HRB 1953
Stappenbacher Putz und Maler GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oberaurach, OT Trossenfurt
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Registerdaten
- Sitz
- Oberaurach, OT Trossenfurt
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Stappenbacher Putz und Maler GmbH 8729 Oberaurach, OT Trossenfurt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 297/25 · Stappenbacher Putz und Maler GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
- Insolvenzgericht
- Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 297/25
- Wirksam am
- 20.10.2026
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 1953
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stappenbacher Putz und Maler GmbH, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach, vertreten durch den Geschäftsführer Stappenbacher Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 1953
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Vergleichsvereinbarung mit Herrn Matthias Stappenbacher (Gegen Herrn Matthias Stappenbacher als Gesellschafter der Insolvenzschuldnerin besteht ein Erstattungsanspruch gemäß §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO in Höhe von insgesamt 546.557,30 €. Die Insolvenzschuldnerin hat im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag vom 14.08.2025 Verbindlichkeiten, für die Herr Stappenbacher Bürgschaften übernommen hatte, in Höhe von 400.000,00 € auf ein Darlehen der DZ Bank AG getilgt; zudem hat die Raiffeisen Volksbank Haßberge eG aus der Verwertung der zu ihren Gunsten bestehenden Globalzession 146.557,30 € auf ihr Absonderungsrecht erhalten. Herr Stappenbacher ist hierdurch von seiner Bürgenhaftung freigeworden. Der Anspruch ist dem Grunde nach unstreitig.
Herr Stappenbacher erkennt die Gesamtforderung dem Grunde und der Höhe nach an und verzichtet auf sämtliche Einreden und Einwendungen sowie auf die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Gegen Zahlung einer Vergleichssumme von 100.000,00 € in 39 monatlichen Raten im Zeitraum vom 15.10.2026 bis zum 15.12.2029 (einschließlich Zinsen von 6 % insgesamt 110.000,02 €) ist die Forderung vollständig abgegolten. Der übersteigende Betrag von 446.557,30 € wird bei fristgerechter Zahlung erlassen.
Die Vereinbarung enthält eine Verfallklausel: Gerät Herr Stappenbacher mit einer Rate in Verzug und verstreicht eine Nachfrist von zehn Tagen fruchtlos, wird die Gesamtforderung abzüglich geleisteter Zahlungen sofort fällig. Herr Stappenbacher ist ferner verpflichtet, sich auf Verlangen in notarieller Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
Darüber hinaus hat Herr Stappenbacher jährlich zum 31. März Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen; eine Verweigerung der Auskunft steht einem Ratenverzug gleich. Verbessern sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich - insbesondere durch Veräußerung eines Grundstücks mit Übererlös, Wegfall von Bürgschaften, Zufluss von Erbschaften oder Schenkungen von mehr als 10.000,00 € oder eine erhebliche Einkommenssteigerung -, erhöht sich die Vergleichssumme um 75 % des jeweiligen Verbesserungsbetrags, höchstens bis zur Höhe der Gesamtforderung (vgl. Anlage 1)),
2. Vergleichsvereinbarung mit der Nickles Invest Company UG (haftungsbeschränkt) (Gegen die Nickles Invest Company UG (haftungsbeschränkt), deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Herr Matthias Stappenbacher ist, besteht eine Forderung in Höhe von 80.508,33 €. Die Gesellschaft erkennt diese Forderung an und verzichtet auf sämtliche Einreden und Einwendungen sowie auf die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
Gegen eine Einmalzahlung von 50.000,00 € ist die Forderung vollständig abgegolten; der übersteigende Betrag von 30.508,33 € wird nur bei fristgerechter Zahlung erlassen. Die Zahlung ist binnen zehn Bankarbeitstagen nach Vereinnahmung des Kaufpreises aus dem Verkauf des im Privatvermögen von Herrn Stappenbacher stehenden Objekts „Hirschaid“, spätestens jedoch am 15.11.2026 fällig. Der Vereinnahmung steht es gleich, wenn der Kaufpreis anderweitig verwendet wird. Die Gesellschaft hat den Abschluss des notariellen Kaufvertrags sowie jede Verwendung des Kaufpreises binnen fünf Werktagen nachzuweisen und sich auf Verlangen der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen. Bei nicht fristgerechter Zahlung entfällt die Ermäßigung, und die Gesamtforderung wird sofort fällig (vgl Anlage 2)),
3. Ratenzahlungsvereinbarung mit der Gerüstbau Seubert GmbH & Co. KG (Gegen die Gerüstbau Seubert GmbH & Co. KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin von Herrn Matthias Stappenbacher als Geschäftsführer vertreten wird, bestanden zum 30.06.2026 aus den Rechnungen Nr. 26010004 (Lohnleistungen) und Nr. 26010006 (Gerüstmiete) Forderungen in Höhe von insgesamt 269.183,18 €. Diese wurden durch eine Zahlung in Höhe von 30.000 € am 05.08.2026 bereits in dieser Höhe beglichen. Die Gesellschaft hat diese Forderungen anhand ihrer eigenen Buchhaltung bestätigt und erkennt sie an; auch hier wird auf sämtliche Einreden und Einwendungen, die Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte verzichtet.
