HRB 44791

STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67g IN 326/25 · STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, nunmehr firmierend unter SC GmbH Kraftfahrzeugsvermietung · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 326/25
Wirksam am
03.09.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 44791
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 44791 eingetragenen STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, nunmehr SC GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Borstelmannsweg 143, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Erik Hilgerloh, Herrn Christian Krause und Herrn Nima Kalantari

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg

In dem vorbezeichneten Insolvenzverfahren werden die Auslagen des Gläubigerausschusses (mit der Tätigkeit als vorläufiger Gläubigerausschuss und sog. "Interims-"Gläubigerausschuss) gem. § 18 InsVV für die Prämie einer besonderen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung RWBO-251609136 (AS 600546714) bei der Allianz Versicherungs-AG für das erste Jahr im Zeitraum vom 27.10.2025 (0 Uhr) bis 27.10.2026 (0 Uhr) in Höhe von netto zzgl. der geltenden Versicherungssteuer (zur Zeit 19%), demgemäß auf insgesamt EUR festgesetzt.

Der Insolvenzverwalter darf den Prämienbetrag im Range des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO i.V.m. § 54 Nr. 2 InsVV aus der Insolvenzmasse begleichen.

Der Insolvenzverwalter darf diese Prämie jährlich auch für die Folgejahre aus der Insolvenzmasse begleichen, solange die für den Abschluss der gesonderten Versicherung vorliegenden Risiken weiter bestehen und sich die jährliche Versicherungsprämie nicht erhöht. Der Verwalter hat mit seinem jährlichen Bericht zu der Notwendigkeit für den Fortbestand der Versicherung auszuführen und den Nachweis des Fortbestandes (durch Vorlage der Prämienrechnung) zu führen, sofern er sie nicht vorher beendet hat.

Gründe:

Der Gläubigerausschuss hat mit Antrag vom 10.08.2026 (eingegangen am 24.08.2026) angezeigt und nachgewiesen, dass er die vorgenannte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, und die hierfür anfallende Versicherungsprämie zur Festsetzung als Auslagen beantragt.

Das vorliegende Verfahren hat einen außerordentlichen Umfang und birgt erhebliche Risiken, die mit der Vergütung bei weitem nicht abzudecken sind.
Es erscheint daher angemessen, aber auch erforderlich, die darüber hinausgehende Versicherung abzuschließen.
Entsprechend erfolgt die Festsetzung.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67g IN 326/25
Amtsgericht Hamburg, 03.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67g IN 326/25 · STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, nunmehr firmierend unter SC GmbH Kraftfahrzeugsvermietung · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 326/25
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 44791
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 326/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 44791 eingetragenen STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, nunmehr SC GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Borstelmannsweg 143, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Erik Hilgerloh, und Herrn Christian Krause, und Herrn Nima Kalantari

wird Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg

In dem vorbezeichneten Insolvenzverfahren werden die Auslagen des Insolvenzverwalters gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV für die Prämie einer besonderen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung RWBO-251540775 bei der Allianz Versicherungs-AG für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalter für das erste Jahr im Zeitraum vom 24.10.2025 (0 Uhr) bis 24.10.2026 (0 Uhr) in Höhe von 30.342,00 EUR netto zzgl. der geltenden Versicherungssteuer (zur Zeit 19%), demgemäß auf insgesamt 36.106,98 EUR festgesetzt.

Der Insolvenzverwalter darf den Prämienbetrag im Range des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO i.V.m. § 54 Nr. 2 InsVV aus der Insolvenzmasse begleichen.

Der Insolvenzverwalter darf diese Prämie jährlich auch für die Folgejahre aus der Insolvenzmasse begleichen, solange die für den Abschluss der gesonderten Versicherung vorliegenden Risiken weiter bestehen und sich die jährliche Versicherungsprämie nicht erhöht. Der Verwalter hat mit seinem jährlichen Bericht zu der Notwendigkeit für den Fortbestand der Versicherung auszuführen und den Nachweis des Fortbestandes (durch Vorlage der Prämienrechnung) zu führen, sofern er sie nicht vorher beendet hat.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 12.08.2026 angezeigt und nachgewiesen, dass er die vorgenannte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, und die hierfür anfallende Versicherungsprämie zur Festsetzung als Auslagen beantragt.

