HRB 10741
Starke Objekteinrichtungen GmbH
aktuell 26 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Neusalzaer Str. 2, 02708 SchönbachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Schönbach
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 14.06.2024
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Planung, Herstellung und/oder Vertrieb sowie Lieferung und Montage von Objekteinrichtungen einschließlich der mit den Objekteinrichtungen verbundenen Randsortimente, Herstellung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art sowie Lieferung und Montage von Einrichtungsgegenständen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 1485/22 · Starke Objekteinrichtungen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1485/22
- Wirksam am
- 10.11.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10741
Aktenzeichen: 557 IN 1485/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starke Objekteinrichtungen GmbH, Neusalzaer Straße 2, 02708 Schönbach, Amtsgericht Dresden , HRB 10741
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Große
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d.
Zustimmung zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsvorschlag der Eheleute Starke in Höhe von 22.484,74 EUR zur Abgeltung der Masseansprüche gegen Herrn Torsten Starke beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 02.12.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 1485/22 · Starke Objekteinrichtungen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1485/22
- Wirksam am
- 02.01.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10741
Aktenzeichen: 557 IN 1485/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starke Objekteinrichtungen GmbH, Neusalzaer Straße 2, 02708 Schönbach, Amtsgericht Dresden , HRB 10741
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Große
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d.
Zustimmung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit der bewidata Unternehmensberatung & edv-Service GmbH zur Abgeltung der streitigen Anfechtungsansprüche gegen Zahlung eines Betrages von 250.000,00 EUR an die Insolvenzmasse
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 30.01.2024, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 557 IN 1485/22 · Starke Objekteinrichtungen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1485/22
- Wirksam am
- 01.12.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10741
Aktenzeichen: 557 IN 1485/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starke Objekteinrichtungen GmbH, Neusalzaer Straße 2, 02708 Schönbach, Amtsgericht Dresden , HRB 10741
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Köhler
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Große
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagenpauschale zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 29.11.2023 festgesetzt. Dem vorläufigen Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.
Der Wert des verwalteten Vermögens betrug 5.085.521,33 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Der Bruchteil von 25 % des Regelsatzes als Vergütung für den vorläufigen Verwalter wurde um 110 % auf 135 % aus folgenden Gründen erhöht: Betriebsfortführung von ca. 2 Monaten, Zustimmungsvorbehalt, Arbeitnehmerangelegenheiten und Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für ca. 120 Arbeitnehmer, Einleitung von Sanierungsmaßnahmen und Planung für das eröffnete Verfahren, Bemühungen um übertragende Sanierung, Zusammenarbeit mit vorläufigem Gläubigerausschuss.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 1485/22 · Starke Objekteinrichtungen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1485/22
- Wirksam am
- 15.11.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10741
Aktenzeichen: 557 IN 1485/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starke Objekteinrichtungen GmbH, Neusalzaer Straße 2, 02708 Schönbach, Amtsgericht Dresden , HRB 10741
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Köhler
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Große
Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen mit Beschluss vom 25.10.2023 gemäß §§ 17, 18 InsVV festgesetzt. Der festgesetzte Betrag ist aus der Insolvenzmasse zu zahlen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 1485/22 · Starke Objekteinrichtungen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1485/22
- Wirksam am
- 20.09.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10741
Aktenzeichen: 557 IN 1485/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starke Objekteinrichtungen GmbH, Neusalzaer Straße 2, 02708 Schönbach, Amtsgericht Dresden , HRB 10741
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Köhler
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Große
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d.
Zustimmung zur Verwertungsvereinbarung zwischen der Insolvenzmasse und den beteiligten Sicherungsgläubigern (einerseits Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien eG sowie andererseits BEWIDATA Unternehmensberatung und EDV-Service GmbH)
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 10.10.2023, 09:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 557 IN 1485/22 · Starke Objekteinrichtungen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1485/22
- Wirksam am
- 01.12.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10741
Aktenzeichen: 532/557 IN 1485/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starke Objekteinrichtungen GmbH, Neusalzaer Straße 2, 02708 Schönbach, Amtsgericht Dresden , HRB 10741
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Köhler
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Große
- wurde am 01.12.2022 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@andrespartner.de Telefon geschäftlich: 0351 44282800 Telefax: 0351 44282801
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 01.02.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 01.03.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Mittwoch, 01.03.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 1485/22 · Starke Objekteinrichtungen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1485/22
- Wirksam am
- 02.11.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10741
Aktenzeichen: 532 IN 1485/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Starke Objekteinrichtungen GmbH, Neusalzaer Straße 2, 02708 Schönbach, Amtsgericht Dresden , HRB 10741
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Köhler
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Große
ergeht am 01.11.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1.Alt. in Erweiterung der mit Beschluss vom 06.10.2022 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Zustimmungserfordernis nunmehr
heute um 16.00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Verfügungsbefugnis
angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis wird bestellt Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden (www.andrespartner.de)
2. Gegen die Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Der Schuldnerin und ihren Organen wird verboten, über das Vermögen der Schuldnerin zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs.2 Nr.2 1.Alt. InsO). Hierdurch ist der Schuldnerin und ihren Organen untersagt, über Vermögensgegenstände der Schuldnerin zu verfügen, insbesondere diese zu veräußern oder zu belasten, Forderungen einzuziehen oder abzutreten. Nach Erlass dieses Beschlusses getroffenen Verfügungen der Schuldnerin sind unwirksam. Die Verwaltungs-und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er hat das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Unternehmen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen.
