az.: 63 IN 307/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 307/18
- Wirksam am
- 20.09.2022
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 13550
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, den 5. August 2022 , Az.: 63 IN 307/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 307/18
- Wirksam am
- 07.12.2018
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 13550
Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Woschkower
Weg 10, 01983 Großräschen, ist am 04.12.2018 bei Gericht die Anzeige des
Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210
InsO).Cottbus, den 5. Dezember 2018, 63 IN 307/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Eröffnung des Verfahrens 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 307/18
- Wirksam am
- 30.11.2018
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 13550
Street-building Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Woschkower
Weg 10, 01983 Großräschen, wurde am 29.11.2018, um 14:26 Uhr, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt die
Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 17, 01097 Dresden. Forderungen der
Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.01.2019 unter Beachtung des § 174 InsO beim
Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden
spätestens ab dem 14.01.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5
Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die
angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts
des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist
am Mittwoch, 30. Januar 2019, 10:00 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130). Der Termin
dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des
Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die
Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung
der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss, die Ermächtigung der
Insolvenzverwalterin gem. § 160 InsO, ohne Einholung jeweils weiterer
Zustimmungen der Gläubigerversammlung zukünftig Rechtshandlungen vorzunehmen,
die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind, insbesondere die
klageweise Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte, u. a., aber nicht
begrenzt auf Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung und
gesellschaftsrechtlichen Handlungen sowie der Abschluss eines Vergleichs oder
Schiedsvertrages im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen
Ausei-nandersetzung bezüglich der vorstehenden Ansprüche mit einem Dritten. Ist
die Gläu-bigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der
Beschluss-fassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen
festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§
179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei
Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes
Cottbus sicher-heitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden
Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise
ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines
EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich.
Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 30. November 2018, Az.:
63 IN 307/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 307/18 · STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 307/18
- Wirksam am
- 26.11.2018
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 13550
STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling
Zero-Emission (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 13550 CB), vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Dr.-Ing. Andreas Kehrel, Woschkower Weg 10,
01983 Großräschen, Schuldnerin, ist heute, am 26.11.2018, um 10.55 Uhr Frau
Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Königstraße 17, 01097 Dresden
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt
angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO
binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens
zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die
vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus,
Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde
kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt
werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 26.11.2018, 63 IN 307/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13550 CB HRB 13550 CB: STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Transportation Agriculture Recycling Zero-Emission, Großräschen, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen. Name der Firma: STARZ Bordnetze GmbH Streetbuilding Tr…
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Dr.-Ing. Kehrel, Andreas, *XX.XX.XXXX, Großräschen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.04.2018
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.