Das vorliegende Verfahren hat einen außerordentlichen Umfang und birgt erhebliche Risiken, die mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 InsVV, die mit der Vergütung abgegolten wären, bei weitem nicht abzudecken sind.
Es erscheint daher angemessen, aber auch erforderlich, die darüber hinausgehende Versicherung abzuschließen.
Entsprechend erfolgt die Festsetzung.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hamburg, 26.08.2026
Amtsgericht

Landsberger
Rechtspflegerin

67g IN 326/25
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 326/25 · STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 326/25
Wirksam am
20.01.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 44791
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 326/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 44791 eingetragenen STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Süderstraße 282, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Erik Hilgerloh, und Herrn Christian Krause, und Herrn Nima Kalantari

ist am 02.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67g IN 326/25
Amtsgericht Hamburg, 19.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67g IN 326/25 · STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 326/25
Wirksam am
05.01.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 44791
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 326/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 44791 eingetragenen STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Süderstraße 282, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Erik Hilgerloh, und Herrn Christian Krause, und Herrn Nima Kalantari

Geschäftszweig: die Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 15:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 11.03.2026, 10:20 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67g IN 326/25
Amtsgericht Hamburg, 01.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67g IN 326/25 · STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 326/25
Wirksam am
24.10.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 44791
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 326/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 44791 eingetragenen STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Süderstraße 282, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Erik Hilgerloh, Herrn Christian Krause, Herrn Nima Kalantari

Geschäftszweig: die Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen

ist am 24.10.2025, um 12:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 326/25
Amtsgericht Hamburg, 24.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 44791 HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hoff, Markus Matthias, Solingen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Ehmen, Klaas, Düsseldorf…
HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hoff, Markus Matthias, Solingen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Ehmen, Klaas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44791 HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Prokura erloschen Puttlitz, Olaf, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Prokura erloschen Puttlitz, Olaf, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44791 HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Prokura erloschen Oberbeck, Jonas, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Prokura erloschen Oberbeck, Jonas, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44791 HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Einzelprokura: Lammers, Melanie, Oyten, *XX.XX.XXXX.
HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Einzelprokura: Lammers, Melanie, Oyten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44791 HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Prokura erloschen Meyer, Christine, Bremen, *XX.XX.XXXX.
HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Prokura erloschen Meyer, Christine, Bremen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44791 HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Höpfner, Tobias, Kaufmann, Hamburg. Geändert (konkrete Vertretungsbefugnis), nun Gesc…
HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Höpfner, Tobias, Kaufmann, Hamburg. Geändert (konkrete Vertretungsbefugnis), nun Geschäftsführer: Wohler, Sören, Vierhöfen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt Geschäftsführer: Kalantari, Nima, Hürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen Kalantari, Nima, Hürth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44791 HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Grabow, Maik, Grande, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Rößler, Andy, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Grabow, Maik, Grande, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Rößler, Andy, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44791 HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kroeger, Torsten, Moisburg, *XX.XX.XXXX; Puttlitz, Olaf, Pinneberg, *XX.XX.XXXX. Gesa…
HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kroeger, Torsten, Moisburg, *XX.XX.XXXX; Puttlitz, Olaf, Pinneberg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kalantari, Nima, Hürth, *XX.XX.XXXX; Meyer, Christine, Bremen, *XX.XX.XXXX; Oberbeck, Jonas, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Puttlitz, Olaf, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44791 HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Hilgerloh, Jens Erik, Solingen, *XX.XX.XXXX; Hoff, Markus Matthias, Solingen, *XX.XX.XXXX,…
HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Hilgerloh, Jens Erik, Solingen, *XX.XX.XXXX; Hoff, Markus Matthias, Solingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 44791 HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 22.11.2018 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, …
HRB 44791: STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 22.11.2018 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 1,41 auf EUR 25.566 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insbesondere in dem jetzigen § 4 (Stammkapital) vollständig neu zu fassen.
Veränderungen
HRB 44791 STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Kroeger, Torsten, Moisburg, *XX.XX.XXXX; Puttlitz, Olaf, Pinneberg, *XX.XX.XXXX; Wohler, Sören, Vierh…
STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Kroeger, Torsten, Moisburg, *XX.XX.XXXX; Puttlitz, Olaf, Pinneberg, *XX.XX.XXXX; Wohler, Sören, Vierhöfen, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer.
Veränderungen
HRB 44791 STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg.Geschäftsanschrift: Süderstraße 282, 20537 Hamburg.
STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Hamburg, Süderstraße 282, 20537 Hamburg.Geschäftsanschrift: Süderstraße 282, 20537 Hamburg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.