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs.3 InsO beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, mit Ausnahme der Zustellungen an den Schuldner.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 1485/22 · Starke Objekteinrichtungen GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 1485/22
- Wirksam am
- 07.10.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10741
Aktenzeichen: 532 IN 1485/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Starke Objekteinrichtungen GmbH, Neusalzaer Straße 2, 02708 Schönbach, Amtsgericht Dresden , HRB 10741
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Köhler
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Große
- wurde am 06.10.2022 um 18.30 Uhr Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@andrespartner.de, Website www.andrespartner.de, Telefon geschäftlich 0351 44282800, Telefax 0351 44282801 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
ist der vorläufige Insolvenzverwalter Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@andrespartner.de, Website www.andrespartner.de, Telefon geschäftlich 0351 44282800, Telefax 0351 44282801 ermächtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Banken, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einzuholen. Der Schuldner hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 3 InsO).
ist der vorläufige Insolvenzverwalter Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@andrespartner.de, Website www.andrespartner.de, Telefon geschäftlich 0351 44282800, Telefax 0351 44282801 ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin, insbesondere auch Bankguthaben, auf ein für die vorläufige Insolvenzmasse einzurichtendes offenes Treuhandkonto einzuziehen. Eingehende Gelder dürfen für die Fortführung des Unternehmens entnommen werden, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit an Forderungen Sicherungsrechte Dritter bestehen, dürfen diese Forderungen nur auf ein gesondert zu Gunsten der Aus- und Absonderungsberechtigten einzurichtendes offenes Treuhandkonto eingezogen und müssen von der vorläufigen Insolvenzmasse unterscheidbar verwahrt werden (BGH, Urteil vom 24.01.2019, IX ZR 110/17). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Das Recht zur Ausübung der Arbeitgeberbefugnis verbleibt bei der
Schuldnerin. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde der Schuldnerin verboten, über Gegenstände der schuldnerischen Vermögensmasse zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10741 HRB 10741: Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Bestellt: Geschäftsführer: Köhler, Michael, Schönbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, i…
HRB 10741 HRB 10741: Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gerstenberg, Katja, Wilthen OT Irgersdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 10741 HRB 10741: Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Bestellt: Geschäftsführer: Große, Patrick, Löbau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Nam…
HRB 10741 HRB 10741: Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Große, Patrick, Löbau, *XX.XX.XXXX…
HRB 10741 HRB 10741: Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schreyer, David, Hohendubrau OT Weigersdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 10741 HRB 10741: Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 945.000,00 EUR auf 1.000.000,00 E…
HRB 10741 HRB 10741: Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 55.000,00 EUR z…
HRB 10741 HRB 10741: Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Bestellt: Geschäftsführer: Schreyer, David, Hohendubrau OT Weigersdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mi…
HRB 10741 HRB 10741: Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reineke, Stefan, Dresden, *XX.XX.XXXX. Wohnort von Amts wegen berichtigt: Geschäftsf…
HRB 10741 HRB 10741: Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Bestellt: Geschäftsführer: Reineke, Stefan, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im …
HRB 10741 HRB 10741: Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Starke, Torsten, Schönbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Gerstenberg, Kat…
HRB 10741 Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Starke, Uwe, Beiersdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 10741 Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach. Prokura erloschen: Krause, Marco, Schirgiswalde, *XX.XX.XXXX.
HRB 10741 Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach.Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2010 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegens…
HRB 10741 Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, (Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach).Prokura erloschen: Richter, Thomas, Beiersdorf, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem ande…
HRB 10741 Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach, (Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach).Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit gemäß Spaltungs- und Überna…
HRB 10741 Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach (Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gerstenberg, Katja, Elstra, *XX.XX.XXXX; Ric…
HRB 10741 Starke Objekteinrichtungen GmbH, Schönbach (Neusalzaer Str. 2, 02708 Schönbach). Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 4.435,40594 …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.