HRB 5744

Stahltechnik Tenkotte GmbH

Amtsgericht Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Waltrop
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
10.10.2019
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ralf Tenkotte

Castrop-Rauxel

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

die Durchführung von Schlosserei- und Stahlbauarbeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 7/19 · Stahltechnik Tenkotte GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 7/19
Wirksam am
22.09.2026
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 5744
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744 eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Hombrink 14, 44581 Castrop-Rauxel

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Richard Lorisch, Bruchwiese 1a, 55585 Altenbamberg

wird heute, am 21.09.2026, um 11:25 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 21.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 80 IN 7/19 · Stahltechnik Tenkotte GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 7/19
Wirksam am
19.02.2026
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 5744
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744 eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Hombrink 14, 44581 Castrop-Rauxel

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Richard Lorisch, Bruchwiese 1a, 55585 Altenbamberg

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 15.04.2020, festgesetzter Vorschuss xxx Euro und Festsetzungsdatum: 10.02.2023, festgesetzter Vorschuss xxx Euro

Der Endbetrag von xxx Euro
kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.10.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).

Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 279.491,55 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 31.134,75 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 22 Gläubigern auf xxx EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 150 % des 1-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.01.2026 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.

80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 18.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 80 IN 7/19 · Stahltechnik Tenkotte GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 7/19
Wirksam am
19.12.2025
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 5744
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744 eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Hombrink 14, 44581 Castrop-Rauxel

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
09.02.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters (einschließlich eventueller Änderungen des Antrags, die bis 19.01.2026 eingereicht werden);
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Der Schlussbericht mit Rechnungslegung sowie das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters und der Vergütungsantrag liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 18.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 7/19 · Stahltechnik Tenkotte GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 7/19
Wirksam am
24.06.2025
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 5744
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744 eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Hombrink 14, 44581 Castrop-Rauxel

wird ein schriftlicher Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des vorläufigen Verwalters,
bestimmt auf den
23.07.2025

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Eine eventuelle Stellungnahme muss bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingegangen sein.

Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Belege liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.

80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 23.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 80 IN 7/19 · Stahltechnik Tenkotte GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 7/19
Wirksam am
13.02.2023
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 5744
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744 eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop

ist auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.

80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 10.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 7/19 · Stahltechnik Tenkotte GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 7/19
Wirksam am
20.01.2022
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 5744
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744 eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop

wird die Veröffentlichung vom 27.12.21 wie folgt berichtigt:

Der Schlussverteilung wurde noch nicht zugestimmt.
Der Abschlagsverteilung wurde zugestimmt.
80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 20.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 80 IN 7/19 · Stahltechnik Tenkotte GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 7/19
Wirksam am
27.12.2021
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 5744
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 7/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 5744 eingetragenen Stahltechnik Tenkotte GmbH, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Tenkotte, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 184.363,30 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 125.000,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

80 IN 7/19
Amtsgericht Bochum, 27.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5744 HRB 5744: Stahltechnik Tenkotte GmbH, Waltrop, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 7/19) vom 01.10.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren…
HRB 5744: Stahltechnik Tenkotte GmbH, Waltrop, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 7/19) vom 01.10.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 5744 HRB 5744: Stahltechnik Tenkotte GmbH, Waltrop, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 7/19) vom 02.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt sowie angeordne…
HRB 5744: Stahltechnik Tenkotte GmbH, Waltrop, Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop. Mit Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 7/19) vom 02.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt sowie angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen.
Neueintragungen
HRB 5744 Stahltechnik Tenkotte GmbH, Waltrop (Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2007. Gegenstand: die Durchführung von Schlosserei- und Stahlbauarbe…
Stahltechnik Tenkotte GmbH, Waltrop (Im Wirrigen 12, 45731 Waltrop). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2007. Gegenstand: die Durchführung von Schlosserei- und Stahlbauarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Tenkotte, Ralf, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.