HRB 208519

STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Steyerberg

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Registerdaten

Sitz
Steyerberg
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 46/23 · STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 46/23
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 208519
15 IN 46/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Sarninghäuser Str. 47-49, 31595 Steyerberg (AG Walsrode, HRB 208519), vertr. d.: 1. Mouin Hammoud, Sarninghäuser Straße 47-49, 31595 Steyerberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Termin dient der Prüfung ggfs. nachträglich angemeldeter Forderungen, Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .

Stellungnahmen, Einwendungen und Anträge zu den o.g. Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum 21.09.2026 vorzubringen.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Syke, 22.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 46/23 · STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 46/23
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 208519
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Sarninghäuser Str. 47-49, 31595 Steyerberg (AG Walsrode, HRB 208519), vertr. d.: 1. Mouin Hammoud, Sarninghäuser Straße 47-49, 31595 Steyerberg, (Geschäftsführer), soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 19.385,96 €. Hinzukommen evtl. weitere Zinsen. Für die Verteilung sind zunächst die weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens, Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 1.134.497,82 € zu berücksichtigen.
Eine Verteilung findet mangels ausreichender Masse nicht statt. Das Schlussverzeichnis liegt für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Syke aus. Auf die Fristen der §§ 189, 194 InsO wird verwiesen. Angezeigt durch Rechtsanwalt Michael Busching als Insolvenzverwalter
Amtsgericht Syke, den 22.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 46/23 · STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 46/23
Wirksam am
25.06.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 208519
15 IN 46/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Sarninghäuser Str. 47-49, 31595 Steyerberg (AG Walsrode, HRB 208519), vertr. d.: 1. Mouin Hammoud, Sarninghäuser Straße 47-49, 31595 Steyerberg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Busching festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Syke eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 25 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.01.2026 , ergänzt am 23.06.2026, beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 28.011,79 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 3.299,79 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 31.311,58 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters wird gemäß § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen. Nach § 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung durch Zuschläge zu erhöhen oder durch Abschläge zu vermindern, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand, (Haarmeyer/Mock, 5. Auflage, § 3 InsVV, Rdn. 9; siehe BGH, Beschluss vom 08.03.2012, IX ZB 162/11).
Das Gericht hält in diesem Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dieses Verfahrens einen Gesamtzuschlag in Höhe von 25 % für angemessen. Der Insolvenzverwalter hat in seinem Antrag ausführlich dargelegt, dass die ungeordnete und mangelhafte Buchhaltung zu einer erheblichen Mehrarbeit als in vergleichbaren Fällen geführt hat. Es gehört zwar zu den in jedem Insolvenzverfahren anfallenden Tätigkeiten des Insolvenzverwalters, die Buchhaltung des Schuldners zu sichten und daraus erkennbare Ansprüche zu ermitteln und durchzusetzen. Eine unvollständige oder unzureichende Buchhaltung kann jedoch einen Zuschlag rechtfertigen, wenn nicht lediglich kleinere Mängel vorliegen. Das ist hier der Fall. So wurden insgesamt 50 Ordner ohne Sortierung vorgefunden. Diese Ordner mussten gesichtet und erfasst werden. Eingangs- und Ausgangsrechnungen waren zwar getrennt sortiert, jedoch Personalunterlagen fanden sich in verschiedenen Ordnern ohne klar erkennbare Grundstrukturen. Auch waren verschiedenen Kunden in gesonderten Ordnern abgelegt, so dass ein Jahresüberblick ebenfalls die Durchsicht mehrerer Ordner nötig machte. Da ein EDV-System fehlte, mussten sämtliche Ordner manuell Blatt für Blatt auf Schriftverkehr und Rechnungen hin durchsucht werden, um offene Debitorenforderungen zu identifizieren. Zudem war ein erheblicher Teil der Korrespondenz in arabischer und englischer Sprache verfasst, was eine Identifikation nachvollziehbar deutlich erschwerte. Zu den Einzelheiten wird auf den Antrag Bezug genommen. Der beantragte Zuschlag ist auch in der Gesamtbetrachtung angemessen.

IV.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 24.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 46/23 · STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 46/23
Wirksam am
15.06.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 208519
15 IN 46/23 Insolvenzverfahren STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Sarninghäuser Str. 47-49, 31595 Steyerberg (AG Walsrode, HRB 208519), vertr. d.: 1. Mouin Hammoud, Sarninghäuser Straße 47-49, 31595 Steyerberg, (Geschäftsführer),. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.07.2026 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 12.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 46/23 · STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 46/23
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 208519
15 IN 46/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Sarninghäuser Str. 47-49, 31595 Steyerberg (AG Walsrode, HRB 208519), vertr. d.: 1. Mouin Hammoud, 27232 Sulingen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Der Insolvenzverwalter hat einen Gesamtzuschlag in Höhe von 25% (ungeordnete Buchhaltung) bei einer Berechnungsgrundlage von 31.311,58 € geltend gemacht. Den Gläubigern wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Syke, 02.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 46/23 · STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 46/23
Wirksam am
25.05.2023
Registerbezug
Walsrode, HRB 208519
15 IN 46/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Sarninghäuser Str. 47-49, 31595 Steyerberg (AG Walsrode, HRB 208519), vertr. d.: Mouin Hammoud, 27232 Sulingen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 24.05.2023 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Syke, 25.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 15 IN 46/23 · STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH · Insolvenzgericht Syke
Insolvenzgericht
Syke
Aktenzeichen
15 IN 46/23
Wirksam am
24.04.2023
Registerbezug
Walsrode, HRB 208519
15 IN 46/23: Über das Vermögen der STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Sarninghäuser Str. 47-49, 31595 Steyerberg (AG Walsrode, HRB 208519), vertr. d.: Mouin Hammoud, 27232 Sulingen, (Geschäftsführer), ist am 18.04.2023 um 14:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Busching, ECOVIS Insolvenz u. Sanierungs AG, Berliner Allee 19, 30175 Hannover, Tel.: 0511-999948-0, Fax: 0511-999948-9.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.07.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 21.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 208519 HRB 208519: STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Steyerberg, Sarninghäuser Straße 47-49, 31595 Steyerberg. Prokura erloschen: Stobbe, Olga, Stemwede-Oppendorf, *XX.XX.XXXX; Thate, Reinhold, Osnabr…
HRB 208519: STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Steyerberg, Sarninghäuser Straße 47-49, 31595 Steyerberg. Prokura erloschen: Stobbe, Olga, Stemwede-Oppendorf, *XX.XX.XXXX; Thate, Reinhold, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 208519 HRB 208519: STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Steyerberg, Sarninghäuser Straße 47-49, 31595 Steyerberg. Einzelprokura: Thate, Reinhold, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 208519: STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Steyerberg, Sarninghäuser Straße 47-49, 31595 Steyerberg. Einzelprokura: Thate, Reinhold, Osnabrück, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 208519 HRB 208519: STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Steyerberg, Sarninghäuser Straße 47-49, 31595 Steyerberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2020. Geschäftsansc…
HRB 208519: STARTEX Textilrecycling Import und Export GmbH, Steyerberg, Sarninghäuser Straße 47-49, 31595 Steyerberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2020. Geschäftsanschrift: Sarninghäuser Straße 47-49, 31595 Steyerberg. Gegenstand: Der An- und Verkauf, die Verwertung, die Behandlung und die Sortierung von gebrauchten Bekleidungsgegenständen und Schuhen sowie der Import und Export von Waren aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hammoud, Mouin, Sulingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Stobbe, Olga, Stemwede-Oppendorf, *XX.XX.XXXX.

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