HRA 25909 HB
Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Dötlinger Str. 2-4, 28197 BremenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bremen
- Rechtsform
- 112100
- Letzte Eintragung
- 07.07.2014
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Holger Albert Stark
Hamburg
Stark Personaldienstleistungen Beteiligungs GmbH
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-23 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
5 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-25 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 523 IN 14/14 · Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 523 IN 14/14
- Wirksam am
- 26.10.2026
- Registerbezug
- Bremen, HRA 25909
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 523 IN 14/14
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG, Dötlinger Straße 2 - 4, 28197 Bremen (AG Bremen, HRA 25909),
vertreten durch:
1. Stark Personaldienstleistungen Beteiligungs GmbH, Dötlinger Straße 2 - 4, 28197 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Holger Albert Stark, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Bode, Rechtsanwälte Bode, Hochhäusler, Duwe & Partner, Langenweg 55, 26125 Oldenburg,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird dem Insolvenzverwalter gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des mit Beschluss vom 22.01.2025 festgesetzten Vorschusses in Höhe von € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt) nach Rechtskraft des Vergütungsbeschlusses aus der Insolvenzmasse anzuweisen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 766.894,21. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 122,45% geltend gemacht, und zwar in Höhe von:
-75% Grundzuschlag für die Mehrarbeit im Rahmen der vollumfänglichen Betriebsfortführung über den gesamten Zeitraum der vorläufigen Verwaltung mit einem Geschäftsbetrieb von rund 250 Mitarbeitern an verschiedenen Standorten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter bringt für diese Tätigkeit nach Vornahme einer Vergleichsberechnung einen Zuschlag von 67,45% in Ansatz.
-15% für den Mehraufwand im Zuge der ungeordnete schuldnerischen Buchhaltung, insbesondere unter Einbeziehung der großen Arbeitnehmerzahl des schuldnerischen Betriebs.
-40% für die Erschwernisse hinsichtlich der Arbeitnehmerangelegenheiten, insbesondere der Insolvenzgeldvorfinanzierung für rund 250 Arbeitnehmer.
Auf die Ausführungen des ehemaligen Insolvenzverwalters in seinem mit Datum vom 22.10.2024 eingereichten Vergütungsantrag wird insoweit Bezug genommen.
Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung wird ein Gesamtzuschlag in Höhe von 100% unter Einbeziehung vergütungsrechtlicher Delegationen, für die geleisteten Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters, als angemessen erachtet.
Es wurden demnach Gesamtabschläge in Höhe von 22,45% vorgenommen.
Der vorgenommene Abschlag ist darauf zurückzuführen, dass mit den beantragten Zuschlägen für die Betriebsfortführung und der ungeordneten schuldnerischen Buchhaltung etwaige Mehrbelastungen hinsichtlich der Arbeitnehmerangelegenheiten zumindest teilweise bereits abgegolten sind, sodass ein weiterführender Zuschlag in der beantragten Höhe nicht zum Tragen kommen kann.
Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Tätigkeiten sich in Teilbereichen in nicht unerheblicher Art und Weise überschneiden und nicht gänzlich unabhängig voneinander bewertet werden können. Des Weiteren wurde diesbezüglich die Unterstützung eines Dienstleisters in Anspruch genommen.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 523 IN 14/14 · Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 523 IN 14/14
- Wirksam am
- 26.10.2026
- Registerbezug
- Bremen, HRA 25909
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 523 IN 14/14
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG, Dötlinger Straße 2 - 4, 28197 Bremen (AG Bremen, HRA 25909),
vertreten durch:
1. Stark Personaldienstleistungen Beteiligungs GmbH, Dötlinger Straße 2 - 4, 28197 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Holger Albert Stark, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Bode, Rechtsanwälte Bode, Hochhäusler, Duwe & Partner, Langenweg 55, 26125 Oldenburg,
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt € 842.883,97.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).
III.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 85% geltend gemacht, und zwar in Höhe von:
-75% für die Mehrarbeit im Rahmen der übertagenden Sanierung und den damit verbundenen Erhalt der überwiegenden Arbeitsplätze des schuldnerischen Unternehmens
-10% für den zusätzlichen Mehraufwand im Zuge der Wahrnehmung anwaltlicher Tätigkeiten im Rahmen der beruflichen Qualifikation des Insolvenzverwalters als Rechtsanwalt. Hier insbesondere hinsichtlich der umfangreichen geführten Vergleichsverhandlungen.
Auf die Ausführungen des ehemaligen Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 22.10.2024 wird insoweit Bezug genommen.
Im Zuge einer Gesamtbetrachtung werden geltend gemachte Zuschläge in Höhe von
60% als angemessen erachtet.
Die Sanierung durch Übertragung des schuldnerischen Unternehmens rechtfertigt einen Zuschlag, jedoch nach hiesiger Ansicht nicht in der beantragten Höhe. Der Aufwand des ehemaligen Insolvenzverwalters war nach Verfahrenseröffnung im Verhältnis zum geltend gemachten Zuschlag eher gering. Schon im Antragsverfahren wurden umfangreiche Tätigkeiten für die übertragende Sanierung entfaltet. Ein hinzukommender Abschlagsfaktor ist die vorzeitige Amtsbeendigung.
Es wurden demnach Gesamtabschläge in Höhe von 25% vorgenommen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 523 IN 14/14 · Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 523 IN 14/14
- Wirksam am
- 26.10.2026
- Registerbezug
- Bremen, HRA 25909
Amtsgericht Bremen, 12.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 25909 HB Änderung der Firma: HRA 25909 HB: Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG, Bremen, Dötlinger Str. 2-4, 28197 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs.…
HRA 25909 HB: Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG, Bremen, Dötlinger Str. 2-4, 28197 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 523 IN 14/14 · Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 523 IN 14/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Bremen, HRA 25909
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 25909 HB Stark Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG, Bremen, Dötlinger Str. 2-4, 28197 Bremen. Geschäftsanschrift: Dötlinger Str. 2-4, 28197 Bremen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.