Die Forderung wird in 15 monatlichen Raten im Zeitraum vom 15.10.2026 bis zum 15.12.2027 (einschließlich Zinsen von 6 % insgesamt 279.950,51 €) vollständig getilgt. Gerät die Gesellschaft mit einer Rate in Verzug und verstreicht eine Nachfrist von zehn Tagen fruchtlos, wird die gesamte Restforderung sofort fällig. Die Gesellschaft hat sich auf Verlangen der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen (vgl. Anlage 3)) und
4. Ratenzahlungsvereinbarung mit der Stappenbacher Immobilien GmbH (Gegen die Stappenbacher Immobilien GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Matthias Stappenbacher, bestehen aus der Rechnung Nr. 26010007 (Umbau „Scheune“) in Höhe von 43.000,00 € sowie aus Leistungen am Objekt „Steinheilstraße“ in Höhe von 1.300,00 € Forderungen von insgesamt 44.300,00 €. Diese sind anerkannt; auch insoweit wird auf sämtliche Einreden und Einwendungen, die Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte verzichtet.
Die Forderung wird in drei monatlichen Raten bis zum 01.01.2027 (einschließlich Zinsen von 6 % insgesamt 44.743,00 €) vollständig getilgt. Auch diese Vereinbarung enthält eine Verfallklausel mit zehntägiger Nachfrist sowie die Verpflichtung, sich auf Verlangen der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, (vgl. Anlage 4)).
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Anlagen können zu den üblichen Geschäftszeiten beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bamberg nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die vier Vereinbarungen bilden eine Gesamtregelung und können nur einheitlich genehmigt werden. Insoweit wird auf die schriftlichen und bei den Akten befindlichen Ausführungen des Insolvenzverwalters Bezug genommen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 20.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 297/25 · Stappenbacher Putz und Maler GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
- Insolvenzgericht
- Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 297/25
- Wirksam am
- 21.07.2026
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 1953
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stappenbacher Putz und Maler GmbH, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach, vertreten durch den Geschäftsführer Stappenbacher Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 1953
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 17.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 297/25 · Stappenbacher Putz und Maler GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
- Insolvenzgericht
- Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 297/25
- Wirksam am
- 23.06.2026
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 1953
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stappenbacher Putz und Maler GmbH, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach, vertreten durch den Geschäftsführer Stappenbacher Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 1953
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 22.06.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 23.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 297/25 · Stappenbacher Putz und Maler GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
- Insolvenzgericht
- Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 297/25
- Wirksam am
- 09.01.2026
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 1953
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stappenbacher Putz und Maler GmbH, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach, vertreten durch den Geschäftsführer Stappenbacher Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 1953
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 19.01.2026, 13:30 Uhr, 1. Stock, Synagogenplatz 1, Bamberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
|Die Gläubigerversammlung stimmt gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 InsO der freihändigen Veräußerung der Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens, auch im Rahmen einer übertragenden Sanierung, gegebenenfalls auch an besonders Interessierte im Sinne des § 162 InsO, zu.
|Die Gläubigerversammlung erteilt gemäß § 160 Abs. 1 InsO die Zustimmung Rechtsstreite zu führen bzw. Vergleiche im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu schließen, soweit dies im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforderlich wird. Dies gilt insbesondere für eventuelle Anfechtungsstreitigkeiten sowie im Rahmen des Forderungseinzuges.
|Der Geschäftsbetrieb wurde zum 31.12.2025 eingestellt und bleibt eingestellt - die Gläubigerversammlung stimmt der Einstellung zu
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung im Falle des § 160 InsO als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 09.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 297/25 · Stappenbacher Putz und Maler GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
- Insolvenzgericht
- Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 297/25
- Wirksam am
- 02.01.2026
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 1953
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stappenbacher Putz und Maler GmbH, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach, vertreten durch den Geschäftsführer Stappenbacher Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 1953
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 31.12.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 02.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 297/25 · Stappenbacher Putz und Maler GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
- Insolvenzgericht
- Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 297/25
- Wirksam am
- 03.11.2025
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 1953
In dem Verfahren über den Antrag d.
