HRB 205913
Start-Packaging UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kalefeld
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Kalefeld
- Datenstand
- 2024-03-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-20 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Abweisung mangels Masse 8 IN 42/24 · Start-Packaging UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 42/24
- Wirksam am
- 18.03.2025
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 205913
8 IN 42/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Start-Packaging UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Herrn Norbert Jacobsen, Gänseplan 10, 37589 Kalefeld (AG Göttingen, HRB 205913), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.03.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Osterode am Harz eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Osterode am Harz an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 13.03.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-osterode.niedersachsen.de
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Das Hauptgebäude des Amtsgerichts Osterode am Harz verfügt nicht über einen barrierefreien Gebäudezugang.
Falls Sie körperlich beeinträchtigt sind und Hilfe benötigen, setzen Sie sich bitte vorab mit den Gerichtswachtmeistern unter der Tel.-Nr. 05522 / 5002 0 in Verbindung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Osterode am Harz eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Osterode am Harz an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 13.03.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-osterode.niedersachsen.de
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Das Hauptgebäude des Amtsgerichts Osterode am Harz verfügt nicht über einen barrierefreien Gebäudezugang.
Falls Sie körperlich beeinträchtigt sind und Hilfe benötigen, setzen Sie sich bitte vorab mit den Gerichtswachtmeistern unter der Tel.-Nr. 05522 / 5002 0 in Verbindung.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205913 HRB 205913: Start-Packaging UG (haftungsbeschränkt), Kalefeld, Gänseplan 10, 37589 Kalefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2020. Geschäftsanschrift: Gänseplan 10, 3758…
HRB 205913: Start-Packaging UG (haftungsbeschränkt), Kalefeld, Gänseplan 10, 37589 Kalefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2020. Geschäftsanschrift: Gänseplan 10, 37589 Kalefeld. Gegenstand: Entwickeln von Glasbehältern, Handel mit Behälterglas sowie Trinkgläsern von verschiedenen Herstellern, Zubehör wie Verschlüssen, Stopfen, Korken, Ausgießern, Holzboxen, Pappkartons für Glasbehälter sowie die Dekoration von Gläsern und Glasbehältern. Stammkapital: 300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Jacobsen, Norbert, Kalefeld, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.