HRB 13951
Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Münchner Straße 16, 06796 Sandersdorf-Brehna OT BrehnaGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Sandersdorf-Brehna
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 06.12.2021
- Datenstand
- 2025-10-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Matthias Gabler
Großpösna
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung Brehna
Gegenstand des Unternehmens
Errichtung von Industriebauten; Fertigung und Bearbeitung von Stahlkonstruktionen, Stahlträgern und Betonfertigteilen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 139/21 · Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 139/21
- Wirksam am
- 27.09.2022
- Registerbezug
- Stendal, HRB 13951
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.06.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils in Herford die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 275,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 26.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 139/21 · Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 139/21
- Wirksam am
- 25.02.2022
- Registerbezug
- Stendal, HRB 13951
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Im Übrigen wird der Antrag vom 08.02.2022 zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.02.2022 beantragte das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Sowohl vom Insolvenzverwalter als auch von der Schuldnerin wurden gegen die beantragte Festsetzung keine Einwände erhoben.
Der Antrag ist zulässig, aber nur teilweise begründet.
Der Berechnung der Vergütung wurde gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 130,00 EUR zugrunde gelegt.
Unter Beachtung des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit war der geltend gemachte Stundensatz nicht zu beanstanden.
Gemäß § 18 Abs. 1 InsVV sind die Auslagen einzeln anzuführen und zu belegen.
Vom Antragsteller wurde jedoch lediglich eine Auslagenpauschale für Miete, Strom und Kopierpapier geltend gemacht.
Mangels einzelner Belege über die tatsächliche Entstehung von Unkosten i. H. v. 150,00 EUR konnten keine Auslagen festgesetzt werden.
Insoweit bleibt es dem Antragsteller unbenommen, die ihm entstandenen Auslagen noch einzeln nachzuweisen und separat geltend zu machen.
Die Festsetzung der geltend gemachten Versicherungsprämie für die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung sowie die Rechnungssummen für die in Auftrag gegebenen Kassenprüfungen als Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses war zurückzuweisen, da der Antragsteller weder der Rechnungsempfänger/Rechnungsschuldner ist noch die betreffenden Beträge selbst vorverauslagt hat.
Vielmehr wurden die Versicherungsprämie und die Kosten für die Kassenprüfung bereits von dem Insolvenzverwalter gem. § 55 InsO aus der Masse beglichen.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 24.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13951 HRB 13951: Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung, Sandersdorf-Brehna, Münchner Straße 16, 06796 Sandersdorf-Brehna OT Brehna. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts…
Forderungsprüfung 2 IN 139/21 · Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 139/21
- Wirksam am
- 01.12.2021
- Registerbezug
- Stendal, HRB 13951
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausener Straße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5556840, Fax: 0391/5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de.
Der mit Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 29.09.2021 eingesetzte Gläubigerausschuss, bestehend aus den Mitgliedern
- Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Magdeburg, Hohepfortestraße 37,
39104 Magdeburg, hier vertreten durch Alexander Gloy,
- Rechtsanwalt Dr. Carsten Müller-Seils, WMSW Warning Müller-Seils Wolf Partnerschaft von
Rechtsanwälten mbB, Schönfeldstraße 3, 32049 Herford, und
- TSL Trockenbau GmbH, Richard-Lehmann-Straße 21, 04275 Leipzig, vertreten durch den
Geschäftsführer Thomas Niehoff,
wird beibehalten.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.01.2022 anzumelden,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 31.01.2022, 14:15 Uhr, Saal 123, Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessiert oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179; InsO).
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 139/21 · Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 139/21
- Wirksam am
- 12.10.2021
- Registerbezug
- Stendal, HRB 13951
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13951 HRB 13951: Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung, Sandersdorf-Brehna, Münchner Straße 16, 06796 Sandersdorf-Brehna OT Brehna. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts…
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 139/21 · Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 139/21
- Wirksam am
- 17.09.2021
- Registerbezug
- Stendal, HRB 13951
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13951 HRB 13951: Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung, Sandersdorf-Brehna, Münchner Straße 16, 06796 Sandersdorf-Brehna OT Brehna. Die IPK Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amts…
HRB 13951 HRB 13951: Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung, Sandersdorf-Brehna, Münchner Straße 16, 06796 Sandersdorf-Brehna OT Brehna. Prokura erloschen: Gerlach, Marc, Zwenkau, *XX.XX.XXXX.
HRB 13951 Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung, Sandersdorf-Brehna, Münchner Straße 16, 06796 Sandersdorf-Brehna OT Brehna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Diver, Marc, Schuttrange/Luxemburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 13951 Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung, Sandersdorf-Brehna, Münchner Straße 16, 06796 Sandersdorf-Brehna OT Brehna. Ausgeschieden: Geschäftsführer: van Lith, Bas, WE Gemert/Niederlande, *XX.XX.XXXX.
HRB 13951 Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung, Sandersdorf-Brehna, Münchner Straße 16, 06796 Sandersdorf-Brehna OT Brehna. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Name…
HRB 13951 Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung, Brehna, (Münchner Straße 16, 06796 Brehna).Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2008 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 108,12 …
HRB 13951 Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung, Brehna (Münchner Straße 16, 06796 Brehna). Bestellt: Geschäftsführer: van Lith, Bas, WE Gemert/Niederlande, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der …
HRB 13951 Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung, Brehna (Münchner Straße 16, 06796 Brehna). Bestellt: Geschäftsführer: Diver, Marc, Schuttrange/Luxemburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Be…
HRB 13951 Stahlbau Brehna GmbH Stahlbe- und -verarbeitung, Brehna (Münchner Straße 16, 06796 Brehna). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Berx, Rudi, Lommel (B), *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.