Stappenbacher Putz und Maler GmbH, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach, vertreten durch den Geschäftsführer Stappenbacher Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 1953
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.11.2025 um 00.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Wartenberg Robert
Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg
Telefon: +49(951)297430
Telefax: +49(951)2974329
Email: ba@rk-insolvenzverwalter.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 19.01.2026, 13:30 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 19.01.2026, 13:30 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.08.2025 beim Insolvenzgericht Bamberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 03.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme IN 297/25 · Stappenbacher Putz und Maler GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
- Insolvenzgericht
- Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 297/25
- Wirksam am
- 28.08.2025
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 1953
In dem Verfahren über den Antrag d.
Stappenbacher Putz und Maler GmbH, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Stappenbacher Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 1953
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht Bamberg am 28.08.2025 folgenden
Beschluss
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen werden folgende weiteren Sicherungsmaßnahmen angeordnet:
1. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Befugnis zur Kassenführung sowie zum
Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen erteilt, § 22 Abs. 3 InsO.
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zur Verwertung des Umlaufvermögens im
Rahmen der Betriebsfortführung berechtigt.
3. Der Insolvenzschuldnerin wird untersagt, aussonderungsberechtigten Gläubigern
Vermögensgegenstände herauszugeben, die zur Betriebsfortführung benötigt werden.
Dies betrifft insbesondere folgende Fahrzeuge:
Kennzeichen Bezeichnung
HAS-ST 131 Seat - Cupra
HAS-ST139 Mercedes - E 300d
HAS-ST141 VW - T-Roc
HAS-ST151 VW - T-Roc
HAS-ST169 Opel - Mokka
HAS-ST21 Mercedes - Vito
HAS-ST701 Mercedes - E 300d
HAS-ST709 Mercedes - GLB 200d
HAS-ST710 Mercedes - GLB 200d
HAS-ST716 Mercedes - GLB 200d
HAS-ST717 Mercedes - GLB 200d
HAS-ST747 MAN LKW
HAS-ST90E Mercedes - A 250e
4. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, Zahlungsverpflichtungen
einzugehen und spätere Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 InsO) zu begründen,
soweit diese
Lohn- und Gehaltszahlungen
den Wareneinkauf
die weitere Energieversorgung
die Versicherung des Betriebes bis zum Ende der Aus-/Weiterproduktion
die Kosten der Telekommunikation
die Kosten für die EDV Systeme
betreffen. Er ist insbesondere zur Aufnahme und Besicherung von Massedarlehen zur
Vorfinanzierung von Insolvenzgeld berechtigt.
5. Die Aufrechnung oder Verrechnung eingehender Gelder / Zahlungen seitensder
Gläubiger mit Forderungen der Schuldnerin ist nicht statthaft.
6. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, eingehender Gelder zur
Betriebsfortführung zu verwenden.
7. Gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass der Schuldnerin der
Abschluss von Darlehensverträgen, von Verträgen, die die Sicherung von
Darlehensverträgen begründen und / oder Verträgen, die eine Sicherung von
Darlehensverträgen vollziehen, untersagt wird. Hinsichtlich dieser Rechtsgeschäfte
geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter
über.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 297/25 · Stappenbacher Putz und Maler GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
- Insolvenzgericht
- Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 297/25
- Wirksam am
- 14.08.2025
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 1953
In dem Verfahren über den Antrag d.
Stappenbacher Putz und Maler GmbH, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Stappenbacher Matthias
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 1953
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht Bamberg am 14.08.2025 folgenden
Beschluss
|wird am 14.08.2025, 13.00 Uhr, vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Robert Wartenberg, Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg, Telefon: +49(951)297430, Telefax: +49(951)2974329, Email: ba@rk-insolvenzverwalter.de.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam § 21 Abs.2 Nr.2 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1953 HRB 1953: Stappenbacher Putz und Maler GmbH, Oberaurach, OT Trossenfurt, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach-Trossenfurt. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2019 hat die Umstellung des Stammkapita…
HRB 1953 HRB 1953: Stappenbacher Putz und Maler GmbH, 8729 Oberaurach, OT Trossenfurt, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach-Trossenfurt. Sitz von Amts wegen berichtigt: Oberaurach, OT Trossenfurt.
HRB 1953 HRB 1953:Stappenbacher Putz und Maler GmbH, 8729 Oberaurach, OT Trossenfurt, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach-Trossenfurt.Einzelprokura: Nickles, Christian, Oberaurach, OT Tretzendorf, *XX.XX.XXXX; …
HRB 1953 Stappenbacher Putz und Maler GmbH, 8729 Oberaurach, OT Trossenfurt, Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach-Trossenfurt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stappenbacher, Wilhelm, Oberaurach, *XX.XX.XXXX.
HRB 1953 Stappenbacher Putz und Maler GmbH, 8729 Oberaurach, OT Trossenfurt (Conrad-Vetter-Straße 52, 97514 Oberaurach-Trossenfurt). Bestellt: Geschäftsführer: Stappenbacher, Matthias, Oberaurach-Trossenfurt, *XX.XX.…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.